Damoklesschwert Luftreinhaltepläne
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- Registriert:Fr 19. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo, die Beispiele von Rene treffen die ganze Diskussion genau auf den Punkt. Kein weiterer Kommentar. Gruß. Rolf
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Damoklesschwert Luftreinhaltepläne
Noch einen Gedanken für die "richtigen" Oldtimerfahrer:Ihr habt (fast) alle Alltagsautos. Da Eure Präferenzen aber bei Oldtimern liegen, und der Oldtimerfahrer "an sich" ja auch aufgrund seiner Persönlichkeit etwas "altmodisch" ist, habt Ihr bestimmt überproportional eher ältere Neuwagen.Wenn diese älteren Wagen zu "Stinkern" werden, ihr Strafsteuer und Fahrverbot dafür bekommt, müßt ihr sie mit Verlust verkaufen und Euch neue Autos kaufen, obwohl der alte noch gereicht hätte.Dieses Geld durch künstlichen Konsumzwang geht Euch vom Hobby ab!Der Vertrauensschutz für den Käufer eines neuen Wagens diesen im Rahmen seiner üblichen Nutzungsdauer ohne Repression einsetzen zu dürfen müßte auch gewahrt werden.Meinetwegen kann man jedes Jahr die Zulassungskriterien für Neuwagen verschärfen. Aber diese Konsumverweigerungssteuer ist doch nur ein Zugeständis an die Industrie und hat nichts mit Umweltschutz zu tun. Dabei könnte man sogar in Europa durch europaweite Zulassungsverschärfungen billige Importware draußen halten. Wenn nämlich in den Importländern es zwar billige Arbeiter gibt, aber keine "teuren" Ingenieure die das Wissen und die Möglichkeiten haben die neuen Standards zu erfüllen.[Diese Nachricht wurde von Rene E am 14. März 2006 editiert.]
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Damoklesschwert Luftreinhaltepläne
Hallo,grundsätzlich kann es nur sinnvoll sein, eine Stichtagsregelung zu verfolgen & zwar ab den ersten drohenden Fahreinschränkungen 2008.Die H-Regelung (30 Jahre wie von Rene vorgeschlagen) halte ich aber für zu hoch.Ich plädiere für Ausnahmen von den Fahrverboten für Fahrzeuge ab einem am Stichtagalter von 25 Jahren.Persönlich bin ich in der Stadt in der Regel immer mit einem kleinen Neuwagen mit neuester Abgasnorm unterwegs (momentan also Euro 4).GrußBJ43
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Hallo,ich finde man sollte sich weiterhin an der fliessenden 30-Jahre Grenze orientieren. Denn nachdem schon bezüglich der 07er-Nummer Harmonisierungsbestrebungen der Regierung erkennbar waren, sollte man nun nicht abermals eine neue Regelung anstreben. Ausserdem kann ich mir vorstellen, wenn wir ÜBERHAUPT Ausnahmegenehmigungen erreichen, werden auch die, die's genehmigen, auf das doch schon vorliegende Kriterium ' was ist ein kfz-technisches Kulturgut ' zurückgreifen.Viele GrüßeMartin
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Hallo,die Koppelung einer Ausnahmeregelung an das H-Kennzeichen kann es wirklich nicht sein. Sollen alle regulär zugelassenen oder mit 07-er Kennzeichen bewegten Oldtimer zukünftig zum Stillstand verdammt werden?Die 30-Jahre Grenze macht da schon eher Sinn. Allerdings habe ich so meine Zweifel, dass sich eine generelle Befreiung für alle 30 Jahre alten KFZ durchsetzen läßt.Um am Ende nicht mit leeren Händen da zu stehen, sollten gewissen Mindestforderungen nicht aus den Augen verloren werden:1. Ausnahmeregelungen für Fahrten, die zur Erhaltung unseres "technischen Kulturgutes" erforderlich sind, also- Probefahrten- Werkstattbesuche- TÜV-Vorführungen- und ähnliches2. Ausnahmeregelungen für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen3. generelle Befreiung für Fahrten mit dem 07-er Kennzeichen, da mit diesem sowieso nur die unter 1. und 2. genannten Fahrten zulässig sind.Viele GrüßeChico
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ich habe von der fliessenden 30-Jahre Regelung gesprochen, als Nutzung eines jetzt schon vorhandenen und staatlich anerkannten Kriteriums. Und was meint Ihr, wie gross der Aufschrei bei der jetzt schon durch die neue 07er-Regelung gebeutelten Youngtimer-Gemeinde ist, die zumindest ihre Autos bis zum Erreichen von 30 Jahren über die Zeit retten könnten. Bei einer fixen Baujahresgrenze kann man das dann komplett vergessen.Es geht nach wie vor um das Ziel 'Erhaltung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts' und nicht darum, dass immer mehr Leute wegen immer mehr Einschränkungen die Lust daran verlieren. Oder bezüglich Nachwuchs; überhaupt keine Lust daran finden.Ausserdem muss man manchmal 150% fordern, um 75% zu bekommen.Ich kann es nur abermals erwähnen; wir sitzen in einem Boot und wir sollten alles vermeiden, was darauf hinausläuft, daß es eine Spaltung zwischen der Youngtimer-Gemeinschaft und den Besitzern der 'vom Staat geadelten' 30+ Autos gibt. Eine fixe Baujahresgrenze wäre das denkbar ungünstigste für die gesamte Szene.Ausserdem; jetzt ist ja Altersgrenze für 07er- oder H-Kennzeichen dieselbe. Und überleg mal; die Einschränkungen, die Du oben beschreibst und offenbar akzeptieren würdest; das wären ja WEITERGEHENDE Beschränkungen als wie sie jetzt geplant sind.Bisher geht es nämlich um flächendeckende Fahrverbote in sog. Umweltzonen. Oder möchtest Du die Beschränkungen, die momentan fürs 07er-Kennzeichen gelten, auch auf die regulär zugelassenen 'Alten' und die H-Kennzeichen-Träger ausweiten ?Es geht darum, Ungemach abzuwenden und nicht noch Neues anzuziehen.Viele GrüßeMartin[Diese Nachricht wurde von MartinNg am 14. März 2006 editiert.]
