Seite 1 von 1

Garagenpflicht 1938-41 ?

Verfasst: Do 4. Mär 2010, 13:25
von Rainer
Hallo LeuteIhr könnte mir das sicher beantworten. In der aktuellen OM habe ich bei dem Bericht über die Firma Rasmussen gelesen das es da scheinbar zu der Zeit (1938-41???) eine art Garagenpflicht gab für Fahrzeuge mit 4 Rädern? Weil die 3 rädrigen waren davon scheinbar ausgenommen?!Warum gab es diese Garagenpflicht? Was war der Hintergrund? Ich habe davon noch nie etwas gehört gehabt und bin jetzt neugierig warum dem so ist.Liebe grüßeRainer

Garagenpflicht 1938-41 ?

Verfasst: Do 4. Mär 2010, 20:36
von FrankWo
Hallo, Rainer,einen Garagenzwang von Regierungsseite gab es nicht. Der Wellblech-Rohstoff war längst für 'Wichtigeres' eingeplant.Tatsächlich war es, wie auch heute noch bekannt, eine Versicherungsauflage, ab einem bestimmten Fahrzeugwert aufwärts. KRäder und 3Rad-Fahrzeuge überstiegen diese selten. Ein nachzuweisender überdachter Standplatz hätte die Klein(st)wagen-Halter(innen) finanziell meist überfordert. So ein Standplatz vorhanden war, mußte für eine verschlußfähige Überdachung 150;-->RM (= 1.900;-€/2010) angesetzt werden.Ab 200;--RM gab es bereits gebrauchte KRäder - auch diese Summe wollte erst einmal angespart werden, bei Stundenarbeitslöhnen um 50RPf (= 06,27€/2010) ...,... mit diesem Lagebericht aus den 30ern grüsst Dich FrankWo.