Voraussetzungen für -Zulassung

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biallas
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Beitrag von biallas » Mi 27. Okt 2004, 19:32

Nochmals meinen Dank für die vielen hilfreichen Kommentare. Allerdings war es nicht meine Absicht, hier eine heiße (und unnötige) POLEMIK über die Berufsgruppe der Anwälte loszutreten. Das hilft weder mir noch sonst einem Menschen weiter. In meinem Falle hat meeines Erachtens nicht mein Anwalt sondern viel mehr die Richterin versagt.Als Beantwortung zu den in Euren Kommentaren aufgeworfenen Fragen hier noch die letzten Fakten zu dem Fall:Ursprünglich war das Fahrzeug bei ebay zu ersteigern. Ich hatte ihn knapp verpasst, wurde aber später vom Geschäftsführer des Autohauses Hoffmann per email darüber informiert, daß der Gewinner den Wagen nicht abgeholt hätte und ich ihn nun als Bieter mit dem zweithöchsten Gebot haben könne.In dem draus resultierenden Telefongespräch konnte ich dann erfahren, daß der Wagen einem bewährten Mitarbeiter gehöre, dessen Hobby die Restaurierung von Oldtimern sei.Das alles klang sehr vertrauenerweckend. Es gab keinen Grund für mich, die Sachlage anzuzweifeln, zumal ein sehr junger Tüv-Bericht vorlag, mit dem die H-Zulassung problemlos möglich sein sollte.Da das auch trotz des Wissens um den Fremdmotor und die anderen Änderungen die Richterin so sieht, kann ich mir trotz aller Selbstkritik meine Gutgläubigkeit nicht vorwerfen.Für den Wagen habe ich 2.600 Euro auf den Tisch gelegt. Auf die kann und will ich nicht verzichten. Im Kaufvertrag ist im Feld "Besonderheiten" vermerkt: "Es gelten die in der ebay-Beschreibung gemachten Aussagen" Und hier wird u.a. die "Toprestaurierung", die "Konservierung für die Ewigkeit" und die "problese Zulassung mit H- oder 07er-Kennzeichen zugesichert". Allerdings steht hier auch "Alle Angaben ohne Gewähr" Und dieser Satz, so behauptet die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, mache alle vorherigen Versprechungen bedeutungslos. - Daß sie ferner der Meinung ist, für die H-Zulassung sei ein TÜV-Gutachten überhaupt nicht erforderlich, vielmehr reiche die Bestätigung eines eingetragenen Oldtimerclubs, daß es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldi handelt, dafür aus, hatte ich eingangs schon geschrieben. Somit habe ich lt. Urteilsbegründung ein Auto gekauft, zu dem keinerlei Produkteigenschaften zugesichert wurden und das trotz seiner Änderungen selbstverständlich ein H-Kennzeichen erhalten kann. Für den, der das nicht glaubt, hier das Aktenzeichen: Amtsgericht Neuwied 4C 1210/04 vom 15.10. 2004Ich selbst wohne in Ochtrup, das liegt im nördlichen Münsterland. Der Verkäufer sitzt im Westerwald in der Nähe von Neuwied und dort fand somit auch die Gerichtsverhandlung statt.Alles klar ??Es grüßt biallas

MG
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Beitrag von MG » Mi 27. Okt 2004, 20:20

Hallo,hier meine private Meinung:Dein Anwalt hätte gar nicht auf H-Zulassung klagen sollen, sondern auf den gewerblichen Verkauf, der eine Garantie nicht ausschalten kann.Wenn Dich ein Geschäftsführer eines Autohauses anruft und ein Mitarbeiterfahrzeug anbietet, so ist das in meinen Augen gewerblich. Er kann dann meinetwegen alles in Ebay oder im Kaufvertrag ausschließen, es hat keine Gültigkeit!Weiterhin hätte man den TÜV auf Zusage seines Berichtes verklagen können - wenn dies zugesichert worden ist.Ich denke, Du hast nicht den richtigen Rechtsberater erwischt - nur meine private Meinung!Aber trotzdem meine Warnung: Das Internet ist nicht eine heile Welt und man kauft immer noch eine wichtige Sache Auge in Auge! Und man kauft, wenn man keine Ahnung hat, mit einem Wissenden zusammen. Auch wenn dies alles unbequem ist.......GrüßeManfred

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Beitrag von ford64 » Mi 27. Okt 2004, 20:57

Wenn jetzt mal nicht die ganzen customizer sich einen willigen "eingetragenen Oldtimerclub" suchen und noch diesen Gerichtsbeschluss vorlegen, um sich munter das H-Kennzeichen für ihre Kreationen einzuklagen... p.s.:wie kann ein Richterspruch, der die aktuelle Gesetzeslage derart ignoriert, überhaupt zustande kommen???[Diese Nachricht wurde von ford64 am 27. Oktober 2004 editiert.]

