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hilfe zur schadensregulierung beim oldtimerunfall
Verfasst: Mo 6. Aug 2007, 17:43
von sebastian124
hallo,ich war am wochenende mit meinem oldtimer bei den schloß dyck classic days und da ist jemand mit seinem oldtimer in meinen gerollt.zur sache: er wollte hinter meinem oldtimer vorbei fahren, hat dann gemerkt, dass er nicht weiter kommt, weil 2 oldtimer weiter der weg versperrt war und ist mit bis zum anschlag geöffneter tür so zurück gerollt, dass er mit der türverkleidung den hinteren teil meines rechten kotflügels beschädigt hat.an der stelle sind jetzt 2, 3 dellen drin, die nur sehr schwierig weg zudrücken sind, es könnte zum riss des lacks kommen hat mir heute ein beulendoktor gesagt.ich habe an dem samstag dann die polizei geholt und ein zeuge hat den verlauf des unfalls geschildert, ich selber war zur tatzeit garnicht vor ort. der schädiger muss dem zeugen gegenüber wohl gesagt haben, dass es zu keiner schädigung gekommen sei und hat sich dann vom acker gemacht.die polizei hat den schaden als sachbeschädigung und nicht als fahrerflucht aufgenommen, weil es wohl auf einer rasen-/feldfläche in verbindung mit der veranstaltung und nicht im öffentlichen straßenverkehr passiert ist.ich schätze mal, dass ich und der schädiger jetzt einen bericht von den beamten bekommen und das der schädiger sich äußern muss, oder??? wie geht's dann weiter??? hattet ihr auch schon mal so ein problem??? werden die dellen vielleicht als bagatellschäden abgetan und ich bleibe auf den kosten sitzen? noch nen tipp parkt niemals da, wo man euch auf irgend eine art und weise dellen in die karosse eures lieblings rollen/fahren/schlagen oder sonst was könnte.ciaosebastian, der auf anteilnahme hofft.
hilfe zur schadensregulierung beim oldtimerunfall
Verfasst: Di 7. Aug 2007, 09:50
von Josef Eckert
Hallo Sebastian,auf Deine Frage wie gehts weiter:Schalte den Rechtsanwalt Deines Vertrauens ein. Der freut sich auf Arbeit und weiß was zu tun ist.GrußJosef
hilfe zur schadensregulierung beim oldtimerunfall
Verfasst: Do 9. Aug 2007, 23:57
von bob
Zitat:Original erstellt von Josef Eckert am/um 07.08.07 09:50:12Rechtsanwalt Deines Vertrauens [...] Der freut sich bestimmt...!!
hilfe zur schadensregulierung beim oldtimerunfall
Verfasst: Fr 10. Aug 2007, 10:53
von Privra
Als Anwalt (ob mich das Mandat freuen würde, ist eine andere Frage) würde ich über den Zetnralruf der Autoversicherer die Haftpflichtversicherung des Gegners abfragen und dann meine Ansprüche (Gutachten, Voranschlag) geltend machen und mich zum Spielball der derzeitigen Schadensregulierungspraxis machen (viel Spass mit HUK oder DEVK - schau mal auf die Seite
www.captain-huk.de) Oder einen - mehr oder wenig erfreuten aber - engagierten Anwalt beauftragen und arbeiten lassen.@bob: In Deutschland richtet sich die Vergütung nach der Schadenshöhe, bei Bagatellunfällen hat man die gleiche Arbeit wie bei einer größeren Sache (nur die Zahlen im Schreiben sind andere) verdient aber unterhalb des betriebswirtschaftlich sinnvollen. Das Ganze ist eine Mischkalkulation.Jens
hilfe zur schadensregulierung beim oldtimerunfall
Verfasst: Fr 10. Aug 2007, 11:59
von sebastian124
hi jens,danke für den tipp zur vorgehensweise.sebastian
hilfe zur schadensregulierung beim oldtimerunfall
Verfasst: Fr 10. Aug 2007, 12:47
von bob
Hallo JensMein Kommentar war zugegebenermaßen mehr von meiner Belustigung als von der Vernunft geprägt.Musste aber seinSorry und nichts gegen Eure Arbeit.Grüßebob
hilfe zur schadensregulierung beim oldtimerunfall
Verfasst: Fr 10. Aug 2007, 13:30
von Privra
Zitat:Original erstellt von bob am/um 10.08.07 12:47:18Hallo JensMein Kommentar war zugegebenermaßen mehr von meiner Belustigung als von der Vernunft geprägt.Musste aber seinSorry und nichts gegen Eure Arbeit.GrüßebobHab es auch so verstanden... JensPS. Wie verabschieden sich zwei Anwälte voneinander? "Wir sehn uns vor Gericht"
hilfe zur schadensregulierung beim oldtimerunfall
Verfasst: Sa 11. Aug 2007, 13:51
von oldierolli
Hallo, nunmehr MUSSTE ich diesen (nicht von mir stammenden) Anwaltswitz bringen: Der Unterschied zwischen einem überfahrenen Hund und einem überfahrenen Anwalt = vor dem Hund sind Bremsspuren... Gruß. Rolf