Habe ich als Tankstellenkunde Anspruch auf funktionierende Abschaltautomatik?

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Altopelfreak
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Habe ich als Tankstellenkunde Anspruch auf funktionierende Abschaltautomatik?

Beitrag von Altopelfreak » Mi 14. Apr 2010, 12:34

Hallo Oldie-Freunde,folgendes passierte mir letzte Woche an einer Aral-Tankstelle:Beim Golf 1 bin ich beim Tanken gewöhnt, mich auf die Abschaltautomatik des Zapfhahns zu verlassen. Dieses Mal aber versagte diese, so dass eine grössere Spritmenge herausspudelte und hinteren Kotflügel sowie Tankstellenboden überflutete, bevor ich Abschalten konnte.Ich beschwerte mich an der Kasse und verlangte, mir deshalb 2 Liter vom Spritpreis abzuziehen. Die Kassen-Tussi, natürlich von Tuten und Blasen keine Ahnung, wies alles von sich und verwies auf ihnen Chef, der aber nicht da war.Als sie auf mein Verlangen herauskam, hatte sich inzwischen unter dem Auto nun eine weitere Spritpfütze gebildet. Da schrie sie mich an, was ich denn wolle, mein Tank sei ja undicht!In Wahrheit war das nur der Rest übergetankten Benzins, der nun aus der Tankentlüftung unablässig herauslief. Das kapierte sie aber nicht. Nun rotteten sich weitere Tankstellenkunden zusammen, die nun alle unisono auf mich eindroschen, mein Tank sei undicht! Das war natürlich Wasser auf Ihre Mühlen und weitere Argumente zwecklos. Irgendwann wurde es mir zu blöd, zahlte den geforderten Preis und fuhr weiter.Von meinen alten Opels von P1 bis Rekord A weiss ich, dass hier die Abschaltautomatik nicht funktioniert. Schon vor 30 Jahren hatte ich deshalb ärger mit Tankwarten und seitdem weiss ich Bescheid. Aber beim Golf oder anderen neueren autos ist mir das noch nie passiert.Wie sieht es hier eigentlich von der rechtlichen Seite aus?Muss ich diesen übergetankten Sprit bezahlen?Klaus

Doroma
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Habe ich als Tankstellenkunde Anspruch auf funktionierende Abschaltautomatik?

Beitrag von Doroma » Mi 14. Apr 2010, 13:37

Tach,da ich sechs Jahre lang einen Golf I fuhr, kann ich nur bestätigen, dass die Zapfpistole immer abschaltete, wenn der Sprit im Rohr hochsprudelte. Nachtanken bis zum Kragen war praktisch sinnlos, weil zeitraubend. Wende Dich doch mal an die Gewerbeaufsicht, denn wenn die Zapfpistole defekt ist, kann das böse ausgehen. Es gibt ja Leute, die lassen laufen und gehen inzwischen mit dem schnurlosen Druckluftteil rund ums Auto.zum zuviel "getankten" Sprit soviel: Wenn der Tank ratzeputz leer ist, geht nur eine bestimmte Menge hinein. Die ist abhängig davon, ob der Hersteller den Tankinhalt (= Volumen) oder die Füllmenge angegeben hat. Beim Golf I erinnere ich mich an 40 Liter, aber wenn damit der Tankinhalt gemeint ist, müssen nicht 40 Liter hineinpassen. Wenn Du nun 45 Liter getankt haben sollst, dürften sie zumindest die 5 Liter nicht in Rechnung stellen.Wenn der Tank nicht leer war, müsstest Du anhand von Tankquittungen mit Notizen der km-Stände beweisen, dass nur eine Menge X hineingepasst haben kann. Beispiel: Wenn seit dem letzten Tanken nur 200 km gefahren wurden und die Aufzeichnungen belegen, dass das Auto im Schnitt 9 Liter/100 km braucht, können keine 25 Liter hineingepasst haben.Beim nachher überlaufenden Benzin durch die Ausdehnung sehe ich aber schwarz, denn das liegt m.E. in der Verantwortung des Besitzers. Ronald (gespannt, was die Advokaten schreiben)

1300VC
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Habe ich als Tankstellenkunde Anspruch auf funktionierende Abschaltautomatik?

Beitrag von 1300VC » Mi 14. Apr 2010, 14:40

... ist es überhaupt wert, sich hier an dieser Stelle wegen einmalig 2 Litern Kraftstoff zu echauffieren ?? Scheinbar gibts sonst keine Probleme....Ich würde sagen, da man ja selbst die Abschaltautomatik aktiviert, dies durchaus zumindest teilweise auf eigene Betriebsgefahr hin macht - oder klagt man auch VW an, weil man in der Garage durch die Mauer in den Garten gedonnert ist, nach dem man versehentlich mit eingelegtem 1.Gang den Motor gestartet hat, die Handbremse nicht angezogen war und ein Golf I keine Abschaltautomatik besitzt ??! Etwas verständnislose GrüßeChris.

