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Wann und wie ist Grundbucheinsicht möglich?
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 12:18
von piksieben
Hallo Forum,hier im Ort gibt es ein interessantes, leerstehendes Haus, für das ich "Verwendung" hätte. Knackpunkt: Selbst die Nachbarn wissen nicht, wem es gehört. Kriegt man für so einen Fall Auskunft vom Grundbuchamt? Wegen Datenschutz sicherlich nicht, oder? Oder gibt es vielleicht eine amtliche Stelle, die man ansprechen kann, die die Anfrage an den Besitzer weiterleiten kann? Im Gefahrenfalle müsste sowas doch möglich sein--also auch bei Kaufinteresse? Wer weiss sowas?GrüßleTanja
Wann und wie ist Grundbucheinsicht möglich?
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 12:27
von Gordini
Das machst Du beim GrundbuchamtChristoph
Wann und wie ist Grundbucheinsicht möglich?
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 12:35
von griesbreifan
Hai Tanja,Häufig weiss ein Ortsvorsteher/Bürgermeister sowas, manchmal auch der Gemeindepfarrer falls schon länger im Ort.Das Grundbuchamt ( früher auch Katasteramt genannt ) ist für Privatpersonen grundsätzlich unzugänglich und die beantworten Dir Deine Fragen auch nicht.Einzige Möglichkeit der Einsichtnahme ist über einen Notar ( nicht RA ! ), derim Amtsgerichtsbezirk zugelassen ist. Rechne da mal mit 3-7 Wochen Dauer und gerne 300 Oiro eher mehr. Versuche da lieber aältere Leute im Dorf zu fragen.Soweit das, aus jahrzehntelanger leidvoller Erfahrung kann ich Dir von ehemaligen Bauernhäusern, die länger leergestanden haben nur dringend abraten,die Kernsubstanz ist dann häufig zerstört oder schwer angenagt, endlose Reperaturen, sämtliche Zeit und Geld fliessen dann da rein, Ärger mit demDenkmalschutzamt und Beschädigung der Beziehung/Partnerschaft sind die unweigerliche Folge. Habe das nicht nur bei mir sondern auch bei mehrerenbefreundeten Paaren haarklein miterlebt und erlitten, könnte da Bücher drüber schreiben. Zuerst sieht das so romantisch aus, ist aber in Wirklichkeit ne ganz bittere Kiste, lass Dir dringend davon abraten, Du wirst da Deines Lebens nicht mehr froh werden.Freundlich grüssend, aber mahnend den Zeigefinger hebend und mit dem Kopf schüttelndGriesbreifan
Wann und wie ist Grundbucheinsicht möglich?
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 13:00
von Frank the Judge
Zitat:Original erstellt von griesbreifan am/um 28.10.09 11:35:10 könnte da Bücher drüber schreiben. DITO!!! Und auf Wunsch auch Kontoauszüge zeigen... Trotz Datenschutz klappt das manchmal beim Amt, wenn man den richtigen Schnack drauf hat. "Großes privates Interesse, das schöne Haus muß doch gerettet werden, so eine Schande, wir verschönern unser Dorf, bürgerfreundliche Verwaltung ohne Klotzkoppbürokratie, ..."Die Antwort ist dann oft: "Das wissen Sie aber nicht von mir!!! Gehen Sie doch mal bei der Oma Sowieso vorbei. Bla..."
Wann und wie ist Grundbucheinsicht möglich?
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 13:02
von Rene E
Über den Ansprechpartner für solche Gebäude weiß am ehesten die freiwillige Feuerwehr Bescheid und gibt ggf. auch Auskunft, wenn man freundlich fragt.Würde sich ein spielendes Kind auf dem Grundstück verletzen, müßte man sich ja auch irgendwie an den Besitzer wenden können, um seine Haftpflichtversicherung wegen "Verletzung der Verkehrsicherungspflicht" zu belangen Beitrag geändert:28.10.09 12:08:39
Wann und wie ist Grundbucheinsicht möglich?
