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Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere?
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 11:53
von Oldimat
Hallo,Ich habe mich hier im Forum mal schlau gemacht über die Zulassung eines Wagens, dessen Papiere verloren gegangen sind. Dabei stieß ich auch auf die Möglichkeit eines Kurzzeitkennzeichens, z. B. zwecks Vorführung beim TÜV.Nun die Frage: Muß man zur Ausstellung eines solchen Kennzeichens Wagenpapiere vorlegen, oder reicht es, wenn man die Wagendaten, wie Typ, Fahrgestellnummer angibt (die ja auch bei verlorenen Papieren noch bekannt sind)?Gruß,Oldimat
Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere?
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 12:03
von torsten130
Zitat:Original erstellt von Oldimat am/um 28.09.10 11:53:17 Muß man zur Ausstellung eines solchen Kennzeichens Wagenpapiere vorlegen, oder reicht es, wenn man die Wagendaten, wie Typ, Fahrgestellnummer angibt (die ja auch bei verlorenen Papieren noch bekannt sind)?Gruß,OldimatWeder noch. Um das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu bekommen, benötigst Du lediglich einen entsprechenden Code (früher Deckungskarte) von der Versicherung, Deinen Personalausweis und ein wenig Kleingeld. In den rosa Fahrzeugschein musst Du dann selbst die entsprechenden Daten wie VIN, zul. Ges.gew. etc. eintragen. Ob Du die aus irgendwelchen Papieren oder vom Typenschild abschreibst, ist egal.Gruß Torsten
Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere?
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 12:45
von oldierolli
Hallo, hier hat der Gesetzgeber mal PRAXIS-orientiert gehandelt: man kann ja z.B. auf eine Auktion etc. fahren und weiß vorher gar nicht, welches Fahrzeug man dann mitnimmt. Also weiß man vorher auch nicht, welche Unterlagen da sind und welche Daten zu verwenden sind. Praktischen Gruß. Rolf
Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere?
Verfasst: Di 28. Sep 2010, 14:41
von gagamohn
Kurzzeitkennzeichen ohne Papiere?
Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 21:32
von Oldimat
Hallo,Vielen Dank für die klaren und nützlichen Antworten.Mit besten Grüßen, Oldimat