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Beitrag von Tripower » Mi 27. Okt 2004, 23:21

@Manfred:Entscheidend ist hier wohl nicht die Frage, ob eine Gewährleistungspflicht besteht oder nicht, sondern vielmehr, ob (überhaupt) ein "Mangel" im Rechtssinne vorliegt.Wenn das Fahrzeug nicht "H-fähig" ist, ist das für sich genommen noch kein Mangel. Anders sieht das aus, wenn diese Eigenschaft ausdrücklich zugesichert wurde. Dann nämlich haftet der Verkäufer auf jeden Fall - egal ob gewerblich oder privat.Eben das scheint jedoch im vorliegenden Fall zweifelhaft, denn der Verkäufer schrieb zwar einerseits, daß die H-Zulassung möglich sei (= Zusicherung), relativierte das jedoch gleichzeitig mit dem Zusatz "Alle Angaben ohne Gewähr". Damit hat er im Zweifel die Zusicherung wieder zurückgenommen, bzw. gar nicht erst gegeben.Man müsste das Urteil mal komplett mit Sachverhalt und Entscheidungsgründen lesen um zu beurteilen, ob hier ein Ansatzpunkt für eine aussichtsreiche Berufung gegeben ist. Zwar erscheint die Aussage der Richterin zur Beurteilung der Eigenschaft "Oldtimer" objektiv unrichtig, die Frage ist jedoch, ob das hier für das Urteil überhaupt eine Rolle spielt.Oftmals sind die Urteile der Gerichte für die betroffen Parteien zutiefst unbefriedigend und werden subjektiv als "ungerecht" empfunden; dennoch entsprechen sie voll und ganz den "Spielregeln" der Prozessordnung bzw. der ihnen zugrunde liegenden Gesetzeslage.Es liegt nun mal in der Natur eines gerichtlichen Rchtsstreites, daß am Ende (mindestens) eine Partei unzufrieden ist ...GrußTripower
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Beitrag von Nobbi » Do 28. Okt 2004, 09:45

Hallo Freunde,im Prinzip ist doch durch den falschen Motor gar kein grosser Schaden entstanden.Gut, ein H-Kennzeichen gibt's damit natuerlich nicht, aber wenn das Kfz bestimmungsgemaess genutzt werden soll, will heissen, gefahren und nicht nur bewundert, duerfte der Polo-Motor dem serienmaessig verbauten 2-Takter in vielem ueberlegen sein, nicht zuletzt im Kraftstoffkonsum.Der finanzielle Nachteil der fehlenden H-Zulassung belaeuft sich auf ca. 60,- p.a., bei ganzjaehriger Zulassung.Wenn die Polomaschine einen Minderverbrauch von 2l/100km bringt, was ich fuer realistisch erachte, ist bei einer Jahresfahrleistung von 3000 km bereits Gleichstand erreicht. Was mich nur ein wenig wundert bei der Geschichte:- weshalb informiert man sich nicht ueber die Bedingungen eines H-Kennzeichens, wenn man einen Wagen ins Auge fasst, der noch keins hat, jedoch eines bekommen soll?- was bringt einen dazu, einen Vertrag zu unterzeichnen, der derart wachsweiche Formulierungen enthaelt ("Alle Angaben ohne Gewaehr")?- warum riskiert man unter derart unsicheren Bedingungen einen Rechtsstreit?Biallas, ich empfehle Dir, schluck Deinen Aerger runter, nimm den Wagen (Du bist schliesslich nach wie vor Eigentuemer), baue eine neue Kopfdichtung ein, lasse ihn normal zu und fahre ihn.In eine Berufung wuerde ich unter diesen Umstaenden auf keinen Fall gehen.Beim naechsten Oldie-Kauf passt Du dann sicher besser auf.Gruesse

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Beitrag von Frank the Judge » Do 28. Okt 2004, 10:06

Nobbi

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Beitrag von arondeman » Do 28. Okt 2004, 10:29

