Voraussetzungen für -Zulassung

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Thorsten4x4
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Beitrag von Thorsten4x4 » Do 28. Okt 2004, 11:33

Die Richterin hat in einem Punkt nicht ganz unrecht.Es reicht das Gutachten eines anerkannten Oldtimer-Vereins. Und zwar für die 07er Nummer.Habe für die eigene 07er ein solches Gutachten vorgelegt und im Verein ist mir ein weitere Zuteilung dieser Art bekannt. (bei einer anderen Zulassungsstelle)Bei "meiner" Zulassungsstelle steht auf der Hompage zum H-Kennzeichen:Historische Kennzeichen können für Fahrzeuge beantragt werden, die älter als 30 Jahre sind (Maßgebend ist das Datum der 1. Zulassung) und für die ein Gutachten gem. § 21c StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorliegt.zur 07er NummerEin „Classic-Data-Gutachten“ durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder entsprechende Bescheinigung eines eingetragenen Oldtimer-Clubs ist vorzulegen (Zustandsbewertung des Fahrzeuges).Thorsten

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Do 28. Okt 2004, 13:12

Hallo, bezügl. ebay hat Stephan völlig Recht, möglichst niemals früh einen hohen Betrag bieten oder sich hochziehen lassen. Bestimmte Regeln/Beispiele werde ich evtl. hier nochmals extra einbringen. Ebay selbst kann meist nix dafür, außer zu wenig nachzuhaken. Was Veträge betrifft, stets Eigenschaften explizit zusichern lassen mit der jeweiligen einzeln benannten Konsequenz: also nicht "der PKW hat 60000 km Fahrleistung", sondern: "sollte sich anhand von Beweisen (z.B. Vorbesitzern/Werkstattrechnungen) herausstellen, dass der PKW mehr als 60000 km Fahrleistung haben muss, zahlt der Verkäufer in jedem Fall den Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück." BASTA!!Was Anwälte betrifft, gibt es einmal Formaljuristen einerseits, die sich irgendwann im Gestrüpp von Kommentaren verlieren, andererseits strategisch-taktische Begabungen (kann man nicht studieren), (so wie Herr Bossi oder Herr Lenßen). Ich fand es z.B. toll, wie die Berliner Staatsanwälte den STASI-XXXX Mielke nicht wegen schlecht festzuklopfenden DDR-Unrechts, sondern wegen Mordes in den 30er Jahren angeklagt hatten. Sehr effektiv!In den USA werden meines Wissens Rechtsanwälte, zu Recht sehr hoch, nach ERFOLG bezahlt und nicht "nach voll geschriebenen Seiten". Gruß. Rolf

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Do 28. Okt 2004, 13:49

@OldierolliIch habe Kontakte zu einem Deutschen mit Anwaltskanzlei in Los Angeles, der sich mit Produkthaftung in USA beschäftigt. Als ich ihn das letzte mal vor 4 Wochen getroffen habe, sagte er mir, deutsche Anwälte wären "Rechtsverwalter" (Formaljuristen also) und zum großen Teil völlig phantasielos. Im Gegensatz dazu wäre Kreativität in der Juristerei ein deutliches Merkmal amerikanischer Anwälte. Das deckt sich ungefähr mit deiner Aussage.[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 28. Oktober 2004 editiert.]

Geronimo
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Beitrag von Geronimo » Do 28. Okt 2004, 14:13

noch zu dem Ebaykauf.Es gibt auch Situationen da ist der kauf bei ebay besser, weil man keine extra Verträge machen muss. Ich habe meinen Frosch bei Ebay USA ersteigert. Meine Eltern haben ihren 100-six in ebay USA gesehen, aber er ging nicht weg (0 Gebote). Dann haben wir kontakt mit dem verkäufer aufgenommen. und ihn ausserhalb gekauft. das war ein rießen Theater mit Notar (der Vertrag musste beglaubigt werden usw...). da hatte ich es viel viel einfach!!! Ausserdem hat es auch einen gewissen Reiz vor dem Rechner zusitzen, der Puls steigt, und am liebsten möchte man gar nicht hin kucken!!! Ich werde demnächst auch für einen bekannten einen BMW 7er und einen Porsche Boxster versteigern. Von der Rechtlichenseite ist es sehr gut gedeckt!!!