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weiterer Gesichtspunkt;und dies wäre mal von einem Juristen zu prüfen. Als in den 90er-Jahren im Rahmen der Sommersmog-Diskussion ( Ozon ) mal aus grünen Reihen der hochengagierte Vorschlag kam, man könne ja einfach alle 'Stinker' aus dem Verkehr ziehen, indem sie einfach keine TÜV-Plakette mehr bekommen, kamen nämlich ganz schnell die in der Verfassung verankerten Eigentumsrechte zur Sprache.Derartige Nutzungseinschränkungen wie durch die Luftreinhaltepläne vorgesehen könnten de facto eine Enteignung darstellen. Und wie ich heute aus zuverlässiger Quelle erfahren habe, steht 'Eigentumsrecht' VOR 'Verkehrsrecht'.Dies nur mal am Rande. Vielleicht zu früh um mit juristischen Schachzügen zu drohen, aber aus den Augen verlieren sollte man auch dieses nicht.Viele GrüßeMartin
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Zitat:Original erstellt von MartinNg:Hallo,ich finde man sollte sich weiterhin an der fliessenden 30-Jahre Grenze orientieren. Denn nachdem schon bezüglich der 07er-Nummer Harmonisierungsbestrebungen der Regierung erkennbar waren, sollte man nun nicht abermals eine neue Regelung anstreben. Ausserdem kann ich mir vorstellen, wenn wir ÜBERHAUPT Ausnahmegenehmigungen erreichen, werden auch die, die's genehmigen, auf das doch schon vorliegende Kriterium ' was ist ein kfz-technisches Kulturgut ' zurückgreifen.Viele GrüßeMartinHast ja recht,starre Regelungen führen zu weiteren Ungerechtigkeiten, fordern wir also fliessende Regelung ab 25 Jahre GrußBJ43
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ein Anliegen hätte ich noch;ich leite seit gestern meine Korrespondenz mit den zuständigen Behörden und Ministerien an den DEUVET weiter. Vielleicht könntet Ihr das auch machen ? Wäre eine einfache Möglichkeit, dem DEUVET zu zeigen, was uns bewegt. Vielleicht nützt's was, vielleicht auch nicht. Einen Versuch wär's allemal wert, und nur einen Mausklick entfernt.Schreiben kopieren und/oder Antwortschreiben einscannen und ab damit ans DEUVET-Büro.Was haltet Ihr davon ?Immerhin soll es in einer Ende März stattfindenden Podiumsdiskussion im Meilenwerk Berlin zwischen DEUVET und 'führenden Verkehrspolitikern' - wer immer das auch sein soll - auch um 'Ausnahmen von Fahrverboten für Oldtimer' gehen. Viele GrüßeMartin[Diese Nachricht wurde von MartinNg am 14. März 2006 editiert.]
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Daran habe ich aucgh schon gedacht, ist ja irgendwie- jetzt mal rein hypothetisch gesprochen, bin kein jurist- ein Eingriff in die Persönliche Freiheit, wenn ich wegen irgendwelcher Gesetze mein Eigentum nicht benutzen, d.h. mit meinem Auto nicht fahren darf. Der Motorradfahrer darf mit seinem Eigentum nach wie vor uneingeschräönkt tun was er will, der Angler darf angeln gehen, der Modellbahner modellbahnen, der Briefmarkensammler sammeln, nur ich darf nicht fahren!!??Sagt mal was dazu, Tripower, RA- Wilke und all die anderen Gruß,FreddyP.S.: Wie Martin schon geschrieben hat, zu früh um die Messer zu wetzen, aber man kann wohl, denke ich, frühzeitig alle Möglichkeiten wenigstens mal angerissen haben....