Sicherheitsgurte nachruesten? H-tauglich?
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Hej,Ich bin NICHT hinter der Frage der Sicherheit her, sondern eher hinter dem allgemeinen Verstaendnis hier in dieser Runde, ob es vertraeglich ist, ein H-geprueftes Auto mit Sicherheitsgurten (moderne) nachzuruesten.Wie sollte sich dass auch die H-tauglichkeit auswirken? Ich habe schon erlebt, dass manche TUEV Pruefer gerne das H versagen, wenn man moderne Dreipunktgurte nachgeruestet hat. Soll man dann lieber die alten (und schon harten) Schulterschraeggurte nachruesten?Wenn ich Gurte nachgeruestet habe, muss ich sie dann auch tragen oder bleiben sie optional?Gruss, TK.P.S.: ich habe vorne original verbaute Schulterschraeggurte drin, aber hinten 3-Punktgurte nachgeruestet.
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Sicherheitsgurte nachruesten? H-tauglich?
Es wird sich kein Prüfer dem H-Kennzichen verwehren (können), wenn 3P-Gurte nachgerüstet werden, sofern diese auch korrekt befestigt werden (können) oder Punkte dafür entsprechend konstruktiv geschaffen werden (wurden). Ich bin mir nicht sicher ob Gurtanlegepflicht automatisch besteht, sofern diese vorhanden sind, oder ob die entsprechenden Datumsgrenzen bei EZ Vorrang haben; ergo Gurte vorgeschrieben sind.Datumsgrenzen hierzu lauten:- ab 01.04.1970 Gurte auf Vordersitzen Pflicht- ab 01.05.1979 dto. hintenWeitere solcher Details auch hier:http://tinyurl.com/2th678Hope that helps.Chris.
Sicherheitsgurte nachruesten? H-tauglich?
Hallo, wenn Gurt drin, muss er auch dran. GrüßeChristoph
- Sierra
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Sicherheitsgurte nachruesten? H-tauglich?
Dies kannst Du dann sicher auch belegen, oder?GrußMichael
Sicherheitsgurte nachruesten? H-tauglich?
Nee, kann ich sicherlich nicht! Meinst Du ich schreibe Sch....e oder was?Wenn es darauf ankommt und nicht nur weil jemand gerade aus Langeweile mein Wissen überprüfen will, dann kann ich es auch belegen. Wissende GrüßeChristophBeitrag geändert:22.11.07 16:26:48
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Sicherheitsgurte nachruesten? H-tauglich?
Zum rechtlichen (das sind die Fakten):a) Gurt ist H-konform. Wenn ein Prüfer deswegen das H-Kennzeichen verwehrt, hat er keine Ahnung. Voraussetzung: Befestigungspunkte müssen technisch i.o. sein. Das hat aber eher was mit der allgemeinen Verkehrssicherheit zu tun.b) Wenn Gurt drin, muss er auch angelegt werden. Quelle: StVO. Die Bajuahrbedingten Sonderregelungen der StvZO beziehen sich nur auf das Vorhandensein, nicht auf die Pflicht, vorhandene gurte anzulegen.Zur eigentlichen Frage (darüber kann gerne diskutiert werden):Ja, es ist völlig ok, ein "H"-Auto mit Gurten nachzurüsten bzw. einem mit nachgerüsteten Gurten ein "H" zu verpassen.Genauso ok, wie Radialreifen auf entsprechenden Fahrzeugen.
- Sierra
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Sicherheitsgurte nachruesten? H-tauglich?
Jetzt geht das wieder los. Ja, Gordini, ich meine, daß Du Sch.. schreibst! Es steht im deutschen Gesetzestext, daß "vorgeschriebene" Gurte angelegt werden müssen. Wo bitte, stang66, ist die Quelle, die in der STVO von "vorhandenen" Gurten spricht?Aus www.verkehrsportal.de:"Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für ..."Und solange mir keiner einen gegenteiligen Text aus einer Durchführungsverordnung, einem Kommentar oder ein Gerichtsurteil vorlegen kann (und das konnte bisher keiner!) gilt wohl obiges!Österreich ist anders, da müssen "vorhandene" Gurte angelegt werden.Und nochwas: Es geht nicht um Sinn oder Unsinn vom Gurtanlegen, nur um die Rechtslage!GrußMichaelBeitrag geändert:22.11.07 17:23:02
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Sicherheitsgurte nachruesten? H-tauglich?
Wenn ihr schon den Gesetzestext zitiert, dann bitte auch die aktuelle Fassung, welche übrigens für die Quads/Karts ergänzt worden ist:"§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."Punkt.Vorgeschriebene Gurte heisst, daß aufgrund der Erstzulassung des Fahrzeuges diese installiert sein müssen. Diese müssen dann auch angelegt werden.Werden Gurte an einem Fahrzeug, welches vor den o.a. Stichtagen zugelassen worden ist, nachträglich montiert, so sind diese Gurte in diesem Fahrzeug nicht vorgeschrieben, ergo nicht zwangsweise anzulegen.Wenn man den obigen, aktuellen Text nämlich genauso haarklein/unsinnig definieren würde, müsste ein MG B Cabrio aus 1968, welches noch keine Gurte besitzt, mit Helm gefahren werden.Daß sich dieser Passus jedoch im Ansatz und Ursprung der Novellierung auf "kraftradähnliche" (=Quads/Karts) Fahrzeuge bezieht, muß ja ein logisch denkender Mensch auch erst interpretieren. Irgendwo habe ich letztens auch schon was über eine solche Story gelesen, wo ein übereifriger Grüner wohl von einem Caddy-Fahrer verlangt hat, er müsse Helm tragen, da keine Gurte vorhanden.Chris.Beitrag geändert:22.11.07 18:30:21
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Sicherheitsgurte nachruesten? H-tauglich?
Im Prinzip sehe ich es genauso, dass nur vorgeschriebene Gurte anzulegen sind. Aber man weiss nie, wie es Gruen-Weiss sieht und erst recht nicht, was im Falle eines Unfalls passiert.@1300CV DAS habe ich in der letzten Markt gelesen Ziemlicher Bloedsinn oder...