Kompressorkessel
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- Registriert:So 13. Jan 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,ich habe mal in den Kessel von meinem Kompressor geschaut und war erschrocken wie rostig er von innen ist. Meine Frage dazu wäre, wie bekomme ich den mit vernünftigen Aufwand entrostet?GrussBernd
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- Registriert:Di 12. Jun 2007, 09:24 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Kompressorkessel
Im Prinzip sollten die für die Tanksanierung angebotenen Mittelchen doch alle Anforderungen erfüllen? Bei kleinem Kessel (oder großem Mischer) könnte sogar das grobe Reinigen mit Schrott funktionieren. Was ich versuchen würde wär evtl eine chemische Entrostung mit Salzsäure (mit Wasser auf ca 10%ig verdünnt). Allerdings solltest du danach sehr gründlich mit viel Wasser ausspülen und direkt danach lackieren oder zumindest Fertan oder ähnliches anwenden. Die Salzsäure sollte in keinem Fall zu lange einwirken, da sie auch das nicht verrostete Metall angreift. Ansich geht jede Säure, je nach Stärke dauert es eben länger.Ich selbst benutze 10%ige Salzsäure zum Entrosten kleiner, dickwandiger Teile ohne Funktionsflächen und habe bis jetzt keine schlechten Erfahrungen gemacht (es waren aber auch nie wichtige Dinge die im Säureeimer gelandet sind)Evtl weiß einer noch was Besseres um innen den Rost wegzubekommen.
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von RKV am/um 17.01.08 08:05:43Private Kessel unterliegen nach der Druckkesselverordnung einer Prüffrist von 10 Jahren und oft sind sie dann durch.- Druckspeicher für private Anwendungen unterliegen überhaupt keiner Prüffrist! Prüffristen gelten nur für gewerbliche Anwendungen - und das auch nur dann, wenn du Arbeitnehmer beschäftigst bzw. deine Arbeitsmittel Dritten zur Verfügung stellst (z.B. Fremdfirmen)!Die Ausnahme sind Gasflaschen, die aber automatisch durch den Händler zur Prüfung gegeben werden. Ohne gültigen Prüfstempel dürfen sie nicht befüllt werden.- Die Druckkesselverordnung gilt schon lange nicht mehr! Das Inverkehrbringen wird durch das GPSG und der Betrieb durch die BetrSichV geregelt. §15 BetrSichV definiert die max. zulässigen Prüffristen für Druckgeräte. Die dafür notwendigen Diagramme findest du in der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG. Die BetrSichv gilt übrigens auch für andere überwachungspflichtige Anlagen.- Für die Prüffristen gibt es grundsätzlich nur Obergrenzen und keine festen Prüffristen, wobei die Obergrenze bei Druckspeichern vom Produkt p*V abhängt. Druckspeicher mit p*V =< 200 bar*L unterliegen auch im gewerblichen Bereich überhaupt keiner festen Prüffrist. Die Prüffristen werden vom Betreiber über das Gefährdungspotenzial definiert. Daneben spielen noch andere Dinge, wie z.B. die Gerätekategorie einen Rolle.@ Bernd:Wenn du sicher gehen willst, dann bring den Kompressor bzw. den Speicher zu einem Pneumatik-Händler oder direkt zum TÜV und lasse eine Druckprüfung machen. Analog zur Prüfung von Gasflaschen dürfte der Preis dafür bei rund ca. 40 € liegen. Ich habe hier einen 20 Jahre alten und einen 30 Jahre alten Druckspeicher, die beide noch klaglos ihren Dienst versehen. Du dürftest bei dir in der Garage vermutlich ebenfalls keine aggressiven Umgebungsbedingungen vorfinden.Beitrag geändert:17.01.08 10:16:49
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Hallo Bernd,vergiss ganz schnell die Kesselprüfung des TüV.Der TüV war vor ein paar Jahren zur inneren und äusseren Kesselprüfung bei mir, der Kessel wurde als einwandfrei abgenommen und im Prüfbuch bestätigt, die Freigabe für weitere 5 Jahre erfolgte und wurde auch dementsprechend genutzt (gewerblich) mit 10 bar. Kein halbes Jahr später kam es zum Kesselzerknall (so nennt es der TüV) mit verherenden Folgen, es war ein 500 Literkessel. Damals habe ich beim TüV die Prüfung und Freigabe reklamiert, ohne Chancen, weil der Kessel als in Ordnung geprüft wurde und der Hersteller wurde als Schuldiger ausgesucht. Ca. 4 Monate nach dem Vorfall bei mir bekam ich vom TüV den Warnhinweis mit diesem Kesseltyp könnte es unter Umständen zum Zerknall kommen, wie sinnig .Jetzt habe ich ein privates Unternehmen damit beauftragt, die halten dafür den Kopf hin und sind auch gegen solche Geschichten versichert.Ich fahre(muss ich nicht nochmal erleben)freundlich grüssender ka
