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BMW 502 aus Garage schleppen
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 10:29
von t67k67
Guten Morgen, kann mir einer von Euch vielleicht helfen. Ich muß am Wochenende meinen BMW 502 aus einer Garage bekommen. Das Auto steht seit etwa 3 Jahren und ich bin nicht sicher, ob ich ihn (trotz neuer Batterie) anbekomme. Die Garage ist leider abschüssig. Wie könnte ich das Auto am Besten schleppen falls er nicht fährt? Danke für Eure Infos!!!
BMW 502 aus Garage schleppen
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 10:38
von Frank the Judge
Abschleppen würde ich den Wagen wie auch jedes andere Fahrzeug abgeschleppt wird (mit Schaltgetriebe). Seil dran, Auto davor, erfahrene Leute ans Steuer, ab die Post.Bei erster Gelegenheit allerdings die Bremse prüfen. Kann sein, dass die nach langer Standzeit "zu" ist. Da heißt, nicht nur mal kurz ins Pedal treten, sondern mehrmals. Öfter quellen die Schläuche nach innen zu, lassen die Bremsfüssigkeit durch, die Bremse funktioniert augenscheinlich, die Bremsflü kommt aber nicht mehr zurück. Das ist dann eine Vollblockade.Auch gleichzeitig die Luft in den Reifen prüfen.Wenn Du unsicher bist, bestell einen Abschlepper. Wenn es nicht Wochenende ist und man vorab mit den Kollegen redet, kann man das schon mal für einen 50er bekommen.
BMW 502 aus Garage schleppen
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 11:32
von t67k67
Wo befestige ich denn das Seil? Wie gesagt, das Auto muß eine leichte Steigung heraufgeschleppt werden. Ich möchte ja nicht, dass er hinterher 20cm länger ist...
BMW 502 aus Garage schleppen
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 11:38
von mkiii
An einem massiven Bauteil halt Rahmen/Vorderachse. Und aufpassen das sich das Seil nicht an einer scharfen Kante durchscheuert. Ich würd vielleicht sogar eine Kette nehmen, wenn das Seil reissen sollte ist der Wagen event. hinterher 20cm kürzer GrußNorbert
BMW 502 aus Garage schleppen
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 14:55
von Frank the Judge
Zitat:Original erstellt von t67k67 am/um 25.09.09 11:32:54Wo befestige ich denn das Seil? Ääh, an den dafür beim BMW 502 vorgesehenen Stellen? Alternativ eben wie Norbert schrieb.Bist Du sicher, dass Du das Auto sicher an den anderen Ort bekommst, wenn Du solche Fragen stellst???Beim Abschleppen auf der Straße sind ja nicht nur rechtliche, sondern auch eine Menge technische Fragen zu beachten, damit das gesamte Werk auch unversehrt ankommt.Noch mal der gut gemeinte Hinweis zum Abschleppunternehmen.
BMW 502 aus Garage schleppen
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 15:54
von Volvomaniac544
Hallo,Und noch was: du sagst dein Auto steht seit 3 Jahren, ist der denn überhaupt zugelassen? Wenn nicht und du musst damit über den öffendlichen Verkehrsraum, dann musst du eh aufladen lassen! Denn Abschleppen darf man nur ein zugelassenes Fahrzeug! Im Fall des Falles hast du nämlich keinen Versicherungsschutz und das kann richtig Ärger geben...GrüsseLothar
BMW 502 aus Garage schleppen
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 16:09
von t67k67
Das Auto ist noch zugelassen, der TÜV ist natürlich abgelaufen
BMW 502 aus Garage schleppen
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 16:42
von Nachtschwärmer
Wer für so ein Stehfahrzeug drei Jahre lang "für die Katz" Steuer und Versicherung bezahlt und außerdem noch solche Fragen stellt, sollte m.E. auch das Geld für einen Profi aufbringen können...
BMW 502 aus Garage schleppen
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 16:50
von Frank the Judge
Zum abschleppen, auch auf öffentlichen Straßen (BAB natürlich ausgenommen) braucht dasgezogene Fahrzeug kein Nummernschild und somit auch keine Zulassung zu haben.Ich weiß das genau, weil mir beim Abschleppen mal jemand auf das hintere Fahrzeug aufgefahrenist. Das wurde dann gerichtlich geklärt.Paradoxerweise wird aber für ein Fahrzeug, was so lange TÜV-fällig ist, ein saftiges Bußgeld auferlegt. Auch wenn es nur geschleppt oder abgestellt wird. Beitrag geändert:25.09.09 16:49:47
BMW 502 aus Garage schleppen
Verfasst: Fr 25. Sep 2009, 18:25
von oldierolli
Hallo, es bestand bisher ein Unterschied zwischen AB-Schleppen und Schleppen. Bei Ersterem benötigt man Führerschein entprechend Zugfahrzeug und geschlepptes Fz. muss zugelassen sein und nur VORÜBERGEHEND betriebsunfähig, dessen Fahrer braucht FS für diese Kategorie. Beim Schleppen eines voll betriebsUNfähigen Fahrzeuges braucht man eine Schleppgenehmigung der Behörde, der Fahrer des Schleppers FS für LKW mit Anhänger, der Geschleppte (wenn überhaupt?) FS für PKW und das Fahrzeug braucht keine Zulassung (aber Kennzeichnung -ohne Stempel- des Zugfahrzeugs). Gruß. Rolf