Kultbleche

Lohnt sich die Fahrt? Wo sind die besten Sites?

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Derb
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Beitrag von Derb » So 20. Feb 2005, 13:14

@osbourne68Dem Forumsfrieden zu liebe möchte ich die Thematik hier beenden. Die Website hin oder her lasse ich mich jedoch nicht als adoleszenter Erwachsener abstempeln. @frankie(Wo ist denn eigentlich das impressum dieser Website??? Zumindest nicht sofort zu finden!!!) Unter Infos ist ein Abschnitt "Rechtliche Hinweise".Außerdem: Sobald du dich aus irgendeinem Grund entschließen solltest dich zu registrieren müßtest du einen umfangreichen Disclaimer & Haftungsausschluss akzeptieren.siehe hier:Mit der Registrierung und Nutzung des Angebotes von www.kultblech.de erkennen Sie die folgendenden Regeln außnahmlos an:• Der Benutzer verpflichtet sich keine Nachrichten zu posten die pornografische, obzöne, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte enthalten oder die Rechte anderer verletzen.• Der Benutzeraccount kann ohne Angabe von Gründen von der Nutzung des Angebotes ausgeschlossen werden, wenn dies von ein Admininstrator, Moderator oder einer anderen dazu berechtigen Person für notwendig erachtet wird.• Es ist ausdrücklich untersagt durch Manipulationsversuche, egal welcher Art, die Funktionen und Inhalte der Webeseite zu beeinflussen, zu stören oder zu behindern.• Die Registrierung erfolgt kostenlos. Disclaimer & Haftungsausschluss Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf dieser Seite unserer Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage. Wir machen uns die Inhalte der Linkseiten keinesfalls zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links. www.kultblech.de und die Moderatoren übernehmen keinerlei Haftung für die Beiträge, die die Nutzer dieses Forums / Chats einbringen. 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Jeder Nutzer hat sich Rechtsverletzender äußerungen zu enthalten, insbesondere Volksverhetzender, rassistischer, pornografischer, beleidigender, obszöner und geschäftsschädigender sowie solcher, die Anleitungen für Straftaten enthalten oder zu Straftaten auffordern. Jeder Nutzer wird aufgefordert, den Systemadministrator zu informieren, wenn ihm solche äußerungen in diesem Forum / Chat bekannt werden. Jeder Nutzer dieses Forums / Chats, der gegen den vorstehenden Disclaimer verstößt, sowie seine gesamten Beiträge werden außerdem vom Systemadministrator gelöscht. Weiterhin wird ihm ein virtuelles Hausverbot erteilt, das ihm auch künftig und unter anderem Namen oder Pseudonym den Zutritt zu diesem Forum / Chat verbietet.1. Inhalt des Onlineangebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. 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Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Ist das genug???MfG[Diese Nachricht wurde von Derb am 20. Februar 2005 editiert.]

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Beitrag von Derb » So 20. Feb 2005, 18:34

