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Abschleppvorrichtung
Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 12:43
von gnagflow
Hallo Leute,Ende der 70er Jahre hat es eine Abschleppvorrichtung gegeben da konnte man ein Auto abschleppen ohne dass im abgeschleppten Wagen jemand drinnen sitzen musste.Hat jemand von Euch eine Ahnung wie das funktioniert hat?GrußGnagflowBeitrag geändert:18.06.10 12:42:42
Abschleppvorrichtung
Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 13:01
von SebastianP
Anhänger ???
Abschleppvorrichtung
Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 13:34
von wagalaweia
Es gibt sogenannte Abschleppachsen,also eine Achse mit Zugrohr auf der die V Achse des defekten Wagens befestigt wird.In den USA habe ich so eine Art Deichsel gesehen,die an der Vorderachse befestigt wird.Hinter Womos,die einen PKW sozusagen als 2 achsigen Anhänger mitführten.Grüße
Abschleppvorrichtung
Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 14:46
von Renault52
Genau, die Dinger heissen Abschleppachse oder Abschlepphund. Schau z.B. mal hier:
http://www.abschlepptec.de/m...c.de/mod ... htmlSchöne GrüsseDietrich
Abschleppvorrichtung
Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 18:21
von Wolfgang / Goettinge
Hallo Dietrich,meinst du evtl. sowas hier?
http://bit.ly/blTUWZPreiswerte Lösung, obgleich ich auch nicht ganz verstehe, wie sowas funktionieren kann. Ich glaube nicht, dass du damit bei der deutschen Polizei auf große Zustimmung stoßen wirst....Grüße, Wolfgang
Abschleppvorrichtung
Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 20:02
von wagalaweia
Wie schon gesagt habe ich so was in USA gesehen.Wie die damit ihre Automatikwagen über längere Strecken dranhängen können ist mir nicht ganz klar.Anscheinend bewegen sich aber die Vorderräder bei dieser Anlenkung bei Kurvenfahrt richtig.In D gilt bei DEFEKTEN Fahrzeugen der "Nothilfe Gedanke".Defekte Fahrzeuge sind keine Anhänger.Die Verbindungsteile benötigen keine Betriebserlaubnis.Warum soll also sowas verboten sein?Siehe auch Link im Beitrag von Renault52.Zur Abschleppachse sehe ich keinen gravierenden sachlichen Unterschied.GrüßeBeitrag geändert:18.06.10 20:03:26
Abschleppvorrichtung
Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 21:57
von Th. Dinter
moin,diese letzte Version aus USA gab es hier tatsächlich auch bis in die 70iger Jahre. Allerdings kenne ich das nur an der Vorderachse befestigt.Ich habe sowas das letzte Mal ca. 1975 benutzt(selbstgebaut, da nicht abnahmepflichtig). Allerdings hatte ich da nur noch einen 500er Fiat hinten dran, Umzugsgut von MR nach KS.Die rein rechtliche Seite kenne ich auch nur bis zu dieser Zeit, da das Verfahren danach uninteressant war, und ich denke, daß die Beschränkungen heute noch strenger sind. Wahrscheinlich ist das nur noch für kleine Sport-/Rennfahrzeuge möglich, wenn man die nicht auf einem Anhänger ziehen will(wenn überhaupt).Es handelt sich ja hierbei nicht um das Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs, sondern um das Schleppen eines Fahrzeugs(betriebsbereit oder nicht, die Reifen sollten nicht gleich in der ersten Kurve wegfliegen....).Dazu konnte man sich eine Schleppgenehmigung auf dem Landratsamt holen, kostete 5,-DM und man durfte dann damit einen mehr als 3-achsigen Zug mit Führerschein 3(alt) bis ans Ende der Welt fahren.Offensichtlich hat es wohl damit reichlich Ärger gegeben. Denn zuerst hieß es in der Schleppgenehmigung, daß das geschleppte Fahrzeug nicht schwerer als das Schleppende sein durfte(insgesamt max. 3,5t), dann durfte das geschleppte nicht schwerer sein als das Leergewicht des Schleppers. Und zum Schluß, bei meinem 500er war es dann soweit, daß nur noch max. 750Kg geschleppt werden durften.Ich habe in den 60igern einige Fahrzeuge so überführt, bis hin zu einem 170Kombi mit immerhin 1,4t Leergewicht.....Dem 500er habe ich damals den Spaß gegönnt, wenigstens mal kurz 150Km/h schnell zu sein......Begrenzung auf 80Km/h war ja nicht, war ja kein Anhänger....Mit dem Fahrverhalten gab es keine Probleme: die Fahrwerksgeometrie ist so, daß die Vorderräder ja immer den Weg des geringsten Widerstands suchen, also läuft die Fuhre genau hinterher. Lediglich beim Rückwärtsrangieren funktionierte das nicht mehr.....grußthomasedit: diese Schleppgenehmigung war natürlich eine Einzelgenehmigung. Darin waren Abfahrts- und Zielort festgehalten. Wenn ich mich recht erinnere, galt die eine Woche...Beitrag geändert:18.06.10 21:58:47
Abschleppvorrichtung
Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 22:05
von BUMI45
Moin, sollte das beim Rückwärtsfahren wegen des dann Vorlaufes nicht funktionieren? Gruß, Burgfried
Abschleppvorrichtung
Verfasst: Fr 18. Jun 2010, 23:50
von wagalaweia
"und man durfte dann damit einen mehr als 3-achsigen Zug mit Führerschein 3(alt) bis ans Ende der Welt fahren."Das glaub ich ja nun nicht."Es handelt sich ja hierbei nicht um das Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs,"Es ging glaub ich um Abschleppen und nicht um Schleppen.GrüßeBeitrag geändert:18.06.10 23:49:15