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 13:11
von Gordini
Wenn Du Dein berechtigtes Interesse bekundest kannst auch meistens reinschauen. Frag mal ganz nett an und sag Du möchtest gerne das Grundstück kaufen, möchtest Dich aber vorerst über die Eigentumsverhältnisse und über mögliche Belastungen des Grundstücks informieren. Das Kaufinteresse reicht als berechtigtes Interesse völlig aus. Übrigens auch ein "einfacher" Anwalt kann reinschauen.
Wann und wie ist Grundbucheinsicht möglich?
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 13:21
von RA-Wilke
Wir schauen ins Gesetz und entdecken §12 Grundbuchordnung (GBO):§ 12 (1) Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das gleiche gilt von Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, sowie von den noch nicht erledigten Eintragungsanträgen.(2) Soweit die Einsicht des Grundbuchs, der im Absatz 1 bezeichneten Urkunden und der noch nicht erledigten Eintragungsanträge gestattet ist, kann eine Abschrift gefordert werden; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen.(3) Das Bundesministerium der Justiz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass 1. über die Absätze 1 und 2 hinaus die Einsicht in sonstige sich auf das Grundbuch beziehende Dokumente gestattet ist und Abschriften hiervon gefordert werden können;2. bei Behörden von der Darlegung des berechtigten Interesses abgesehen werden kann, ebenso bei solchen Personen, bei denen es auf Grund ihres Amtes oder ihrer Tätigkeit gerechtfertigt ist."Berechtigtes Interesse" ist nicht definiert, bejaht wird es in der Regel bei bereits aufgenommenen Kaufverhandlungen, häufig auch bei Forderungsangelegenheiten.Es könnte ja zum Beispiel sein, daß von diesem Haus ein Dachziegel heruntergefallen ist, dein Auto beschädigt hat und du nun deine Schadenersatzansprüche gegen den Hauseigentümer geltend machen willst...Frank
Wann und wie ist Grundbucheinsicht möglich?
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 13:40
von Zoe
Zitat:Das Grundbuchamt ( früher auch Katasteramt genannt ) ist für Privatpersonen grundsätzlich unzugänglich und die beantworten Dir Deine Fragen auch nicht.Einzige Möglichkeit der Einsichtnahme ist über einen Notar ( nicht RA ! ), derim Amtsgerichtsbezirk zugelassen ist. Mag sein daß ich ausnahmsweise mal Glück gehabt habe, aber ich habe durchaus schon vom Katasteramt Auszüge bekommen (gegen die übliche Gebühr von wenigen Euro) ohne mit Notar oder Anwalt angereist zu sein.Ebenso ist es zumindest in meiner derzeitigen Heimatgemeinde möglich, dem Sachbearbeiter (so er grade gur gelaunt ist) über die Schulter zu schauen wenn er die Grundrisszeichnungen aufruft. Das kostet auch nichts, außer einer halbwegs brauchbaren Erklärung warum man da mal eben gern reinschauen möchte, und natürlich einem netten Dankeschön nachher.Probiers halt mal auf der Gemeinde; wer nett fragt wird vielleicht nicht gleich abgewiesen. Mehr als nein sagen können sie ja nun auch nicht.Zoe
Wann und wie ist Grundbucheinsicht möglich?
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 14:00
von Frank the Judge
Katatsteramt und Grundbuchstelle sind für mich zwei verschiedene Institutionen. Die einen haben Pläne mit den Flurstücken, eingezeichneten Kanälen, Elektrotunnel, etc. und sind Teil der Stadtverwaltung, die anderen sind in Besitz der Grundbücher und sind Teil des (Amts-)Gerichts.
Wann und wie ist Grundbucheinsicht möglich?
Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 17:33
von Zoe
Schon klar; auf den Katasterplänen die ich in die Finger bekommen habe, steht jedoch pro Grundstücksteilung auch ein Name drauf, bislang war das auch immer der des EigentümersIch bin selber aber nicht vom Fach; ich war etwas erstaunt daß da überhaupt Namen drinstehen....Zoe