@Frankie@WilliMan sollte sich dann und wann einmal die Mühe machen das kleingedruckte zu lesen.Ich mache seit über 6 Jahren Homepages unter anderem auch für Firmen.Als rein private HP ohne die Absicht Gewinn zu erzielen muß ich garnichts.Das Impressum muß in seiner Grundform lediglich die postalische Anschrift, Namen und eMail Adresse enthalten. Jeder alte HTML Fuchs weiß jedoch, das diese Info auch beim DENIC abgerufen werden kann. Im prinzip ist es also nur für neugierige Leute gedacht die wissen wollen wo ich wohne. Da mir meine privatsphäre wichtig ist und ich ungern mit Werbung zugemüllt werde lasse ich soetwas.man beachte besonders Punkt 2 und Punkt 7siehe hier:1. Für wen gilt die Impressumspflicht?Nach § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) gilt die Impressumspflicht für alle Anbieter geschäftsmäßiger Teledienste. Gemäß § 10 Abs. 1 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) besteht die Impressumspflicht auch bei Mediendiensten. 2. Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?Nein. Nach dem TDG gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Teledienste. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen.3. Wann liegt ein geschäftsmäßiger Teledienst vor?Wann immer ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird, wird man von einem geschäftsmäßigen Teledienst sprechen müssen mit der Folge, dass die Pflichtangaben zu erbringen sind. Das wirtschaftliche Interesse kann darin liegen, dass über die Website Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. Dasselbe gilt für Websites, auf denen sich ein Unternehmen lediglich präsentiert. Die Werbung für das eigene Unternehmen reicht für eine Geschäftsmäßigkeit des Teledienstes aus.4. Muss ich als eBay-Powerseller ein Impressum vorhalten?Ja. Die Rechtsprechung ordnet gewerbliche Händler auf eBay den geschäftsmäßigen Telediensten, so dass die Impressumspflicht gilt (LG Berlin vom 14.7.2004, Az. 102 O 161/04). Es bietet sich an, das Impressum auf der mich-Seite vorzuhalten. Siehe auch unsere FAQs zu eBay.5. Genügt schon Bannerwerbung für ein wirtschaftliches Interesse?Ja. Um sicher zu gehen, muss jeder, der mit der Schaltung von Bannern Geld verdient, ein Impressum bereithalten. 6. Gilt das TDG auch für ausländische Anbieter?Ja. Ob englische Ltd. oder französische SARL, wendet sich ein ausländisches Unternehmen über das Internet an deutsche Kunden, muss es das Teledienstegesetz beachten. Das LG Frankfurt a.M. hat daher entschieden, dass britische Firmen die Eintragungsnummer des britischen Company House in Cardiff anzugeben haben. 7. Welche Informationen sind in das Impressum aufzunehmen?Vorgeschrieben ist zunächst die Angabe des Namens und der Anschrift des Betreibers des Teledienstes. Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine Angabe der E-Mail-Adresse. Ist der Betreiber der Website in ein Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist die Registernummer aufzunehmen. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes (UstG). Zusätzliche Verpflichtungen gibt es bei Freiberuflern und bei Telediensten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen (z.B. nach dem Gaststättengesetz). 8. Was ist der "Name", wenn die Website von einer GmbH betrieben wird?Ist der Betreiber eine juristische Person (z.B. eine GmbH oder AG), so ist der vollständige Name des GmbH zu nennen. Zudem bedarf es einer Nennung der Namen der Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer).9. Welche Angaben zur Adresse sind notwendig?Das Gesetz schreibt die Angaben der vollständigen Anschrift der Hauptniederlassung vor. Eine Postfachadresse genügt demnach nicht.10. Muss ich auch eine Telefon- und/oder Telefaxnummer angeben?Diese Frage ist umstritten. Ausdrücklich vorgeschrieben ist lediglich die Angabe einer E-Mail-Adresse. Dies wird allerdings unter Berufung auf die Gesetzesbegründung bisweilen anders gesehen. Inzwischen hat auch das OLG Köln entschieden, dass eine Telefonnummer anzugeben ist. Anderer Ansicht ist dagegen das OLG Hamm. Der Verwendung einer kostenpflichtigen Rufnummer sollte allerdings nichts im Wege stehen. Mehr...11. Wer gilt bei gemeinschaftlich betriebenen Websites als Diensteanbieter?Wird eine Website von mehreren natürlichen und juristischen Personen gemeinsam betrieben, so sind alle Beteiligten Diensteanbieter. Für jeden der Anbieter müssen im Impressum vollständige Angaben enthalten sein.12. Muss ich meine Steuernummer angeben?Nein. Anzugeben ist lediglich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt man, wenn man Auslandsgeschäfte tätigt. Das Finanzamt vergibt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur auf Antrag (vgl. aber hier zur Pflicht, auf Rechnungen die Steuernummer anzugeben).13. Was mache ich, wenn ich keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer habe?Wenn ein Anbieter keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, ist er auch nicht verpflichtet, Angaben über eine solche Nummer in das Impressum aufzunehmen. So hat inzwischen auch das LG Frankfurt a.M. entschieden.14. Wann müssen Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden?Angaben zur Aufsichtsbehörde bedarf es nur, wenn der Diensteanbieter für seine gewerbliche Tätigkeit eine behördliche Zulassung benötigt. Die Angabepflicht gilt somit beispielsweise für Websites von Gastronomiebetrieben, die nach dem Gaststättengesetz einer Konzession bedürfen. Weitere Beispiele sind Makler, Bauträger, Baubetreuer, Spielhallenbetreiber und Unternehmen des Bewachungsgewerbes (Wach- und Schließgesellschaften), die nach der Gewerbeordnung einer Genehmigung benötigen. Auch Unternehmen die E-Learning anbieten, bedürfen einer behördlichen Zulassung.15. Welche Sonderregelungen gelten für Freiberufler?Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ärzte) müssen in ihrem Impressum die Kammer angeben, der sie angehören. Darüber hinaus ist die Angabe der gesetzlichen Berufsbezeichnung und des Staates vorgeschrieben, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde. Zu guter letzt bedarf es einer Angabe der für den jeweiligen Beruf geltenden berufsrechtlichen Regelungen und eines Links, über den diese Regelungen abrufbar sind.16. Wo finde ich berufsrechtliche Regelungen im Internet?Unter www.berufsordnung.de sind eine Vielzahl berufsrechtlicher Regelungen in Volltext abrufbar.17. An welche Stelle der Website gehört das Impressum?Das Gesetz schreibt vor, dass die Impressumsangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind. Das Impressum darf somit nicht "versteckt" werden. Am besten ist es, wenn auf jeder einzelnen Seite der Website ein Link erscheint, der direkt zu dem Impressum führt. Das OLG München hat mit Urteil vom 11.9.2003 entschieden, dass auch ein Impressum, dass sich zwei Klicks von der Hauptseite entfernt befindet, noch statthaft ist. Vier Klicks sollen dagegen nicht mehr genügen, meint das LG Düsseldorf (Az. 34 O 188/02). Nach einer Entscheidung des OLG München vom 12.2.2004 soll auch aufwendiges Scrollen dazu führen, dass das Impressum nicht mehr leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ist. Mehr...18. Muss ich das Impressum "Impressum" nennen?Nein. Das Gesetz verwendet den Begriff des Impressums nicht, sondern spricht lediglich von "Informationen". Allerdings scheint sich der Begriff des Impressums einzubürgern. Man kann nichts falsch machen, wenn man diesen Begriff verwendet. Das OLG Karlsruhe hielt in einer - allerdings bedenklichen - Entscheidung aus dem Jahre 2002 die Bezeichnung: "Kontakt" für unzureichend. 19. Wie ist das Verhältnis der Impressumspflicht zu den Informationspflichten, die nach dem Fernabsatzrecht und nach anderen Verbraucherschutzvorschriften gelten?In vielen Fällen muss