Knochentreter
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Beitrag von Knochentreter » Mi 14. Apr 2010, 17:23

Köstliches Problem. Zwei Alternativen zur Lösung:A) Die Robin-Hood-Variante1. Beim Tanken sicherheitshalber eine Wanne unterhalb des Tankstutzens auf den Boden zu legen, um einem eventuell überlaufendes Benzin aufzufangen. Es eignet sich alles zwischen Konservendose und abgewrackter Ölwanne (stilcher!), von Memsahib's Pfannen, Kochtöpfen oder Marmeladengläsern ist aus ehetechnischer Sicht Abstand zu nehmen.2. Das allfällig überlaufene Benzin dann von der Wanne in besagtes Messgefäss umgießen und auf den Deziliter genau abmessen. Vorsicht, dass dabei nichts verschüttet wird, was nachher den eigenen Verhandlungsspielraum schmälert. Schließlich gilt's dem bösen Ölmulti (bash, bash) an den Kragen zu gehen, da bringt jeder Tropfen das Fass zum überlaufen.3. Mit dem Gefäss in der Hand die Tankstellen-"Service"kraft aufsuchen, sie hat mit Sicherheit nichts anderes zu tun, als hier gerne lächelnd zu helfen - andere wartende Kunden, die es möglicherweise gar eilig haben (ja, sowas gibt's) können dabei beflissentlich ignoriert werden. Wahlweise kann dabei zur Einschüchterung zwischen dem bestimmten Robin-Hood-Blick oder dem Hessische-Sparkasselümmel-Heiner-Lauterbach-Blick (aus Rossini, genial) gewählt werden.4. Zuerst nach der Devise nur-Bares-ist-Wahres um Geld kämpfen. Ist die Tankstellen-"Service"kraft nicht willig, sofort den Barwert zu ersetzen, kann man sich in ausgeklügeltster Bazar-Manier auch dem Tauschhandel hingeben: Ein Snickers oder ein Chupa-Chups sollte (je nach Spritpreis) zur Entschädigung drin sein.5. bei anhaltendem Misserfolg lautstark mit rechtlichen Schritten drohen; sollte die Tankstellen-"Service"kraft geistig genug bewandert sein, um anzumerken dass eine Verhandlung wohl wegen dem Streitwert von unter € 2,- aussichtlos sei, kann man immer noch damit drohen, die ganze zum Himmel stinkende Ungerechtigkeit ausführlich in einem Oldtimer-Forum breitzutreten.B) Die aufgeklärt-liberal-europäische VarianteBeim Tankstutzen stehen bleiben und das Auftanken überwachen.Tipp: die Säule zeigt die bereits getankten Liter an.,KTBeitrag geändert:14.04.10 17:20:59

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Beitrag von wagalaweia » Mi 14. Apr 2010, 19:12

"Die Kassen-Tussi, natürlich von Tuten und Blasen keine Ahnung, "Woher wesst Du das?"Schon vor 30 Jahren hatte ich deshalb ärger mit Tankwarten und seitdem weiss ich Bescheid."Ach so?Grüße Wala

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Beitrag von Phoenix » Do 15. Apr 2010, 07:53

Geschichten die das Leben schreibt..... Der übergelaufene Sprit gehört dir, so wie auch die Cola, die aus einer überhitzten oder überschüttelten Dose herausspritzt. Willy

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Beitrag von oldsbastel » Do 15. Apr 2010, 10:46

Zitat:Original erstellt von wagalaweia am/um 14.04.10 19:12:26"Die Kassen-Tussi, natürlich von Tuten und Blasen keine Ahnung, "Woher wesst Du das?Weil die Kassen-Tussis zumindest vom Tuten nie Ahnung haben. Wie das mit dem Blasen aussieht, vermag ich nicht in allen Fällen zu beurteilen .... Beitrag geändert:15.04.10 10:44:47

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Beitrag von oldsbastel » Do 15. Apr 2010, 10:47

Zitat:Original erstellt von Phoenix am/um 15.04.10 07:53:22Der übergelaufene Sprit gehört dir, so wie auch die Cola, die aus einer überhitzten oder überschüttelten Dose herausspritzt.Bleibt die Ware nicht bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers?

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Beitrag von piksieben » Do 15. Apr 2010, 11:22

Vor kurzem habe ich mich gewundert, dass es bei meiner Standard-Tankstelle keine Arretierung mehr am Zapfhahn gibt, mit der man das Benzin einfach laufen lassen kann--jetzt weiss ich warum...

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Habe ich als Tankstellenkunde Anspruch auf funktionierende Abschaltautomatik?

Beitrag von Privra » Do 15. Apr 2010, 11:41

etwas OT, aber irgendwie auch hierher zu Tuten und Blasen passend: Ich finde immer mal noch Zapfsäulen mit Schauglas und dem Vermerk "Blasenfrei Zapfen!".Was zur Hölle muss ich als Kunde beachten, um Blasenfrei zu zapfen. Oder andersrum - wie kriege ich Blasen in dieses Schauglas?Jens

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