ist das bewertungssytem für vorkriegsfahrzeuge eigentlich zeitgemäß?
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Hallo Frank,ich würde mir ja wünschen einen Gutachter, der mein Fahrzeug begutachten soll, vorher testen zu können. Oder zumindest sehen können, ob er vergleichbare Fahrzeuge (Marke, Typ) vorher schon mal begutachtet hat und mit welchem Ergebnis. Man kennt sich ja in der Szene und ich könnte dann abschätzen, ob ich ihn für kompetent halte auch mein Fahrzeug zu bewerten. Nur so eine Idee.Bei jedem Gutachten habe ich sonst das Gefühl ich kaufe die Katze im Sack und muß dafür noch einige hundert Euro ausgeben, egal was ich nachher serviert bekomme. Wäre ich zu seinem Kollegen 20km entfernt gefahren, hätte ich vielleicht eine viel kompetentere Expertise erhalten. Professionelle Gutachter sind halt auch nur Menschen. GrußJosef
ist das bewertungssytem für vorkriegsfahrzeuge eigentlich zeitgemäß?
Tja, das ist dann die gleiche Situation wie beim ersten Besuch bei einem dir unbekannten Arzt, Rechtsanwalt etc., da kann man vorher auch nicht kostenlos testen. Du kannst also nur bei dir im Bekanntenkreis herumfragen, wer welche Erfahrungen mit welchem Gutachter gemacht hat oder einen Sachverständigen beauftragen, der sich häufiger als seine Berufskollegen mit Oldtimern beschäftigt (vielleicht sogar einen, der eine Oldtimer-Bewertungsorganisation im Rücken hat...). Im Ergebnis ist es dann meistens wie beim Arzt oder Anwalt: Du bist nicht der Erste, der einen Husten kuriert haben will, nicht der Erste, der einen kaputten Fernseher zurückgeben will und auch nicht der Erste, der einen Wert für einen Oldtimer attestiert haben will. Man hat halt immer die Befürchtung der Erste zu sein, bei dem etwas schiefgeht - kenne ich auch.
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ist das bewertungssytem für vorkriegsfahrzeuge eigentlich zeitgemäß?
Hallo Frank,Du hast schon recht, zumindest was Rechtsanwälte anbelangt. Doch da habe ich eine viel größere Auswahl. Und gute Rechtsanwälte sind i.d.R. gut ausgelastet und geben dann auch zu wenn sie sich auf einem Gebiet nicht sonderlich auskennen. Ich hab jetzt schon mehrere Gutachter kennengelernt und es läuft meistens so ab, dass man das Auto vorführt, massenhaft Bilder gemacht werden, der Gutachter sich zu seiner Beratung zurückzieht (ohne den Besitzer bei Unsicherheiten nochmals zu konsultieren) und irgendwann flattert dann ein Gutachten auf den Tisch. Da steht dann wie ich bei Freunden schon gesehen habe manchmal irgendwelcher Unsinn drin, der kaum nachträglich korrigiert werden kann. Es gibt dann nur den Weg zu einem anderen Gutachter zu gehen und ein neues Gutachten anfertigen zu lassen. Es wäre mal interessant mit ein und demselben Fahrzeug (sollte aber schon etwas Wertvolleres, vielleicht Ausgefalleneres sein, was die Gutachter nicht wöchentlich zu sehen bekommen) mehrere Gutachter nacheinander zu besuchen und ein Gutachten anfertigen zu lassen. Ich kann wetten da kommt ein tolle Streuung raus. Wäre vielleicht einen netten Artikel in einer Fachzeitschrift (OM, MK etc.) wert.Ich wäre gerne bereit etwas passendes z. Vfg. zu stellen.GrußJosef
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Hallo Josef, die Idee finde ich gut, gib doch mal die Anregung an die Zeitschriften weiter.Christoph
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ist das bewertungssytem für vorkriegsfahrzeuge eigentlich zeitgemäß?