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von er ka am/um 17.01.08 09:49:16Jetzt habe ich ein privates Unternehmen damit beauftragt, die halten dafür den Kopf hin und sind auch gegen solche Geschichten versichert.Ronald:die Diskussion gab es an anderer Stelle schon. Auch der TÜV ist ein privates Unternehmen, hält den Kopf dafür hin und muss versichert sein. Prüfen dürfen im Übrigen bei p*V > 1000 bar*L nur zugelassene Überwachungsstellen. Die Kriterien für die Akkreditierung sind fest definiert. Die gelten für den TÜV genauso, wie für deinen jetzigen Prüfer. Und Nieten unter den Prüfern gibt es überall: beim TÜV, der DEKRA und sonstwo. Bernd kann natürlich auch woanders hingehen. Der TÜV war nur ein Beispiel von mir.Wenn es sich an deinem Druckspeicher tatsächlich um einen Produktfehler (z.B. ein Werkstofffehler) gehandelt hat, dann ist der Hersteller zu Recht in der Pflicht und das Maleur wäre auch mit deinem jetzigen Prüfer passiert. Im Übrigen kenne ich einen Hersteller, der aufgrund eines Rückrufes seiner Druckspeicher Insolvenz anmelden musste. Beitrag geändert:17.01.08 10:17:46
- oldsbastel
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BTW: Wenn du schreibst "ohne Chance": "Ohne Chance" bei einer Reklamation oder in einem Prozess?
- Th. Dinter
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...hat jemand Erfahrung mit alten Sauerstoffflaschen??Das wäre meine Alternative. Die sind zwar schon 25 Jahre alt, aber was soll da passsieren??grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Moin, Thomas, da passiert gar nichts, solange nicht ein Behördenmensch drüber fällt. Ich kenne einen, der lange Jahre Bauchschmerzen wegen einer solchen Flasche hatte - nicht, weil das nicht gehalten hätte, sondern weil als Druckbehälter keine Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung und damit auch kein Prüfbuch vorgelegen hat. Durch das Einbohren eines Entwässungsventiles in den Flaschenboden ist natürlich auch die Abnahme als Sauerstoffflasche dahin. Real ist ein Platzen der Flasche nicht zu erwarten. Wenn man ganz lange wartet, könnte Lochfraß zur Leckage führen. Wenn man die Gefährdungsbeurteilung oder wie das nach der Betriebssicherheitsverordnung sonst heißen mag, auf die Spitze treibt, könnte man ersinnen, dass der Kondenswasserstand über lange Zeit auf einem Niveau steht wodurch der Lochfraß zum Linienfraß am Flaschenumfang wird. Das könnte dann unter Druck zum Reißen am Umfang führen, wobei sich nicht gehalterte Flaschenteile von ihrem ursprünglichen Ort entfernen.Wie gesagt theoretisch,real ist das nicht.Kürzlich sah ich so eine beschädigte Flasche. Die war wohl stehend im Boden festgemauert worden. Ringsum in Fußbodenhöhe hatte die dicke Einrostungen. Dennoch blies der Betreiber die bei 300ltr Inhalt auf 30 atü auf. Das ist dann schon mutig. Gruß, Burgfried
- Th. Dinter
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....wenn man die auf den Kopf stellt und unten einen Wassersack mit Selbstentleerung anbaut, müßte das doch gehen...grußthomas
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- Brummi
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Zitat:Original erstellt von RKV am/um 17.01.08 08:05:43 Private Kessel unterliegen nach der Druckkesselverordnung einer Prüffrist von 10 Jahren und oft sind sie dann durch. Wenn er von innen schon angerostet ist, kann die Festigkeit arg gelitten haben. GrußRogerHallo Roger,das kommt aber drauf an, wieviel Volumen der Kessel hat und mit wieviel Druck er betrieben wird.Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, daß so ein Kessel explodiert.Dafür müsste er ja gleichmässig rosten um dann zu bersten.Fahrzeugkessel an LKWs rosten meist unter dem Typenschild. Wenn diese Kessel an dieser Stelle irgenwann durch sind, bläst dann die Luft heraus, aber daß ein Kessel explodiert wäre, habe ich noch nicht erlebt.Wir haben bei uns in der Firma einen Boge-Kompressor gehabt, der nicht TÜV-pflichtig war, der war über 30 Jahre alt und der Kessel hat es immer noch überlebt. Dieser Kessel hatte nicht mal ein Revisions-Loch um nachzuschauen.Allerdings hatte der Kessel nur ein Volumen von 80 l und einen max. Druck von 10 Bar. Bei dieser Konstellation war er nicht prüfpflichtig.Viele GrüßeHarald