Damoklesschwert Luftreinhaltepläne - Teil 2

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Altopelfreak
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Damoklesschwert Luftreinhaltepläne - Teil 2

Beitrag von Altopelfreak » Do 27. Apr 2006, 00:11

Hallo Oldie-Freunde,wie sieht es denn überhaupt mit der Rechtslage aus? Ich könnte mir vorstellen, dass Fahrzeuge betroffener Anwohner, die sich nachweislich nicht auf Euro II nachrüsten lassen, eine Ausnahmegenehmigung bekommen werden.Ein totales Fahrverbot, welches diese Fahrzeuge zu Stehzeugen machen würde, ist nach meiner Einschätzung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Andernfalls müsste der Staat Schadenersatz leisten.Was sagen denn unsere Staatsrechtler dazu?In der Praxis könnte ich mir vorstellen, dass die Stadtverwaltungen statt langwieriger Prozesse mehr davon haben, für die Sondergenehmigungen kräftig Gebühren zu kassieren.TschüßKlaus

InFuP164
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Damoklesschwert Luftreinhaltepläne - Teil 2

Beitrag von InFuP164 » Do 27. Apr 2006, 09:35

Guten Tag Maxe,was gefällt Dir an der Antwort von Herrn Möller nicht? Er gibt Dir wieder eine vernünftige Antwort und erzählt dieses Mal keinen Unfug. Deine Botschaft: "Erzählt uns keinen Schmarren; wir merken das!" ist offensichtlich angekommen. Dann soll er doch auch eine vernünftige sachliche Erwiderung darauf bekommen. Sieh das doch mal so: Der Mann und seine Mitarbeiter haben sicher zahlreiche Aufgaben. Dennoch gibt er Dir ...1. überhaupt Antworten und2. diese Antworten sind keine Plattheiten der Art: "Danke für Ihre Mail und rutschen Sie uns den Buckel runter." Stell Dir doch mal vor, dass Herr Möller vom UBA, KBA, BUND, Grünen, persönlichen Beratern und anderen zugetextet wird mit: "Wir brauchen unbedingt Fahrverbote"; das ist "verhältnismäßig" und "zumutbar". Womöglich hat Herr Möller bereits selbst bemerkt, dass da so mancher Haken in den offiziellen Statements steckt. Man kann seine Bereitschaft zur Diskussion auch als ein Informationsbedürfnis seinerseits interpretieren. Ich fände es sehr löblich, wenn er sich auch von anderer Seite informieren will, und werte es positiv, dass er seine Argumente zur Diskussion stellt. Mit der Antwort: "Alles prima, alles toll!" wäre die Diskussion beendet und der Informationsfluss reißt ab. Stattdessen teilt er Dir seine Argumente mit und wird sich jetzt kaum über eine Stellungnahme wundern. Die sollte er auch bekommen; genauso vernünftig und fundiert, wie seine eigenen Bemerkungen. Ich denke, eine reiflich überlegte und gut begründete Antwort werden wir hier gemeinsam erarbeiten können, oder? Ich bin jedenfalls schon mal an der Sache dran. Eure Infu

goggo
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Beitrag von goggo » Do 27. Apr 2006, 10:31

