AHK und H-Zulassung

... Alles rund ums Hobby Oldtimer

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DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Mi 23. Jan 2002, 23:09

Hallo Chris, ich muss Dir doppelt beipflichten. Lösungen für die Kontrollampen sind nun aufgezeigt - und ob man auf eine Kontrolle - wie auch immer - verzichten sollte, ist wirklich fraglich. Sie ist ja nicht umsonst "erfunden" worden ...Das Thema mit den Rahmen, Eigenbauten usw ist ein sehr umfangreiches. Es gab schon mehrere Stunden Sitzungen beim TÜV und bei uns zu diesem Thema - der Graubereich ist riesig. Vor allem, wenn man unser eigentliches Thema betrachtet: Komplettrestaurierung von Oldtimern.Aber eigentlich gehört das nicht unter Blinkerkontrollleuchten - da sollten wir bei Bedarf einen neuen Beitrag eröffnen.Beste GrüßeMartinP.S. Hast Du beruflich mit dem Thema zu tun oder bist Du Autodidakt?

Klaus Jansen
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AHK und H-Zulassung

Beitrag von Klaus Jansen » So 27. Jan 2002, 00:30

@ 80gte76"Winker sind übrigens nicht abgeschafft oder verboten! Nur ist damit nicht die Forderung der Warnblinkanlage zu erfüllen und deshalb sind "normale" Blinker nachzurüsten!Und wenn sie dann schon einmal dran sind..."richtig, und genauso gilt noch, das für Fahrzeuge unter 4m ein seitlicher Richtungsanzeiger genügt, und das kann theoretisch ( älteres Fahrzeug natürlich )ein Winker sein, vorausgesetzt er blinkt oder pendelt. Warnblinken wäre dann beidseitiges blinken oder pendeln *lachmichweg*, soweit ich das mal in der StVZO durchstudiert habe spricht nix dagegen! Den Sicherheitsaspekt lassen mer mal außer acht dabei ... ach ja, ebenso gilt das für das Bremslicht, alte Fahrzeuge hatten nur eines in der Mitte oder links, das ist auch nicht geregelt soweit ich das im Kopf habe! Auch hier lassen mer den Sicherheitsaspekt mal außer acht ... Klaus Jansen[Diese Nachricht wurde von Klaus Jansen am 26. Januar 2002 editiert.]

80gte76
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Beitrag von 80gte76 » So 27. Jan 2002, 18:33

Hallo Klaus,um genau zu sein:Vor dem 01.Juli 1961 zugelassene Fahrzeuge benötigen nur eine Bremsleuchte! Dannach zwei!Es sei denn das Kraftfahrzeug oder der Anhänger hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit <25 km/h. Für diese Bremsen gilt: Ab 01.Januar 1988 muß die Bremsleuchte dran.Bei Krädern mit bbH >50 km/h muß auch ab 01.Januar 1988 eine Bremsleuchte vorhanden sein. Vor dem 01.Januar 1983 darf diese übrigens noch gelb sein oder auch mit dem Blinker verbaut sein.An Fahrzeugen die max. 4m lang und 1,6m breit sind genügen Blnker an den Längsseiten. Das stimmt! Passt heute aber meist nicht wegen der Sichtwinkel!Mit der Warnblinkanlage bei solchen Fahrzeugen bin ich mir jetzt nicht sicher, das hab ich nicht im Kopf....Gruß Chris

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