30 Jahre Regelung für Rotes Kennzeichen jetzt durch

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MartinNg
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30 Jahre Regelung für Rotes Kennzeichen jetzt durch

Beitrag von MartinNg » Sa 18. Feb 2006, 19:24

Zitat:Original erstellt von ID19:Hallo Frank (RA Wilke),ich teile Deine Einschätzung bezüglich der Fortgeltung unbefristeter roter Nummern zu den alten Bedingungen NICHT!Irgendwo in der neuen Verordnung (ziemlich am Anfang) gab es nämlich auch eine Passage, die es nun ermöglicht, Zulassungen zurückzuziehen. Zumindest habe ich das so verstanden. Ich such noch mal. Ist halt verdammt viel "Papier" ...GrüßeMartinHallo,nach dem ab Februar '07 geltenden Gesetz, Altfälle zu behandeln, wäre allerdings eine 'rückwirkende Anwendung' und das könnte problematisch werden.Die Möglichkeiten, die das neue Gesetz vorgibt, dürfen nur für Fälle ab Inkrafttreten gelten.Falls mir meine Zulassungsstelle nächstes Jahr die 07er-Nummer entziehen will, werde ich die Angelegenheit auf jeden Fall juristisch prüfen lassen.Ich hoffe, es gibt noch mehr unter Euch, die das dann nicht einfach schlucken werden.Viele GrüßeMartin

RA-Wilke

30 Jahre Regelung für Rotes Kennzeichen jetzt durch

Beitrag von RA-Wilke » Sa 18. Feb 2006, 19:28

Hallo Martin,selbst wenn das so in der FZV drinsteht (mein Text liegt leider im Büro), gilt es zunächst nur für die Zulassungen, die nach deren Inkrafttreten am 1.1.07 vorgenommen werden.Ein Widerruf, der sich auf eine Änderung der Rechtslage stützt, ist nach §49 II Nr. 4 VwVfG nur möglich, wenn die Behörde nach der neuen Vorschrift berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu erlassen (was hier zutrifft), der Begünstigte von der Vergünstigung noch keinen Gebrauch gemacht oder aufgrund des VA noch keine Leistungen empfangen hat UND wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet wäre. Das wäre also der seltsame Fall, daß jemandem ein 07er Kennzeichen zugeteilt wurde und er keinen Gebrauch davon macht, darüberhinaus müßte eben die schon erwähnte Gefährdung des öffentlichen Interesses vorliegen, was wie gesagt sehr zweifelhaft ist.@bmwtanteIch fahre selbst zwei ältere Dreier (E21 und E30) und kann deinen Ärger daher verstehen aber der Zug ist jetzt erstmal abgefahren, die großangelegte Unterschriftenaktion und die Gespräche des Deuvet waren völlig wirkungslos, da wäre es glaube ich vergeblicher Aufwand, wenn Ihr im Nachhinein noch eine IG gründet.Man kann auch gegen den Bundesrat nicht "klagen", die einzige Möglichkeit ist eine Verfassungsbeschwerde. Die setzt allerdings voraus, daß der Rechtsweg erschöpft ist, das heißt, einer von euch müßte im nächsten Jahr ein 07er Kennzeichen beantragen, was die Behörde ablehnen wird. Dagegen müßte er Widerspruch einlegen, vor dem Verwaltungsgericht auf Zuteilung des Kennzeichens klagen, das ablehnende Urteil abwarten und anschließend das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dauert im Schnitt etwa 3 bis 4 Jahre, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes könnte es schneller gehen, dann müßte man allerdings darlegen, warum man das Kennzeichen gerade jetzt und ganz schnell und ganz dringend haben will. Die einfache Begründung "Ich will aber jetzt fahren" reicht da nicht.Frank

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spitzerer
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Beitrag von spitzerer » Sa 18. Feb 2006, 21:11