Frankie
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Beitrag von Frankie » So 20. Feb 2005, 20:49

Zitat:Original erstellt von Derb:Man sollte sich dann und wann einmal die Mühe machen das kleingedruckte zu lesen.Hab ich dir oben doch schon gesagt: In deinem Kleingedruckten steht nur Pipifax und Müll drin!Und nun zu deinem einkopierten Zitat:Kanzlei Sowieso ... das sagt doch schon alles. 2 Rechtsanwälte - 3 Meinungen!Entgegen der Meinung deiner Kanzlei gibt es eben auch die Meinung, dass man (und das betrifft deinen Punkt 2) unter einer geschäftsmäßigen Internetseite eine solche Seite zu verstehen hat, auf welcher die Inhalte in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen erneuert werden, eine geschäftige Seite quasi. Unabhängig davon, ob die Seite dazu dient, mit ihr Geld zu verdienen oder nicht. Neonazis wollen mit ihren Seiten auch kein Geld verdienen. Weswegen der Gesetzgeber bewusst das Wort geschäftsmäßig, und nicht gewerbsmäßig gewählt hat.Z.B. sagen diese Rechtsanwälte http://www.bietmann.info/aktuelles/Anbi ... chnung.pdf auf Seite 2, dass Geschäftsmäßigkeit nichts mit Gewinnerzielungsabsicht zu tun haben muss, und für Seiten wie deine eine Impressumspflicht besteht.Ja nu, wer von diesen Anwälten hat nun RECHT?Die Informationen bei Denic sagen jedenfalls erstmal gar nichts aus, denn der Inhaber der Domain u. der administrative Ansprechpartner müssen nicht zwangsläufig mit der Person identisch sein, die für den Inhalt des Onlineangebots verantwortlich ist.OK, jetzt von meiner Seite aus Schluss mit der Korinthenkackerei:Nach meinem Geschmack gehört zu einer seriösen Seite einfach der Hinweis, wer sich hinter dieser Seite verbirgt. Du erwartest von Leuten, dass sie sich anmelden und Beiträge einschicken usw.Bei allem Interesse für die Youngtimer, aber bei einer Seite wo sich der 'Macher' in der Anonymität versteckt, wo als einziger Hinweis zu einer Identität nur 'Hallbergmoos d. 14.11.2000' steht, täte ich einen Sch***dreck von Beteiligung.

