An alle "Vorkriegsfahrer"
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
@citroeni:Aber der TÜV hat m.W. erst in den '50/60er Jahren die Aufgabe übertragen bekommen Fahrzeuge regelmäßig zu überprüfen.
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- Registriert:Mo 16. Jul 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
An alle "Vorkriegsfahrer"
hallo, ich zitiere mal wieder aus dem "Kleinen Peter - Lehr und Lernfibel für die Prüfung von Kraftfahrzeugführern" (Ausgabe etwa 1942): "Wann wird die Betriebserlaubnis für ein KFZ erteilt? Wenn nach dem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen das Fahrzeug den Vorschriften entspricht. Für reihenweise angefertigte Fahrzeuge kann durch Typenschein eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt werden. Sie bleibt solange Gültig, wie Teile des Fahrzeugs nicht verändert werden, deren beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann(Einbau einer anderen bremse, lenkung o.ä.). Dioe betriebserlaubnis verbleibt beim Fahrzeug und begleitet es, solange es betriebsfähig ist ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft geahndet."Von TÜV o.ä. steht nichts da, also gab es wohl auch keine entsprechenden Vorschriften. Gruß Michael