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Vollabnahme für H-Kennzeichen
Verfasst: Do 8. Apr 2010, 20:13
von Heckflosse190c
Hallo,möchte an meinen Granada nun nach fünf Jahren Standzeit eine Vollabnahme und auch H-Kennzeichen durchführen, wo macht man das am Besten und Günstigsten .....Machen das Alle , sprich Dekra , Tüv , Küs und was es da noch so gibt ??Gibt es Preisunterschiede , wer guckt net so genau Wer hat da Erfahrung und was muß man dafür überhaupt ablatzen ?? Mehr als normale Untersuchung das ist klar...Danke für InfosGrußPeter
Vollabnahme für H-Kennzeichen
Verfasst: Do 8. Apr 2010, 22:11
von schreyhalz
Moin Moin !Wenn du den alten Brief hast,brauchst du keine Vollabnahme,somdern eine normale HU in Verbindung mit einer Oldtimerabnahme.Kostet ca. 120-150 E incl. Abgasmessung.Die Preisunterschiede zwischen den Organisationen dürften minimal sein und liegen wohl unter denen der Vorführgebühr der Werkstätten,wenn du die Abnahme dort durchführen lässt. Wer sieht nicht so genau hin ? Ich hoffe,keiner !! Im Ernst,die Unterschiede werden wohl auch hier nicht durch die Organisation,sondern durch die Person des Prüfers zutage treten. MfG Volker
Vollabnahme für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 05:54
von mkiii
Zitat:Original erstellt von schreyhalz am/um 08.04.10 22:11:45Moin Moin !Wenn du den alten Brief hast,brauchst du keine Vollabnahme,somdern eine normale HU in Verbindung mit einer Oldtimerabnahme....Da der schon seit mind 5 Jahren abgemeldet war braucht er schon eine Vollabnahme und für die H-Zulassung auchGrußNorbertBeitrag geändert:09.04.10 05:52:08
Vollabnahme für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 13:22
von Old Cadillac
Ein Fahrzeug von uns war 10 Jahre lang nicht zugelassen und brauchte ebenfalls keine Vollabnahme. Ich meine, das lag bei EUR 100,- bei der Dekra.GrüßeTom
Vollabnahme für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 13:31
von Brummi
Liegt die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurück und können die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) oder andere Datenbestätigungen nicht mehr vorgelegt werden, ist grundsätzlich die Vorlage eines sogenannten Vollgutachtens nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich.Viele GrüßeHArald
Vollabnahme für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 19:13
von Oldtimer Oldie
HalloHabe gerade einen 15 Jahre abgemeldten Renault mit H-Kennzeichen zugelassen. Nachfragen bei der Zulassung jeder Kreis handelt anders.Brief war vorhanden muste keine vollabname machen. MfG. Gerhard
Vollabnahme für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 19:16
von Sierra
Und wenn Ihr es noch so oft wiederholt, Leute, das ist Quatsch! Sorry für die deutlichen Worte, aber der Blödsinn scheint sich hartnäckig zu halten.Wenn Du einen alten Brief hast, brauchst Du nur noch eine HU. Basta! Und wenn das Ding seit 25 Jahren abgemeldet ist, macht das auch nix!Von einem Prüfer darf das schon überhaupt nicht abhängen, denn die Zulassung macht immer noch die Zulassungsstelle.Die 7 Jahre sind längst überholt! Längst! Wie wäre es mal, sich über die aktuelle Lage zu informieren, bevor man Leuten derart falsche Tips gibt?Früher war alles besser, auch die Infos, die man in Foren erhalten hat.GrußMichaelP.S.: D hat von der EU eine auf den Deckel gekriegt, Briefe dürfen nicht mehr verfallen. Also darf auch nicht jede Zula anders handeln!Beitrag geändert:09.04.10 19:15:35
Vollabnahme für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 9. Apr 2010, 23:27
von Tooba
Die 7 Jahre stammen daher, dass das KBA die letzten Zulassungsdaten nach Abmeldung solange vorhalten muss/vorhält, demnach ist innerhalb dieser 7 Jahre jederzeit und überall eine Zulassung mit HU UMA möglich. Sind die 7 Jahre überschritten, reichen HU UMA trotzdem, wenn der Fahrzeughalter die für die Brieferstellung bzw. Zulassung erforderlichen Fahrzeugsaten anderweitig nachweisen kann. Wer also den Brief noch hat, ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ein gleichwertiger Nachweis der Daten ist ein Datenblatt, dass die Überwachungsorganisationen (GTÜ, Dekra, $TÜV) in aller Regel für ein EG-typgenehmigtes Fahrzeug bzw. eines mit einer deutschen ABE ausstellen können. Eine "Vollabnahme" nach §21 StVZO ist auch dann nicht erforderlich. Man sollte sich allerdings von der Zulassungsstelle keinen Bären aufbinden lassen (Beamtendreisatz: "Wir haben immer eine 21er verlangt (und werden immer eine 21er verlangen), wo soll das denn noch hinführen, da könnte ja jeder kommen?")Gruß - Kay
Vollabnahme für H-Kennzeichen
Verfasst: Sa 10. Apr 2010, 23:45
von Altopelfreak
Das wird ja immer verrückter!Hier geht es um grundsätzliche Fragen, bei denen keine Zulssungsstelle oder HU-Prüfer nach eigenen Gutdünken entscheiden kann.Das Problem wird eher sein, daß weder die einen, noch die anderen besser über die aktuellen Regelungen informiert sind als wir.Also, wer weiß es ganz genau?Klaus
Vollabnahme für H-Kennzeichen
Verfasst: So 11. Apr 2010, 01:21
von Tooba
Lies doch einfach- §14 Abs.2 Satz 5 FZV und- §44 Abs.1 FZVKay