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notsitz

Verfasst: Di 6. Mär 2001, 19:03
von martin2
hi,oldifanswas bedeutet notsitz?wer darf da für wie lange mitfahren?gibt`s da einschränkungen zur beförderungvon personen oder kann da jeder mitfahrenegal wie gross oder alt er ist?oder ist notsitz nur für kinder.weiss jemand wie das sich mit diesennotsitzen verhält.freu mich auf alle antworten was diesesthema betreffen.martin2

notsitz

Verfasst: Di 6. Mär 2001, 20:40
von Old Cadillac
Hallo Martin.Ich überlege ob der Begriff "Notsitz" überhaupt gesetzlich umrissen ist also wer da so drauf sitzen darf und wer nicht. Notsitze sind eigentlich Sitze wo kein Erwachsener längere Zeit vernünftig drauf sitzen kann. Z.B. auf dem Quersitz hinten in der Pagode, oder bei den zusätzlichen Sitzen die man wegklappen kann. Z.B. bei Vorkriegs- Fahrzeugen die als 7sitzer ausgelegt sind. Eigentlich ein 5sitzer mit zwei zusätzlichen Sitzen die man bei Bedarf rausklappen kann. Oft sind die aber eben nicht sehr bequem und nicht mit den anderen Sitzen im Auto zu vergleichen. Manche Sportwagen haben hinten auch nur so eine mickerige Rückbank die höchstens für Kinder taugt. Da stellt sich eine Frage: Darf man denn nun Kinder ohne entsprechenden Kindersitz in einem Oldtimer ohne Gurte mitnehmen oder nicht? Gilt die Ausnahme auch für die Kinder oder nur für Erwachsene?Thomas

notsitz

Verfasst: Di 6. Mär 2001, 22:56
von martin2
hi thomas,genau so geht`s mir,und es handelt sichum eine pagode wie du es schilderst.die frage ist ob es eine gesetzliche ein-schränkung gibt.aber vieleicht weiss ja jemand darüber nochwas genaueres.

notsitz

Verfasst: Mi 7. Mär 2001, 08:59
von Sierra
Hallo Leute, hatte das Problem mit dem Kindersitz bei meinem DKW Junior. Die StVO oder wars die StVZO schreibt vor, daß Kindersitze nur auf Sitzen mit Gurten vorgeschrieben sind. Keine Gurtpflicht-keine Kindersitzpflicht. Ich hab mir einen Concord Fixmax gekauft, da passen Kinder bis 5 Jahre rein und der Sitz hat selbst Gurte. Die meisten anderen Kindersitze mit eigenen Gurten reichen nur bis 3 Jahre. Der Junior hat Sitze mit Stahlrohrrahmen, da kann ich den Kindersitz mit Spanngurten prima befestigen. Hält astrein, schaut aber scheiße aus. Das Kind ist aber gesichert und meiner Meinung nach kommts nur darauf an. Hätte kein gutes Gewissen, meinen Sohn unangeschnallt mitzunehmen.Hoffe, es hilft. Michael[Diese Nachricht wurde von Sierra am 07. März 2001 editiert.]

notsitz

Verfasst: Mi 7. Mär 2001, 22:57
von Th. Dinter
hi,Einschränkungen für Notsitze gibt es in sofern, als im Kfz.-Brief die Anzahl der Sitzplätze festgelegt ist unter Ziffer 12.Steht dort z.B. 4 dann ist das für 4 erwachsene Personen zulässig. Steht da nur eine 2, dann dürfen in dem Fahrzeug nur 2 Personen fahren, egal ob auf den Vordersitzen oder auch auf dem Notsitz. In der Ziffer 12 wird ja auch ausdrücklich über "Sitzplätze einschl. Notsitze" gesprochen. Weiterhin ist das eine versichrungstechnische Frage. Wenn bei einem Unfall in dem Pkw mehr Personen als nach Ziff. 12 zulässig zu Schaden kommen, wird das mit dem Versicherungsschutz problematisch.Eine weitere Einschränkung gibt es durch die mögliche Nutzlast. Ist z.B. ein Roadster mit Notsitzen zwar für 4 Personen zugelassen, hat aber nur 220kg Zuladung, wird das mit einem Urlaub für 4 Erwachsenen und Gepäck bei insgesamt 220kg schon knapp. Auch hier gibt es dann im "Un-Fall" bei Überladung Probleme....Grußthomas