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Do 28. Okt 2004, 14:22

Richtigerweise sieht es so aus: Amerikanische Anwälte sind zur Kreativität verdammt. Wer wie die USA keine national gültigen Rechtsvorschriften im engeren Sinne hat, sondern sich anhand von teilweise über 150 Jahre alten Präzedenzfällen entlanghangeln muß, der sollte zwangsläufig ganz viel Phantasie entwickeln. In Deutschland mag der Ausgang eines Rechtsstreits oft ungewiß sein, in den USA wird er zum Glückspiel. Und ob es um die Berufsehre der amerikanischen Rechtsvertreter wirklich so gut bestellt ist, wenn nach erfolgreicher Klage ihr Mandant 10 Prozent des zugesprochenen Schadenersatzes bekommt, sie aber die restlichen neunzig (das ist gängige Regel)?Frank(Jurist ja, Anwalt nein)

Frankie
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Beitrag von Frankie » Do 28. Okt 2004, 14:30

Zitat:Original erstellt von Nobbi:im Prinzip ist doch durch den falschen Motor gar kein grosser Schaden entstanden.Gut, ein H-Kennzeichen gibt's damit natuerlich nicht, aber wenn das Kfz bestimmungsgemaess genutzt werden soll, will heissen, gefahren und nicht nur bewundert, duerfte der Polo-Motor dem serienmaessig verbauten 2-Takter in vielem ueberlegen sein, nicht zuletzt im Kraftstoffkonsum.(...)- weshalb informiert man sich nicht ueber die Bedingungen eines H-Kennzeichens, wenn man einen Wagen ins Auge fasst, der noch keins hat, jedoch eines bekommen soll? Zitat:Original erstellt von arondeman:Zustimmung, NobbiJa Mensch, voll die Zustimmung!!!!!Jetzt erklärt sich mir auch endlich das, was ich gerüchteweise gehört habe, nämlich dass alle Besitzer einer Aronde den Originalmotor ausbauen und stattdessen den Motor vom Peugeot 307 einbauen, weil der bringt doch viel mehr Fahrspaß und verbraucht dabei noch weniger.Wenn ich die Aussagen von biallas richtig interpretiere, dann stand in der Ebay-Beschreibung nichts von dem Polomotor. Und wenn nichts dergleichen in der Beschreibung steht, dann darf man wohl davon ausgehen, dass kein Fremdmotor eingebaut ist. Allein dieser Sachverhalt ist doch schon mal Beschiss hoch zehn und hat gar nichts damit zu tun, ob sich billias auskennt in den Modalitäten zum §21 c.Gruß Frank

arondeman
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Beitrag von arondeman » Do 28. Okt 2004, 14:44

Amüsante Idee, Frank, das mit dem 307er Motor in einer meiner Aronden. Geht nur wg. Motorkonzeption leider nicht. Aber Motor vom Simca 1501 (81 PS), Ford Escort I/II und diversen Datsuns wurde alles schon erfolgreich durchexerziert (nicht von mir - habe noch reichlich Originaltriebwerke)...Aber zum Kern dessen, was du wohl sagen willst:Meine Zustimmung bezog sich vor allem auf die Frage der Modalitäten für die H-Zulassung. Das wurde ja sogar in normalen Autopostillen schon thematisiert (sogar noch dramatischer, als es in Wirklichkeit ist).Und das mit dem Fremdmotor: Fremdmotoren im Munga sind soo selten nicht (VIEL häufiger als bei meinen Autos ) - z.B. Kadett-Triebwerke ...Das mit dem Beschiss stimmt, deswegen hätte der Käufer ja (siehe Wissensstand über §21c/H-Kennzeichen) spätestens beim Lokaltermin, als das mit dem Polo-Motor klar wurde, besser "SO NICHT, FREUNDCHEN" sagen und sich dann erst mal kundig machen sollen, bevor er etwas unterschreibt. Zumal er ja nicht mal der eBay-Höchstbieter war, also noch leichter als ein eBay-Bieter vom Kauf zurücktreten kann. Ich will bestimmt niemand mit einem "Ätsch, hätteste mal..." in die Pfanne hauen (hinterher ist man immer klüger und Fehler beim Autokauf hat sicher fast jeder schon mal gemacht), aber wie soll man in einer solch verfahrenen Situation einen Rat geben, der einen Ausweg weist und nicht nur erklärt, warum die Situation so verfahren ist? Wo doch anscheinend auch die Juristen schon skeptisch über die Erfolgsaussichten sind ...Aber ich weiß - wenn man erst mal Blut geleckt hat, dann widersteht man nur schwer ...Grüße Stephan[Diese Nachricht wurde von arondeman am 28. Oktober 2004 editiert.]

