Anbauvorschriften bei Motorrädern für Rücklicht und Blinker (alt und neu)
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
- oldsbastel
- Beiträge:8355
- Registriert:Fr 21. Feb 2003, 01:00
- Wohnort:Fritzlar [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Kennt jemand die Anbauvorschriften für Rücklicht und Blinker für Motorräder bei verschiedenen Baujahren bzw. wisst ihr, wo ich die Anbauvorschriften finde?Mit geht es um folgende Fragen:1. Ab welchem Baujahr muss das Bremslicht bei Motorrädern zwingend rot sein? Gab es Übergangsfristen für Motorradmodelle, die vor dem Stichtag erstmalig in Verkehr gebracht wurden und danach weiter hergestellt wurden.2. Darf ein gelbes Honda-Bremslicht aus den 70ern an einem Motorrad Baujahr 1981 verbaut werden? Wahrscheinlich nein, oder?3. Welche Mindestabstände galten 1981 bei Motorrädern für den Abstand Blinker - Blinker und Blinker - Rücklicht?4. Welche Mindestabstände gelten bei Motorrädern (hier: Baujahr 2005) mit EG-Zulassung für den Abstand Blinker - Blinker und Blinker - Rücklicht? Gibt es überhaupt noch einen Mindestabstand?
-
- Beiträge:546
- Registriert:Di 1. Jul 2008, 08:59 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Anbauvorschriften bei Motorrädern für Rücklicht und Blinker (alt und neu)
Moin Moin !Zu 1. und 2. §72 StvZO)§ 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind1. Bremsleuchten für gelbes Licht und2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichts übernimmt,weiterhin zulässig.Zu 3.zueinander vorn 340 / hinten 240 mmBis EZ 31.12.86 Ausrüstung mit Ochsenaugen zul. (560 mm), danach nur in Verbindung mit hinteren Blinkern.Zu 4. v.240 / h.180 mmAllgemein : Umrüstung für Fzge mit Zulassung nach StvZO auf EG zulässig,aber nur wenn ALLE Bedingungen erfüllt werden.Bedeutet beim Krad :Rotes Bremslicht,Standlicht(Begrenzungsleuchte),Fernlichtkontrolleuchte blau.MfG Volker
- oldsbastel
- Beiträge:8355
- Registriert:Fr 21. Feb 2003, 01:00
- Wohnort:Fritzlar [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Anbauvorschriften bei Motorrädern für Rücklicht und Blinker (alt und neu)
Zitat:Original erstellt von schreyhalz am/um 06.09.10 10:49:47Zu 4. v.240 / h.180 mmHallo,hier habe ich inzwischen in der StVZo andere Angaben gefunden:Vorne: Abstand 170 mm von der Mittelachse und 100 mm von der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers.Hinten: Die Blinker müssen nur jeweils 120 mm von der Mittelachse entfernt sein. Wenn ich die Anbauvorschriften richtig interpretiere, dann ist bei der EG-Zulassung kein Mindestabstand zwischen Rücklicht und Blinker erforderlich. Das bedeutet, dass das Rücklicht direkt an die Blinker angrenzen darf (wie z. B. auch bei den Kellermännern der Fall) oder sogar über die Blinker hinausragen darf. Stimmt das so?Beitrag geändert:06.09.10 12:08:11
-
- Beiträge:372
- Registriert:Sa 22. Nov 2008, 01:01 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Anbauvorschriften bei Motorrädern für Rücklicht und Blinker (alt und neu)
4. bezieht sich auf EG.Und hinten 90 mm zur Mittelachse ist wahrlich nicht viel."hier habe ich inzwischen in der StVZo andere Angaben gefunden:"Was ist daran anders als zu 3. geschrieben?Grüße
- oldsbastel
- Beiträge:8355
- Registriert:Fr 21. Feb 2003, 01:00
- Wohnort:Fritzlar [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Anbauvorschriften bei Motorrädern für Rücklicht und Blinker (alt und neu)
Zitat:Original erstellt von wagalaweia am/um 06.09.10 12:31:594. bezieht sich auf EG.Und hinten 90 mm zur Mittelachse ist wahrlich nicht viel."hier habe ich inzwischen in der StVZo andere Angaben gefunden:"Was ist daran anders als zu 3. geschrieben?GrüßeDie 180 mm bzw. 90 mm zu Mittelachse! Ich habe nur die 240 mm zwischen den Blinkern bzw. die 120mm zur senkrechten Mittelachse gefunden.Bei 180mm würdest du auch kein Kennzeichen dazwischen bekommen, da nur Kennzeichen mit einer Mindestbreite von 200mm ausgegeben werden.
-
- Beiträge:546
- Registriert:Di 1. Jul 2008, 08:59 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Anbauvorschriften bei Motorrädern für Rücklicht und Blinker (alt und neu)
Moin Moin !Die Anbaumasse nach EG findest du auch nicht in der StvZO,sondern nur in EG-Richtlinien.Das das Kennzeichen nicht dazwischen passen könnte,ist zum einen eine Frage der Anbauhöhen,zum anderen gibt es wohl Mitgliedsländer mit schmaleren Kennzeichen,und vor allem : Es handelt sich um Mindestmasse,dürfen also nicht unter-,wohl aber überschritten werden !MfG Volker
- oldsbastel
- Beiträge:8355
- Registriert:Fr 21. Feb 2003, 01:00
- Wohnort:Fritzlar [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Anbauvorschriften bei Motorrädern für Rücklicht und Blinker (alt und neu)
Zitat:Original erstellt von schreyhalz am/um 06.09.10 15:03:01Moin Moin !Die Anbaumasse nach EG findest du auch nicht in der StvZO,sondern nur in EG-Richtlinien.Hast du die Nummer der Richtlinie?
Anbauvorschriften bei Motorrädern für Rücklicht und Blinker (alt und neu)
müßte nach meiner Liste die aktuelle Fassung der 76/756 sein