Sperrung der Innenstadt ab 2008?Az. D-HA II/V 2 N 271/502-06/3Sehr geehrte Familie xxx,in Ihrer E-Mail vom 06.03.2006, die Sie mit gleichem Inhalt auch an den Referenten für Gesundheit und Umwelt gesendet haben, äußern Sie aus Ihrer Sicht zahlreiche Bedenken zu den in einem SZ-Artikel beschriebenen Planungen für eine Umweltzone in München.Zum allgemeinen Verständnis der Luftschadstoffsituation in München darf ich zunächst darauf hinweisen, dass das Bayerische Landesamt für Umweltschutz bereits in den Jahren 2002 und 2003 Überschreitungen der in der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgegebenen Grenzwerte einschließlich der Toleranzmargen bei Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) an den Messstationen Luise-Kiesselbach-Platz und Stachus festgestellt hat. Deswegen hat im vorletzten Jahr die Regierung von Oberbayern im Auftrag des hierfür nach dem Immissionsschutzrecht zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz einen Entwurf für den Luftreinhalteplan München erstellt. Bei den Arbeiten wurden die Fachdienststellen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und der Landeshauptstadt München mit einbezogen. Der Luftreinhalteplan München wurde im Herbst 2004 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen (http://www.stmugv.bayern.de/de/luft/lrp/muenchen.pdf). Der Luftreinhalteplan analysiert die Luftschadstoffsituation in der Landeshauptstadt München umfassend anhand von Messungen und Modellrechnungen einschließlich einer Ermittlung der relevanten Verursacher der Luftschadstoffbelastung. Darauf bauen die im Hauptteil des Luftreinhalteplans aufgenommenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auf. Diese beziehen sich entsprechend der Verursacheranalyse schwerpunktmäßig auf die Vermeidung, Verringerung und Optimierung des Straßenverkehrs. In Fachkreisen ist unumstritten, dass für wesentliche Schadstoffminderungen vor allem technische Emissionsminderungsmaßnahmen an den Fahrzeugen erforderlich sind. Diese können jedoch nur durch gesetzliche Änderungen auf der Ebene des Bundes oder der EU auf den Weg gebracht werden. Hinzu kommt, dass an der im Jahr 2004 vom Bayerischen Landesamt für Umwelt neu eingerichteten Messstation „Landshuter Allee“ Luftschadstoffbelastungen gemessen werden, die ebenfalls über den gesetzlich festgelegten Grenzwerten liegen. So wurde dort z.B. im Jahr 2005 der Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub an insgesamt 107 Tagen, bei 35 zulässigen Tagen, überschritten.Die Luftschadstoffbelastung an der Landshuter Allee führte u.a. dazu, dass ein Anwohner gegen die Stadt und den Freistaat ein Klageverfahren eingeleitet hat, mit dem Ziel, weiterführende Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsbelastung bzw. zur Aufstellung eines Aktionsplanes zu erreichen. Diese Klagen wurden in erster Instanz abgewiesen, das Berufungsverfahren steht noch an.Die Landeshauptstadt München steht dem Problem der Feinstaubbelastung nicht tatenlos gegenüber. In Kenntnis des Handlungsbedarfes wurden die Bemühungen und Aktivitäten zur Verbesserung der Situation unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände weiter fortgesetzt. Dies bedeutet:· Fortsetzung der bereits im Luftreinhalteplan München aufgenommenen Maßnahmen · Vorbereitung eines Durchfahrtsverbots für Lkw schwerer als 3,5 t· Vorbereitung der Einrichtung einer Umweltzone· Fortsetzung der Bemühungen zur Erweiterung des Plangebietes des Luftreinhalteplans (Einbeziehung der Umlandgemeinden und –Landkreise)· Untersuchung