Hallo Martin, Am Ende der neuen Papierschlange steht ja ausdrucklich unter "Aufgehoben, 3.)"die 49. Ausnahmeverordung - und das ist die Verordung, auf welchem das derzeitige rote oldie-Kennzeichen basiert. Noch lustiger: ich habe aud den Anfangszeiten ein rotes Oldtimer-Kennzeichen, das mit 06 beginnt - nach dem neu verzapften Zeugs ist aber fuer Oldtimer 07 fest vorgeschrieben - was passiert dann mit meinem Kennzeichen ??Andererseits garantiert Paragraph 50 den Fortbestand der bisher zugeTeilten Kennzeichen ...Alles wieder mal sehr verwirrend ...GrussWolfgang

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wokri
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Beitrag von wokri » Sa 18. Feb 2006, 23:59

Hallo und gute Nacht Deutschland, dieses Land wird immer besch....... Grußwokri

uwm121
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Beitrag von uwm121 » So 19. Feb 2006, 00:31

Ich begrüße die Neuregelung.Bleibt noch die Umstellung bei H Kennzeichen auf Hubraumsteuer(z.B. die jahrzehntelang gültigen DM 14,40 pro 100 ccm)damit die Kleinwagen auch was davon haben sowie Wegfall des H um Saisonkennzeichen zu ermöglichen.Ob im Ausland alles besser ist?Wie wärs mit Auswandern.Oder zwingt euch jemand ein Altauto zu fahren?Grüße

hallo-stege
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Beitrag von hallo-stege » So 19. Feb 2006, 00:37

... die 30 Jahre habt Ihr inzwischen gefunden, gelle ??? (Oldtimerdefinition in der FZV)Ob Fahrzeug, die noch nicht 30 Jahre alt sind, "ihre rote 07 wieder abgeben müssen" liegt wohl im Ermessen der Zulassungsstellen. Gefunden habe ich darüber nichts, auch keine Übergangsbestimmung für den Begriff "Oldtimer".Gruß von Frank

ID19
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Beitrag von ID19 » So 19. Feb 2006, 11:38

Hallo Frank (hallo-stege),auch eine "Leseorgie" bis spät in die Nacht hat bei mir keine neuen Erkenntnisse gebracht. Ich sehe das genau so.Und hier - so muss ich sagen - ärgere ich mich über den Deuvet. Dass die 20 Jahre nicht haltbar waren, war im Grunde schon lange klar. Ein Kompromiss auf 25 Jahre für beide Kennzeichen hätte das Ziel sein sollen. Hier wären zuerst die Länder ins Boot zu ziehen gewesen, denn wieder einmal hat sich bestätigt, dass sowohl das Einbringen der Impulse als auch letztendlich das Fällen der Entscheidungen im Fachausschuß statt gefunden hat. Hier wäre jetzt mal eine wenig Glasnost beim Deuvet angesagt. Wie kam es dazu? Die ewige Selbstbeweihräucherung nervt. Man möge doch wenigstens bitte mal erläutern, warum das Ganze in so einem Fiasko endete.Und wenn dann schon absehbar war, dass die 30 Jahre kommen (und das ist es ja seit Wochen!), warum rettet man die bestehenden 07-Kennzeichen dann nicht durch eine gleitende Übergangsregelung derart, dass ab einem Stichtag keine mehr für Fahrzeuge jünger als 30 Jahre augegeben werden, die bestehenden aber erhalten bleiben und auch verlängert werden? Dieser Mini-Kompromiss muss doch eigentlich drin gewesen sein!Auch die als Deuvet-Erfolg hingestellte 7-Jahre-Regelung des Bestandes der Fahrzeugbriefe ist ohne jegliches Zutun und nur aufgrund europäischer Vorgaben entstanden.Solche - mit Verlaub - Lügen machen mich dann doch ziemlich ärgerlich.So schwer es mir fällt und so ungern ich es sage (denn wir brauchen einen Verband), aber hier hat der Deuvet auf der ganzen Linie versagt. In der neuen Verordnung ist kein neuer Vorteil für Oldtimer zu finden, zu dem der Deuvet beigetragen hat. Alte erreichte Vorteile sind hingegen sogar geschmälert.Danke schön!GrüßeMartin