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Beitrag von Derb » So 20. Feb 2005, 21:39

Servus FrankieNatürlich erwarte ich von Leuten die sich bei kultblech anmelden nichts. Außer einem Phantasie Namen und einer gmx eMail Adresse ist keiner verplichtet irgendetwas anzugeben. Und selbst diese eMail Adresse kann verborgen werden. Wer mehr angeben möchte darf das.Das nenne ich Schutz der Persönlichkeit.Fälschlicherweise ist auch niemand gezwungen sich anzumelden, wer auch immer irgendwann einmal auf den Trichter gekommen ist das dies zwang ist liegt falsch.Man hat als Member lediglich einige goodies zur verfügung wie zB. Bilder Upload, 1 Extra Forum, Avatare, interne Nachrichten, Download etc.Wenn ich jedem Hannes erlauben würde Bilder uploaden zu dürfen wäre mein Webspace ruck zuck voll.Übrigens hat mir noch immer keiner verraten wo das Impressum von oldtimerinfo.de versteckt ist. Falls die keines haben, sollte man das unbeding ändern.Mit freundlicher LichthupeDerb[Diese Nachricht wurde von Derb am 20. Februar 2005 editiert.]

Willi
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Beitrag von Willi » So 20. Feb 2005, 22:20

Hallo Derb,Sorry, daß ich nur Deine ersten 3 Zeieln Deiner Antwort gelesen habe. Ich ( und Frankie bestimmt auch) meinten es gut mit Dir. weiter zu lesen ist mir zu blöd.Mein Resultat:Ich bin nun froh, daß ich meine Web- seiten nicht in Auftrag gegeben habe, denn wenn alle " aufstrebende Profis" so sorgfältig sind, dann gute Nacht. Du bist dir schon im klaren, daß man mit einem Online-Shop nichts mehr privates macht ? Oder führst du keine mwSt. ab, wenn du auch nichts verdienst. Villeicht habe ich ja auch etwas Kleingedrucktes in Deinem " Impressum" überlesen ? Mir selber wäre es zu blöd deshalb vor Gericht zu streiten.Aber ich verstehe schon, daß Du Deine Identität nicht auf Deiner Homepage preisgeben willst.Sorry für den jetzt persönlichen Angriff von mir, aber der ganze Beitrag artet in die flasche Richtung aus. Von dir gesteuert.Gruß Willi

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Beitrag von Frankie » So 20. Feb 2005, 23:19

Zitat:Original erstellt von Derb:Übrigens hat mir noch immer keiner verraten wo das Impressum von oldtimerinfo.de versteckt ist. Auf der Eingangsseite oldtimerinfo.de rechte Spalte ganz unten!Vielleicht haben die Schlitzohren das aber erst in den vergangenen Minuten hinzugefügt

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Beitrag von Derb » Mo 21. Feb 2005, 02:03

@WilliHast recht... der ganze Tread ist ein einziger Themen Kauderwelsch geworden(auch meinetwegen). Jedoch finde ich das nicht sooo schlimm. Enscheident ist doch das über die Thematik getunte Youngtimer diskutiert wurde. Das war mir halt sehr wichtig.Im übrigen verdiene ich mit den Shirts nicht eine müde Mark. (aber auch das steht im Header des Shops).Lediglich der Betreiber Spread Shirts verdient daran. Ich habe den Shop ins Leben gerufen, weil mir das selber herstellen zu aufwendig geworden ist. Auch die in eigenregie gemachten Shirts wurden ohne Profit verkauft. Die Impressum's Diskussion ist hiermit beendet. Um diesbezüglich endlich meine Ruhe zu haben werde ich meine postalische Anschrift veröffentlichen.MfG Derb

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Beitrag von Derb » Mo 21. Feb 2005, 13:42

Jo habe es entdecktMerci für die Info.

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