weiterer ad hoc–Maßnahmen wie beispielsweise Nassreinigung von Straßen· Verschärfung der Brennstoffverordnung (Quelle Hausbrand)Wie auch die Erfahrungen aus anderen deutschen Städten zeigen, kann die Reduzierung der Feinstaubbelastung nicht über Einzelmaßnahmen, sondern nur durch ein Bündel an Maßnahmen erreicht werden, welche nicht kurz- sondern nur mittel- und langfristig wirksam sind.Für verkehrsbeschränkende Maßnahmen bedarf die Landeshauptstadt München bei der Umsetzung zunächst einer Rechtsgrundlage und ist hierbei auf die Aufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern) und den Bund angewiesen. Beim Thema Umweltzone, das z.B. auch die Städte Berlin und Stuttgart sehr konkret aufgegriffen haben, bedarf es noch der Verabschiedung der von Ihnen angesprochenen Kennzeichnungsverordnung durch den Bundesrat. In der Kennzeichnungsverordnung werden der Anwendungsbereich sowie auch Ausnahmen für Fahrzeuge, wie z.B. solche in denen oder mit denen schwerbehinderte Personen befördert werden, geregelt. Derzeit werden von der Stadtverwaltung die Möglichkeiten zur Einrichtung einer Umweltzone, in die nach einer angemessenen Übergangsfrist nur noch Fahrzeuge, die entsprechende Schadstoffklassen erfüllen, einfahren dürfen, geprüft. In einem ersten Schritt sollen Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1, also Diesel-Fahrzeuge mit EURO 1 und schlechteren Abgaswerten sowie Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator betroffen sein. Eine Behandlung und Entscheidung im Stadtrat soll noch vor der Sommerpause erfolgen, damit die Umweltzone in ihrer ersten Form möglichst bis 2008 eingeführt werden kann. Dazu muss das von der Landeshauptstadt München entwickelte Konzept mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Selbstverständlich werden wir dabei Ihre Bedenken in den weiteren Diskussions- und Prüfungsprozess mit einbringen.Die Stadt selbst geht mit gutem Beispiel voran: So werden seit 1996 bei den städtischen Dienststellen Fahrzeuge mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht nur mehr mit Benzinmotoren angeschafft. 80 % der Busflotte der Münchner Verkehrsgesellschaft MVG erfüllen hinsichtlich der Partikel bereits jetzt die ab 2009 geltende Abgasnorm EURO 5. 80 % des städtischen Straßennetzes sind bereits mit Tempo 30 verkehrsberuhigt und das Netz des öffentlichen Nahverkehrs wird kontinuierlich ausgebaut, um den vergleichsweise hohen Anteil des Öffentlichen Personennahverkehrs in München von mehr als 30 % an allen Verkehrsbewegungen zu halten, bzw. weiter zu steigern.Im Interesse der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger unternimmt die Landeshauptstadt München weiterhin alle Anstrengungen, um die Luft in München sauberer zu machen. Wichtig ist, Maßnahmen, die flächendeckend bei der Quelle ansetzen und den Ausstoß von Feinstaub von vorne herein wirksam reduzieren, möglichst rasch einzuführen. Hierzu bedarf es entschiedener Aktionen des Landes Bayern, des Bundes, der EU und der Automobilindustrie.Sehr geehrte Familie xxx, wie Sie den Ausführungen entnehmen können, geht es nicht darum, Ihnen das Leben in der Stadt zu erschweren oder Ihre Oldtimer „nur noch Kaputtstehen zu lassen“, sondern darum, die Luft und Lebensqualität in München insgesamt zu verbessern.Mit freundlichen GrüßenIn Vertretunggez.Christine StroblBürgermeisterinSo schlecht ist die Luft in Minga a ned...Ausserdem geht die Dame nicht auf Anwohnerregelungen bzw. Besucherverkehr ein???Helmut[Diese Nachricht wurde von goggo am 27. April 2006 editiert.]