Nobbi
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Beitrag von Nobbi » Do 28. Okt 2004, 15:04

Hallo,die Devise vieler Autoverkaeufer lautet eben:Jeden Tag stehen 3 Dumme auf; einen davon muss ich erwischen...Daher: caveat emptor! (Kaeufer, pass auf!)Das gilt generell, aber ganz besonders im Gebrauchtwagenbereich.Ansonsten moechte ich mich tripower anschliessen: ohne exakte Kenntnis der Details ist eine serioese juristische Wuerdigung des Sachverhaltes praktisch ausgeschlossen.Tut mir leid, wenn ich mich da bereits zu weit aus dem Fenster gelehnt habe.Stefan hat vollkommen recht mit seiner Feststellung, dass gerade die Mungas Objekt haeufiger Motorumbauten waren, und offenbar immer noch sind.Kadettmaschinen waren da sehr beliebt, Ford V4 gab's auch, die Sache mit dem Polo war mir neu, aber warum auch nicht.Wer schon mal einen Munga gefahren hat, und einen Wagen wirklich zum Fahren haben moechte, wird das nicht als Nachteil empfinden, auch wenn sich dem Originalitaetsfreund die Nackenhaare aufstellen.Biallas, nimm's nicht tragisch, wir haben alle schon Mist gebaut, und Du wirst auch nicht der Letzte gewesen sein.Gruesse

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Do 28. Okt 2004, 16:05

Zitat:Original erstellt von RA-Wilke: Und ob es um die Berufsehre der amerikanischen Rechtsvertreter wirklich so gut bestellt ist, wenn nach erfolgreicher Klage ihr Mandant 10 Prozent des zugesprochenen Schadenersatzes bekommt, sie aber die restlichen neunzig (das ist gängige Regel)?Es ist wohl richtig, dass die Anwälte in USA erfolgsabhängig bezahlt werden. Aber ich kenne die Prozentsätze nur zwischen 40 und 50%. Man muss dazu aber wissen, dass diese US-Anwälte auch die komplette Vorfinanzierung eines Rechtsstreites und seiner Vorbereitung übernehmen - und das kann u.U. sehr teuer sein.Im Übrigen kann ich nichts verwerfliches daran entdecken, dass auch Anwälte erfolgsabhängig bezahlt werden. Das würde dem einen oder anderen deutschen Anwalt sicher ein bisschen Feuer unter dem Hintern machen. In anderen Branchen ist das längst üblich.

Maik
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Beitrag von Maik » Do 28. Okt 2004, 16:33

Zitat:Original erstellt von Tripower:... der Verkäufer schrieb zwar einerseits, daß die H-Zulassung möglich sei (= Zusicherung), relativierte das jedoch gleichzeitig mit dem Zusatz "Alle Angaben ohne Gewähr". Damit hat er im Zweifel die Zusicherung wieder zurückgenommen, bzw. gar nicht erst gegeben.[/B]Moooment mal...Also auch ohne den kompletten Sachverhalt zu kennen, halte ich diesen Ausweg doch für zumindest etwas fadenscheinig.Das kann doch nicht im Sinne einer gültigen Rechtsprechung sein, oder etwa doch ?Erst sichert der Verkäufer im Brustton der Überzeugung positiv den Wert beeinflussende Eigenschaften zu, und wenn dann die Ware diese Eigenschaften schlichtweg nicht aufweist, kann er den Käufer ganz einfach abspeisen, da er noch nicht mal auf seine Aussagen Gewähr übernimmt ?Daher mein Aufruf an alle Rechtsgelehrten hier im Forum: klärt mich als juristisch Unbewanderten bitte auf, ob ich mit meiner Auffassung der Dinge wirklich so daneben liege.Danke vorab, Maik.

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