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welches Material ist für Wohnwagenfenster vorgeschrieben

Verfasst: Fr 5. Sep 2008, 12:08
von Rene E
Bei meinem Manderbach sind zwei Glasscheiben kaputt. Es ist wohl damaliges Sicherheitsglas gewesen. Also zwei Schichten mit Folie dazwischen.Kann ich die Scheiben auch aus Plexiglas machen lassen?

welches Material ist für Wohnwagenfenster vorgeschrieben

Verfasst: Fr 5. Sep 2008, 20:21
von cafe.in
René,probiers auch mal bei www.cocev.de /Forummfg

welches Material ist für Wohnwagenfenster vorgeschrieben

Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 00:01
von ventilo
Folie in der Scheibe bedeutet ja Verbundglas.Ist eigentlich nur bei Frontscheiben üblich, alle anderen sind üblicherweise "normales" ESG/"Sekurit"/"Brösel"-Glas (moderne Kfz mit Isolierverglasung mal ausgenommen).Ob die Pflicht zur Verwendung von Sicherheitsglas auch für Anhänger galt/gilt, kann ich auch nicht aus dem Stehgreif beantworten, könnte mich aber schlau machen.Plexiglas gibt es auch mit Prüfzeichen. Bei einer planen Scheibe spricht doch aber nichts gegen ESG, oder?

welches Material ist für Wohnwagenfenster vorgeschrieben

Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 09:56
von uwm121
Auch an Anhängern ist Sicherheitsglas vorgeschrieben.Kann man anfertigen lassen mit Prüfzeichen.Grüße

welches Material ist für Wohnwagenfenster vorgeschrieben

Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 15:17
von AndiV8
Vorausgesetzt, die Scheiben sind plan, dann macht das jeder größere Autoglaser in VSG. Ich finde das persönlich schöner als Plastik, weil es nicht so matt und verkratzt aussieht.Andi

welches Material ist für Wohnwagenfenster vorgeschrieben

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 09:32
von der Braun
Nach meiner Kenntnis müssen heutzutage sämtliche Scheiben eines Fahrzeugs (nicht nur KRAFTfahrzeug) aus Sicherheitsglas sein. Als Sicherheitsglas gelten: vorgespanntes Einscheibenglas (Sekurit...), Mehrschichtenglas (Verbundglas), glasähnlicher Stoff (Plexi, Makrolon etc.).Dabei braucht bei Fahrzeugen mit EZ vor 1.4.1957 das Glas keiner amtlich genehmigten Bauart entsprechen und braucht auch keine Kennzeichnung (Stempel).Rene, ich nehme an, Dir geht es auch ums Gewicht, deshalb wohl die Frage nach Plexi. Die Scheiben nach Schablone aus Verbundglas zu schneiden, macht nicht nur der Autoglaser, sondern auch der Hausglaser. Solche individuellen Plexi-Scheiben macht (auch mit Stempel, falls Wohnwagen nach 1957) beispielsweise www.plexiweiss.deMartin

welches Material ist für Wohnwagenfenster vorgeschrieben

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 10:03
von Rene E
Zitat:Original erstellt von der Braun am/um 08.09.08 09:32:14EZ vor 1.4.1957 das Glas keiner amtlichgenehmigten Bauart entsprechen und braucht auch keine KennzeichnungDann wäre ich fein raus. EZ ist 1956Hinten sind zwei von 3 Scheiben kaputt. Wenn es nicht zu teuer wird, mache ich sie wahrscheinlich trotzdem aus Glas. Man sieht einfach anders durch.Sind denn bei modernen Wohnklos die Isolierplastescheiben speziell für den Straßenverkehr zugelassen?

welches Material ist für Wohnwagenfenster vorgeschrieben

Verfasst: Mo 8. Sep 2008, 18:27
von der Braun
Heute übliche Wohnanhängerscheiben aus gedoppeltem Kunststoff haben ein Prüfzeichen.Im übrigen teile ich Deine Ansicht, dass man aus Glasscheiben einfach angenehmer hinaussehen kann.Martin

welches Material ist für Wohnwagenfenster vorgeschrieben

Verfasst: Mi 10. Sep 2008, 07:53
von uwm121
Auch Scheiben in Fahrzeugen vor 1957 müssen aus Sicherheitsglas sein-es darf lediglich das Prüfzeichen fehlen.Die seit 1957 für Fahrzeuge hergestellten Scheiben müssen ein Prüfzeichen haben.D.h. der Einbau neuer Scheiben ohne Kennzeichnung ist verboten.Bei Importfahrzeugen reicht auch eine Kennzeichnung des Herstellerlandes z.B. DOT oder das herzförmige BS.Grüße

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Verfasst: Mi 10. Sep 2008, 20:44
von kat
Hi,in der DDR brauchten Rückscheiben von vor dem 1.Januar 1958 erstmals zugelassenen Fahrzeugen nicht aus Sicherheitsglas zu bestehen (siehe § 48 (2)b) der 3. DB zur StVZO vom 01.06.1982)Diese Regelung ist (für ex-DDR-Fahrzeuge) über den Vereinigungsvertrag auch heute noch gültig, siehe http://www.buzer.de/gesetz/2...esetz/2318/a32730.htm unter (43). Eine Übereinstimmung mit §40 StVZO wird dort nicht gefordert.GrußStefanBeitrag geändert:10.09.08 20:44:51