oldierolli
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Damoklesschwert Luftreinhaltepläne - Teil 2

Beitrag von oldierolli » Do 27. Apr 2006, 11:02

Hallo, ja und insbesondere geht niemand differenziert darauf ein, wie der FAHRZEUG-Anteil am Feinstaub ist. Kein Wort von Feuerungsanlagen, Industrie-Emissionen. Zur Veranschaulichung ein abstraktes Beispiel für "Lärm": im Umfeld eines Großflughafens soll ein maximaler Wert für Lärm eingehalten werden. O.K. Im selben Bereich befindet sich auch ein Kindergarten. Jetzt verdoppelt sich der Flugverkehr und mit dem Kindergarten werden zusammen 95% des zulässigen Lärms erzeugt. Nun erhöht sich die Zahl der Kinder im Kindergarten, so dass die Lärmmenge 105% erreicht. Was macht die Politik???? SIE VERLAGERT DEN KINDERGARTEN, damit der Lärmwert bei 80% liegt! Good night, Germany! Aber vielleicht kann die EU helfen, da es ja eine Gleichbehandlung der Bürger von Paris, London, Rom, Madrid, Berlin geben müsste. Gruß. Rolf

BJ43
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Beitrag von BJ43 » Do 27. Apr 2006, 11:43

Zitat:.....Die Luftschadstoffbelastung an der Landshuter Allee führte u.a. dazu, dass ein Anwohner gegen die Stadt und den Freistaat ein Klageverfahren eingeleitet hat, mit dem Ziel, weiterführende Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsbelastung bzw. zur Aufstellung eines Aktionsplanes zu erreichen.....Hallo,diesen Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen Fakt: Es genügt, wenn ein BUND/GREENPEACE- Aktivist, sich eine Wohnung an einer "hochbelasteten" Strasse mietet und dann Klage einreicht GrußBJ43[Diese Nachricht wurde von BJ43 am 27. April 2006 editiert.]

goggo
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Beitrag von goggo » Do 27. Apr 2006, 15:33

Zitat:Original erstellt von BJ43: Hallo,diesen Satz muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen Fakt: Es genügt, wenn ein BUND/GREENPEACE- Aktivist, sich eine Wohnung an einer "hochbelasteten" Strasse mietet und dann Klage einreicht GrußBJ43[Diese Nachricht wurde von BJ43 am 27. April 2006 editiert.]Dazu muss man wissen das zur Zeit an der Landshuter Allee riessige Baustellen sind die wohl den Wert extrem ansteigen lassen... Aber mir nicht so empfindlichen Anwohner können ja dann auch gegen die Sperrung klagen oder??Des ist und bleibt extrem Hysterie - und die Stadtverwaltungen werden gezwungen da zu reagieren so seh ich des...Helmut

commocruiser
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Damoklesschwert Luftreinhaltepläne - Teil 2

Beitrag von commocruiser » Do 27. Apr 2006, 16:01

Zitat:Original erstellt von Altopelfreak:....Ein totales Fahrverbot, welches diese Fahrzeuge zu Stehzeugen machen würde, ist nach meiner Einschätzung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Andernfalls müsste der Staat Schadenersatz leisten........In der Praxis könnte ich mir vorstellen, dass die Stadtverwaltungen statt langwieriger Prozesse mehr davon haben, für die Sondergenehmigungen kräftig Gebühren zu kassieren.TschüßKlausHi,bin zwar kein Staatsrechtler, aber zu 1) fällt mir ein, dass Allgemeinwohl immer vor Einzelwohl geht. Kann ja nicht angehen, dass tausende Mitbürger röcheln müssen, damit wir Oldie fahren können.Und zu 2) bin ich der Meinung, dass das schlicht und ergreifend Abzocke wäre.Neben der hohen Kfz-Steuer (selbst die 191 Euro bei H-Kennzeichen sind ja schon grob doppelt so hoch, wie bei nem Durchschnittsalltagswagen mit Euro2) dann noch für ne Sondergenehmigung zahlen?Die dann nur in der "eigenen" Stadt gilt? Und für jedes Treffen in fremden Städten ne neue Genehmigung holen und bezahlen?Chris

MartinNg
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Beitrag von MartinNg » Do 27. Apr 2006, 16:50

Zitat:Original erstellt von commocruiser: Hi,bin zwar kein Staatsrechtler, aber zu 1) fällt mir ein, dass Allgemeinwohl immer vor Einzelwohl geht. Kann ja nicht angehen, dass tausende Mitbürger röcheln müssen, damit wir Oldie fahren können.......ChrisHallo zusammen,es wäre aber tatsächlich mal an der Zeit, dass jemand die eigentumsrechtlichen Aspekte beleuchtet.Eigentumsrecht steht definitiv vor Verkehrsrecht. Ob ein Individuum enteignet werden darf, im Sinne des - im Übrigen fragwürdigen Allgemeinwohls - das wäre interessant auszuarbeiten.Im Übrigen - ich hab's schon mal geschrieben - gab es auch in den 80ern schon mal Vorschläge, man könne doch alle katlosen Autos ganz einfach aus dem Verkehr ziehen, indem sie einfach keine TÜV-Plakette mehr bekommen.Da kamen ganz schnell eigentumsrechtliche Probleme auf, und diese Vorschläge wurden wieder fallengelassen.Im Grund haben wir jetzt eine ähnliche Situation. Juristen, wo seid Ihr ?Viele GrüßeMartin

