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Anhängelast
Verfasst: Mi 2. Dez 2009, 20:55
von MG
Hallo zusammen,hier im Forum gibt es viel Wissen, deshalb hier meine Frage.Ich plane mit dem restaurierten Fahrgestell nach England zu fahren und dort vor Ort den neuen Body mit Motorhaube anpassen zu lassen.Mein Zugfahrzeug (Golf mit 90 PS) hat eine gebremste Anhängerlast von 1.200 kg eingetragen. Der Trailer hat ein Leergewicht von 470 kg und ein fertiger MG P-Type hat lt. deutschem KFZ-Schein ein Leergewicht von 740 kg. An meinem P-Type fehlen jedoch die gesamte Innenausstattung, Boden, Dach und Scheiben.Kann ich mit dem Golf, Trailer und dem Fahrgestell darauf nach England hin- und zurückfahren ohne in Gefahr zu kommen von der Rennleitung stillgelegt zu werden?Jungs, danke für Eurer Wissen.Grüßemanfred
Anhängelast
Verfasst: Mi 2. Dez 2009, 21:35
von BUMI45
Moin, ich war letzte Woche mit beladenem Anhänger auf einer Waage. Dort wurde mir gesagt, die Stützlast zähle nicht mit zur Anhängelast. Damit war ich nahezu auf den Punkt an der zulässigen Anhängelast meines Zugwagens. Ich weiß aber nicht, ob das Ironie war. Die Last auf der Deichsel habe ich nicht gewogen.Gruß, Burgfried
Anhängelast
Verfasst: Mi 2. Dez 2009, 22:10
von uwm121
Wenn Deine Angaben korrekt sind sollte das passen.Zur Sicherheit auf eine öffentliche Waage fahren und Wiegekarte geben lassen(Mit Kennzeichen des Anhängers)Die Stützlast zählt in der Tat nicht zur Anhängelast(üblicherweise 50-75 kg) und kann leicht mit einer Badezimmerwaage selbst festgestellt werden.Also nochmal:Um die gebremste Anhängelast festzustellen die Achse des Anhängers auf die Waage fahren und nicht abkuppeln.Überschreitung der zulässigen Stützlast ist jedoch auch BußVerwarnungsgeldfähig.Grüße
Anhängelast
Verfasst: Mi 2. Dez 2009, 22:13
von healdok
Hallo Manfred,Offiziell dürfen 10% der Anhängelast überzogen werden. Zumindest galt das noch vor 5 Jahren. Aber was anderes. In England darf der PKW-Anhänger nur 2,30m breit sein. Ich war aber schon oft mit 2,40m breitem Hänger dort unterwegs ohne Probleme.Cheers,healdokBeitrag geändert:02.12.09 21:47:24
Anhängelast
Verfasst: Mi 2. Dez 2009, 22:34
von uwm121
Offiziell 10 %?Da wäre ich aber vorsichtig.Überschreitungen von 2 bis 5 % sind glaube ich schon die "erste Stufe".Grüße Ulrich
Anhängelast
Verfasst: Mi 2. Dez 2009, 22:54
von healdok
Um es klar zu stellen, die Anhängelast ist in geringem Umfang (ich meine 10%)erlaubt überziehbar. Sie kann sich sogar an % Steigung ausrichten. Ich hatte mal ein Fahrzeug, das durfte auf Strecken bis 8% Steigung mehr ziehen, als darüber. Die Traglast des Anhängers muss genau eingehalten werden. Aber durch eine Anfrage bei einem unserer Automobilclubs kann die Frage sicher genau beantwortet werden.Cheers,healdokBeitrag geändert:02.12.09 21:53:21
Anhängelast
Verfasst: Mi 2. Dez 2009, 22:59
von MG
Hallo zusammen,danke für die schnellen Antworten und vor allem, dass ich beruhigt damit fahren kann. Vermutlich werde ich zur Sicherheit dem Ratschlag von Ulrich folgen und auf eine Waage fahren. Wo sind eigentlich diese Waagen? Ich kenne nur eine beim Zoll, der ist allerdings sehr weit entfernt und hat minimale Öffnungszeiten.Healdok, auch der Trailer ist ein Oldtimer von 1977, technisch total überholt mit neuem TÜV, und hat auch nur eine Breite von 2,18m. Wir nutzen diesen mit drei Oldtimerfreunden zusammen. So'n Ding braucht man ja nicht alle Tage und der Standplatz muss ja auch sichergestellt sein. Optisch müßte er mal aufgehübscht werden.Grüßemanfred
Anhängelast
Verfasst: Mi 2. Dez 2009, 23:02
von uwm121
Waagen gibts z.B. beim Landhandel,Raiffeisen und bei Schrotthändlern.Wenn Du keine weißt ruf beim TÜV an-die brauchen jede Menge Wiegekarten und wissen das auch.Grüße Ulrich
Anhängelast
Verfasst: Do 3. Dez 2009, 08:16
von schreyhalz
Moin Moin !Zitat:Die Stützlast zählt in der Tat nicht zur Anhängelast(üblicherweise 50-75 kg) und kann leicht mit einer Badezimmerwaage selbst festgestellt werden.Also nochmal:Um die gebremste Anhängelast festzustellen die Achse des Anhängers auf die Waage fahren und nicht abkuppeln.Überschreitung der zulässigen Stützlast ist jedoch auch BußVerwarnungsgeldfähigWie so oft,ist das nicht so einfach.In der Tat zählt die Stützlast als Beladung des Zugfzgs und nicht als angehängte Last,aber nur bei nat.Genehmigung der Ahk.Nach EG-Recht nicht ! D.h.,hat die Ahk ein nat.Gen.zeichen,darf die Stützlast abgezogen werden,hat sie ein EG-Prüfzeichen,zählt das Gewicht des abgekuppelten Anhängers.Unabhängig davon ist immer die tatsächliche angehängte Masse massgebend,also kann mit einem Fzg mit zul.Anhängelast auch ein Anhänger mit zul.GG von 2t gezogen werden,wenn dieser nicht voll ausgeladen ist.Wenn an dem aufgeladenen Fzg tatsächlich etliche Teile fehlen (Batterie kann ja auch im Zugfzg mitgeführt werden-zul.HA-Last beachten ! ),sehe ich in dieser Konstellation kein Problem,halte aber trotzdem den Besuch einer Waage für sinnvoll,wenngleich ich ein Problem darin sehe,mit angehängtem Trailer die HA-Last festzustellen.Dazu bräuchte man eine Achslastwaage,wie sie z.B.von den Kontrollorganen mobil eingesetzt wird.Dummerweise führen diese Waagen bei Doppelachsern ohne Achslastausgleich (eigentlich die Regel)zu zu hohen Werten,was im Falle einer Kontrolle erstmal für Probleme sorgt.In diesem Fall sollte man nicht auf das Recht pochen,für den Umweg auf eine öffentliche Waage keinen Umweg über 6 km Länge zu machen .MfG Volker
Anhängelast
Verfasst: Do 3. Dez 2009, 09:56
von Brummi
Beitrag geändert:03.12.09 08:58:03