Zustimmung, Nobbi – aber eines hast du noch vergessen: Wieso meinen überhaupt sooo viele Leute, bei eBay gäbe es soooo tolle Autoschnäppchen???? Weil es hip ist, nicht mehr per popliger Kleinanzeige mit vorheriger persönlicher Besichtigung kaufen zu müssen, sondern sich die Autobilder per Mausklick frei Haus liefern lassen zu können?Eins fiel mir bei der Schilderung der eBay-Transaktion noch auf:Wie kamst du zum zweithöchsten Gebot?Wieso ist der Höchstbieter abgesprungen?Wann wurde das ursprüngliche Höchstgebot abgegeben?Wann hast du dein Gebot abgegeben? Hast du dein Gebot vor oder nach dem Gebot des ursprünglichen Höchstbieters abgegeben?Wenn es nicht erst in den letzten Sekunden abgegeben wurde, war es für alle zu sehen.Gab es dann überhaupt wirklich einen Interessenten, der dich überboten hat? Oder hat da ein Strohmann des Verkäufers einfach ein Gebot in Mondhöhe reingedrückt, um den nächsthöheren Bieter (also dich) bis an dessen persönliches Limit hochzureizen?Denn wenn du z.B. bis zu diesen 2600 EUR geboten hast und der Strohmann setzt z.B. ein Mondgebot von 50 000 EUR rein, erhält er auch nur für 2610 EUR (oder so) den Zuschlag, du wurdest also scheinbar nur "knapp" überboten. Und selbst wenn du auch erst am Ende geboten hast, kann derjenige, der dich überboten hat, ein Strohmann gewesen sein, der auf gut Glück bietet, um etwaige Letzte-Minute-Bieter hochzupushen (denn wenn du dann nicht geboten hättest, wäre das Auto entweder beim Verkäufer geblieben und er hätte den Wagen zumindest nicht unter Wert verkauft oder er hätte halt den nächstniedrigeren Bieter bis an dessen Limit hochgereizt).Ich habe auch schon bei eBay 1 oder 2 mal ein Objekt gekauft, weil der eigentliche Höchstbietende "abgesprungen" ist, aber das waren nur kleine Objekte (und ich wollte sie halt unbedingt haben). Bei Autos wäre ich EXTREM misstrauisch, wenn da plötzlich ein Höchstbieter abspringt. Denn so ohne Grund springt man da nicht ab, wenn man vorher einen erheblichen Betrag eingesetzt hat. Das ist alles nur Spekulation und man wird es kaum je beweisen können, aber einer der wenigen Anhaltspunkte, dass meine Vermutung falsch ist, wäre: Der Verkäufer hat den "abgesprungenen" Höchstbieter NEGATIV bewertet (und zwar, bevor ich diese Zeilen hier schreibe - dies nur als Hinweis für gewisse Mitleser).Sorry, wenn ich jetzt Salz in deine Wunde geschüttet habe, aber bei dieser Sachlage drängen sich solche Überlegungen auf. GrußStephan

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Beitrag von Tripower » Do 28. Okt 2004, 10:30

Solche Kommentare und Bewertungen sind zumeist wenig hilfreich.Selbst der Jurist hält sich mit derartigen Aussagen zurück, solange er die Details des jeweiligen Falles nicht kennt. Der juristische Laie sollte dies eigentlich erst recht tun ...Oftmals stellt sich nämlich ein Sachverhalt, bzw. seine rechtlichen Konsequenzen, ganz anders dar, wenn man wirklich alle Einzelheiten und Umstände kennt. Es ist dem darlegenden Laien - zumal wenn er direkt betroffen und daher emotional involviert ist - nicht zu verdenken, wenn er den Sachverhalt nicht ganz korrekt oder juristisch vollständig widergibt. So entsteht oftmals ein falsches Bild und mithin Unverständnis beim unbefangenen (und juristisch unbeschlagenen) Leser.Mein (leider wahrscheinlich wieder vergeblicher) Appell:Bitte keine juristischen Statements ohne entsprechendes Fachwissen und vor allem ohne genaue Kenntnis aller Umstände!!! Was einige Leute hier unserem "KW" vorwerfen, nämlich vorschnelle Kommentare ohne eigene Fachkenntnis, wird hier munter selbst praktiziert ....Mit advokatischem GrußTripower
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Beitrag von arondeman » Do 28. Okt 2004, 10:35

Nur zum besseren Verständnis, Gerrit/Tripower:Meinst du mit deinem Aufruf zur Zurückhaltung meinen Kommentar oder einen anderen?Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es mir suspekt vorkommt, wenn ausgerechnet biem Autokauf per Internetauktion, wo ja oft erhebliche Summen im Raume stehen, doch immer wieder Käufer vom Kauf zurücktreten. Dann sollten beim nächsthöheren Bieter die Alarmglocken schrillen, denn in irgendeiner Richtung kann dann mit dem Objekt etwas nicht stimmen. Sooo viele Leute, die erst nach Ende der Auktion die Ebbe auf ihrem Konto feststellen oder plötzlich von einer anderen unvorhersehbaren größeren Ausgabe überrascht werden, kann es gar nicht geben.O.k., für diesen Fall kommt die Warnung zu spät, aber man lernt ja laufend dazu ... GrußStephan

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Beitrag von Tripower » Do 28. Okt 2004, 10:54

Zitat:Original erstellt von arondeman:Nur zum besseren Verständnis, Gerrit/Tripower:Meinst du mit deinem Aufruf zur Zurückhaltung meinen Kommentar oder einen anderen?Du warst zu schnell. Mein Beitrag bezog sich auf die vorangegangenen Kommentare.GrußTripower
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