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Do 27. Apr 2006, 16:53

An die Enteignungsproblematik habe ich auch schon gedacht, als vor einigen Wochen das Thema 07er-Kennzeichen ab 30 Jahre aufkam. Eine Enteignung im eigentlichen Sinne ist es natürlich nicht, denn es wird ja niemandem vollständig verboten, seinen Pkw zu benutzen. Es könnte allerdings immer noch ein enteignender bzw. enteignungsgleicher Eingriff sein, der Schadenersatzansprüche auslöst. In vollem Umfang läßt sich das hier nicht darstellen, letztendlich geht es aber meistens um eine Güterabwägung zwischen dem Interesse der Bevölkerung an einer Umwelt, die mit möglichst wenig Schadstoffen belastet ist und dem Interesse der Pkw-Halter, ihre Fahrzeuge nach freiem Ermessen einzusetzen. Sollte es sich als zwingend erforderlich erweisen, großräumige Fahrverbotszonen einzurichten, dann kann es noch angemessen sein, den Anwohnern den Betrieb ihrer Autos innerhalb der Stadt zu untersagen. Genau an dieser Stelle wird vor Gericht dann immer mit Gutachten und Gegengutachten um sich geworfen, bis einer der Parteien das Geld ausgeht (etwas überspitzt ausgedrückt). Erfahrungsgemäß haben staatliche Stellen in dieser Hinsicht einen recht langen Atem, man könnte allerdings prüfen, ob hier um Wege des einstweiligen Rechtsschutzes etwas zu machen ist.Was Ausnahmegenehmigungen angeht, so kann ich mir durchaus vorstellen, daß sich hiermit vielen Städten oder Kreisen eine wunderbare Einnahmequelle erschließt. Bestes Beispiel hierfür sind die Ausnahmegenehmigungen für Lkw-Sonntagsfahrverbote, die sich in den letzten Jahren vervielfacht haben. Oder ist euch noch nicht aufgefallen, daß früher deutlich weniger Lkw am Wochenende unterwegs waren?Frank

Stöffi
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Damoklesschwert Luftreinhaltepläne - Teil 2

Beitrag von Stöffi » Fr 28. Apr 2006, 15:52

Hallo,eine gute Bekannte von uns (engagierte Umweltaktivistin und Kämpferin gegen alles), heiratete letzte Woche in einem Schloß in der Nähe von Potsdam. Sie fuhr natürlich in einem neuen Diesel vor.Nach der Zeremonie sagte sie zu mir, daß der Oldtimer bestimmt wieder zu mir gehören würde. Ich stellte mich schon wieder auf eine längere Diskussion ein, als sie fragte, ob wir nicht eine Runde drehen könnten. "Denkst Du daran, daß mein Auto Abgase produziert?" "Ach laß das 'mal heute sein, bitte bitte, fahren wir doch eine Runde."Sie stieg ein, lümmelte sich in den Sitz und legte ihre Beine gegen die Dachkante. Welch ein Anblick ! Es ging über die Landstraße, durch Wälder und kleine Nebenstraßen. Sie reckte die Arme aus dem Auto jubelte und jauchtzte, freute sich wie ein kleines Kind.Am Schloß angekommen hauchte sie mir einen Kuß auf die Wange und sagte mir, daß dies das schönste Hochzeitsgeschenk wäre und dann: "jetzt mach' bitte den Motor aus, wir wollen doch nun wieder an den Umweltschutz denken".Ich finde, diese kleine Anekdote paßt genau zu diesem Thema.Viele Grüße Stöffi

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