also...erst mal vielen dank für die rege diskussion die hier entsteht....dh. so ganz von der hand zu weisen ist das thema nicht.generell wäre das alles ja nicht so schlimm....welche note....welcher betrag drauf steht....denn wie gesagt..ein auto ist immer so viel wert...wie jemand bereit ist dafür auszugeben (ich für meinen teil würde zb. keinen bentley für 4 mio usd kaufen).das problem:egal wer die bewertung macht....was ist im schadenfall. zb. ein gutachter hat eine note 2 in seinem gutachten für einen vorkriegsrenner...und er stellt auch einen hohen preis ein zb. 80tsd. euro.nun kommt es zum schadenfall....und die versicherung denkt sich..naja...also note 2...kann ja nicht so gut sein...deswegen wollen wir auch keine 80tsd euro bezahlen...bzw. die kosten die für die instandsetzung fällig werden.das ganze geht vor gericht....und nun haben wir einen richter...der sich mit solchen autos nicht auskennt....und wir bekommen es mit einem 2ten gutachter zu tun...und jetzt beginnt das chaos....und dein gutachten wird plötzlich nichts mehr wert.was dann....und so weit ich weis....ist die note für die versicherungen dann doch nicht unwichtig.michi
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Im Schadensfall ist es völlig unerheblich welche Zustandsnote ein Auto hat. Keine Versicherung kann sich mit dem Argument herauslawienern, das Auto sei ja "nur" (?) im Zustand 2. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Wiederherstellung des Zustandes, in dem sich sein Auto vor dem Unfall befand, egal ob dieser Zustand 2, 3 oder 4 war, hilfsweise Wertersatz.Und wer den von dir erwähnten Vorkriegsrenner besitzt, der hat in der Regel auch ein ausführliches Gutachten, in dem der Zustand des Autos exakt beschrieben und mit Bildern dokumentiert wird, nicht nur einen Zettel, auf dem eine Zustandsnote steht.
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da gebe ich dir recht...bilder sind drauf...und zwar genug....aber zwischen recht haben...und recht bekommen???
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Die Gefahr, daß die "falsche" Seite Recht bekommt, kann man ja reduzieren, so viele Angriffspunkte gibt es nämlich gar nicht. Im Schadensfall hat die gegnerische Versicherung im wesentlichen 2 Möglichkeiten den Wert deines Autos zu drücken: Sie kann die Zustandsnote anzweifeln oder die Richtigkeit der Wertermittlung, in beiden Fällen muß sie aber qualifiziert bestreiten, das heißt entweder ein eigenes Gegengutachten beibringen oder - im Prozeß sinnvoller - die Erstellung eines gerichtlichen Gutachtens beantragen.An der Zustandsnote kann man mäkeln, wenn das Gutachten schon älter ist und/oder das Fahrzeug nach Erstellung des Gutachtens häufig benutzt wurde, letzteres muß dir aber auch die gegnersche Versicherung nachweisen. Ideal ist es also, wenn man ein aktuelles Gutachten (maximal 2 Jahre alt) vorlegen kann.Weiterhin kann der Gegner versuchen die Wertermittlung deines Gutachters als fehlerhaft hinzustellen und abweichende Ergebnisse eines eigenen Sachverständigen vorlegen. Dies setzt aber voraus, daß man als Kfz-Sachverständiger in Oldtimerfragen wirklich sattelfest ist, andererseits wird man vor Gericht auseinandergenommen. Es reicht nicht irgendeinen niedrigeren Wert auf ein Blatt Papier zu schreiben und es vage mit eigenen Recherchen zu begründen. Spätestens in der mündlichen Verhandlung wird man gefragt wie diese Recherchen im Detail ausgesehen haben. Wenn dann, speziell im Vorkriegsbereich, nicht die Namen einschlägiger Auktionshäuser, deren Verkaufsergebnisse und Namen seriöser Händler fallen, braucht man erst gar nicht anzutreten. An dieser Stelle hat schon so mancher unkundige Sachverständige, der sich mit einer Oldtimerbewertung nur das schnelle Geld mitnehmen wollte, böse Überraschungen erlebt.Die Versicherungen ihrerseits sind natürlich gehalten unnötige Prozeßkosten zu vermeiden. Ihre Hemmschwelle einen langatmigen Schriftwechsel oder gar einen Prozeß zu führen steigt demnach, wenn auf der anderen Seite das Gutachten eines Sachverständigen vorgelegt wird, der als Oldtimerexperte einen gewissen Namen hat.Überraschungen ausschließen kannst du nicht, du kannst aber auf sie vorbereitet sein.
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hallo frank,danke ...für die ausführliche beschreibung.grußmichi
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Hallo, oder meint ihr vielleicht den Schadenersatz im Kasko Bereich?Hier wird die Versicherung natürlich nur den Marktwert ( je nach Versicherung auch den WBW oder den Aufbauwert) des jeweiligen Oldtimers unter der Berücksichtigung der Zustandsnote regulieren.Bitte Haftpflicht nicht mit Kasko durcheinander bringen.