notsitz

Verfasst: Do 8. Mär 2001, 19:21
von Sierra
Hallo Thomas, ich glaube, hier irrst Du. Du darfst so viele Leute transportieren, wie auf den Sitzen Platz haben. Hier hat die StVO nämlich eine Lücke. Gruß Michael

notsitz

Verfasst: Do 8. Mär 2001, 21:41
von Th. Dinter
moin Sierra,in einem Auto dürfen so viele Leute fahren wie es Sitzplätze lt. Kfz.-Brief hat.Das ist verbindlich. Sonst wäre auch das sichere Führen des Fahrzeugs durch den Fahrer nicht gewährleistet. Jedenfalls nach der Rechtsprechung, die ich kenne, könnte natürlich was neueres geben, ich bin kein Jurist.Ein DB 180 mit Einzelsitzen ist lt Ziff. 12 ein 5-Sitzer, einer mit vorderer Sitzbank lt Ziff 12+ Zusatz ein 6-Sitzer. Das ist genau festgelegt. Und in heutiger Zeit ergibt sich das daraus, daß für jeden Sitzplatz ein Gurt vorhanden sein muß. Auf diese Art bleibt eine Daimler S-Klasse ein 5-Sitzer, obwohl da sicher auch 7 Platz hätten.Und ganz zum Schluß noch eine Spitzfindigkeit: ohne Personenbeförderungsschein darf man schon mal nicht mehr als 8 Leute mitnehmen, auch in einem 40-Sitzer Bus nicht.grußthomas

notsitz

Verfasst: Fr 9. Mär 2001, 01:51
von Sierra
Hi Thomas, Du hast Recht, was die Sache mit den Gurten betrifft. Pro eingetragenem Platz muß auch ein Gurt da sein, wenn das Fahrzeug nur jung genug ist. Jurist bin ich auch nicht, hab es aber erst kürzlich irgendwo gelesen, glaube beim ADAC.Es ist jedenfalls nix neueres, eher was älteres. Ging darum, daß man, wenn alle Plätze mit Gurten belegt sind, auch noch Personen (wohl Kinder) dazwischenquetschen darf und diese dann auch keinen Kindersitz brauchen. Auch über die eingetragene Anzahl der Sitzplätze hinaus. War vor der Kindersitzpflicht ja auch so, daß Unter-12-jährige vorne sitzen durften, wenn hinten schon alles voller Kids war. Mit der Personenbeförderung hast Du natürlich recht. Bei 8+Fahrer ist ohne Schein Sense. Vielleicht hat hier jemand mal einen entsprechenden juristisch fundierten Beitrag. Danke. Michael

notsitz

Verfasst: Fr 9. Mär 2001, 14:31
von Versi
Das man auch mehr Personen mitnehmen darf, als Sitze eingetragen sind hab ich auch irgendwo gelesen. (Glaube SIERRA hat recht ADAC) Allerdings stand da, dass 1. das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten werden darf, und 2. die Verkehrsicherheit gegeben sein muß (z.B in Bezug auf Bewegungsfreiheit des Fahrers und der Rundumsicht) Ich denke hier liegt der Haken, denn wer beurteilt was noch i.O. ist und was nicht?

notsitz

Verfasst: Fr 9. Mär 2001, 22:09
von Th. Dinter
hi,ich habe heute beim ADAC-Juristen angerufen, der meine Meinung bestätigt hat. Immer davon ausgehend, daß es sich um Erwachsene handelt. Bei Kindern auf dem Rücksitz mag das anders sein. Er meinte, daß die Angaben im Kfz-Brief in dieser Hinsicht nicht interpretierbar seien, genauso wie etwa Anhängelast oder eben Motorleistung etc.grußthomas