RA-Wilke

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Beitrag von RA-Wilke » So 19. Feb 2006, 12:14

Martin, das war garantiert alles nur ein gigantischer Marketing-Gag des Deuvet zum 30jährigen Jubiläum: "30 Jahre Deuvet - 30 Jahre für 07er" - das kann man sich doch gut merken...Hut ab vor Wolfgang (Spitzerer), der die Verordnung tapfer bis zum Ende gelesen hat. §50 II, der die Weitergeltung der bisher nach StVZO erteilten Kennzeichen vorschreibt, kann aus den schon genannten Gründen aber nur für 07er gelten, die unbefristet UND ohne Widerrufsvorbehalt erteilt wurden. Diese kleine Gruppe hatte wohl wirklich Glück.

Manta-Simon
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Beitrag von Manta-Simon » So 19. Feb 2006, 14:11

Die geistige Elite des Oldtimerforums schreibt manchmal schon wirklich klasse Beiträge.Gerade, wenn es um die Analyse der "Dummheit des Volkes", "Volksverblödung", Bildzeitungen usw. geht.Aber, wenn ihnen dann selbst etwas geschnitten wird, dann sind sie doch genau wie die, über die vorher gelästert wurde.Genau wie die Masse des Volkes einen Sündenbock braucht, suchen sich nun auch die Oldtimerfahrer hier den Sündenbock, und da Politiker nie Schuld sind, nimmt man einfach den Deuvet ^^Vieleicht sollten sich jene ...Ach vergessts, mir is das zu dumm.Og, Mark

Jochen Strauch
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Beitrag von Jochen Strauch » So 19. Feb 2006, 14:16

Hallo zusammen,ich bringe es mal aus meiner Sicht auf den Punkt: Eine Katastrophe!Anstatt neue, positive Nachtrichten zu unserem Hobby Oldtimer, wieder nur der Rückwärtsgang (wie anscheinend einiges in diesem Lande). Wofür, bitte, wird noch eine Erhebung über die FIVA/DEUVET zum Thema Wirtschaftspotenzial gestartet, wenn sowieso schon alles entschieden ist.Wir brauchen dringend eine Alternativlösung zur Nutzung von Fahrzeugen im Übergangsbereich „altes Auto“ (ab ca. 15 Jahre) bis zum echten Oldtimer.Ich glaube, man hat die Sache nicht wirklich bis zum Ende durchdacht und das Thema Oldtimer in der knapp 200 Seiten langen „Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ mit zusammengezogen gerade mal knapp einer Seite nicht wirklich registriert. Da ging es um andere Dinge wie „Vereinfachung des Zulassungsverfahren“ oder der künftigen verstärkten Online-Kommunikation.Ich habe mir zuerst die komplette Verordnung mit Acrobat Capture „lesbar“ gemacht, da das Original ja nur als „Bild“-PDF angeboten wird. Mit dieser Version (die jetzt auch nur noch 9MB groß ist) kann man in dem Dokument suchen. Es gibt 23 Textstellen mit dem Begriff „Oldtimer“. Die daraus zusammengefassten wichtigen Texte werden wir Montag (wenn es da keine rechtlichen Problem gibt) ins Netz stellen. Dann kann sich jeder selber ein Bild davon machen, ob hier wirklich die Interessen der Oldtimer- und Youngtimerfahrer berücksichtigt wurden, ohne die ganzen 200 Seiten zu lesen. Ich glaube nicht, dass die, die diese Verordnung kreiert haben, sich mit den Interessen aller Oldtimerhalter, aber auch mit den wirtschaftlichen Faktoren und Konsequenzen ausgiebig auseinandergesetzt haben. Wer hat sie beraten? Von wem stammen die Infos? Wer hat Ihnen die Lösungen für evtl. 07er Missbrauch angeboten? Da hier noch einige Fragen offen sind (z.B. Bestandsschutz) werden wir uns wohl auch noch ein wenig damit beschäftigen können. Vielleicht bekommt man ja eine neue Ausnahmeverordnung hin.Jochen Strauch

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