Zulassungsfragen

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dg5dbv
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Beitrag von dg5dbv » Mi 29. Nov 2000, 15:02

Hallo,Ich restoriere grade einen Landrover 109 Petrol von 1964 den ich in einer Scheune gefunden hatte. Soweit ist alles dran und orginal. Ich habe nur keinerlei Unterlagen über diesen Rover. Gerne möchte ich Ihn mit H-Kennzeichen zulassen am besten als PKW, damit ich den dazu passenden Sankey 3/4 ton Anhänger (1968) auch am Sonntag ziehen darf.Ich habe dann mal nach Landrover (UK) geschrieben und die haben mir prompt den "Geburtstag" dieses Autos rausgesucht. 21.4.1964. Leider kann Landrover tracebility nur angeben das das Fzg. nach Süd Afrika verschifft worden ist.Nun Meine Fragen:Wie kann ich den Tag der ersten Zulassung in Süd-afrika herrausfinden, kennt jemand die Adresse/URL der dortigen Behörde ?Wenn ich den Tag der ersten Zulassung nicht in ZA rausbekomme vielleicht in Deutschland über das KBA?Ich vermute das der Landrover in Deuschland zugelassen war. Das KBA speichert doch immer die Fahrgestellnummern, nur was kommt dabei raus wenn der Wagen > 10 Jahre nicht mehr zugelassen war?Wie bekommen ich die Daten dieses Rovers ? Beim Tüv bin ich mir da nicht so sicher, denn immer wenn ich mit meinem Alltagslandrover (SeriesIII) da war haben die nur gross geschaut, und hatten nichtmal Daten für die AU.Das Typenschild des 1964er beinhaltet nur die Fahrgestellnummer, ich muss also wohl ein Typenschild anfertigen mit Gewichten usw. ?TSchöOli-- 1976 Landrover 109 Diesel 2,25l "slow & smokey"1964 Landrover 109 Petrol GS "in bits & pieces" http://www.lr-109.de

Ulrich
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Beitrag von Ulrich » Mi 29. Nov 2000, 15:07

Wg. der EZ einfach mal anfragen, manchmal reicht der Nachweis des Baujahrs, in diesem Fall ist das Fz. ja auch schon deutlich über 30 Jahre alt - einen Versuch ist es jedenfalls wert.Ich will mal sehen, ich habe da einen (sehr) losen Kontakt nach SA, vielleicht kann ich da auch noch mal nachfragen wegen der EZ.PS.: Bist Du Amateurfunker (DG5DBV hört sich irgendwie so danach an)?

stang-fan
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Beitrag von stang-fan » Mi 29. Nov 2000, 17:53

Hallo Oli!Das mit dem Baujahr sehe ich genauso wie Ulrich: Ist keine EZ nachweißbar, wird sie auf den 01.07. des jeweiligen Baujahres geschätzt (war bei meinem Mustang aus den Staaten genauso). Da Du das genau Baudatum hast, wird dies vielleicht auch anerkannt, also keine Hektik wegen der EZ!Ein Typenschild muß angefertigt werden, richtig erkannt. Wo Du die Daten herbekommst, weiß ich auch nicht so genau, schon mal bei einem Land-Rover Club (o.ä.)nachgefragt?Viel GlückAndi

Ulrich
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Beitrag von Ulrich » Mi 29. Nov 2000, 18:41

So, der Kontakt nach SA ergab folgendes: 1. Kontaktiere die Botschaft von SA in Berlin:Botschaft der Republik SüdafrikaFriedrichstrasse 6010117 BerlinTelefon: (030) 22073 - 0Telefax: (030) 22073 - 190 http://www.suedafrika.org 2. Oder umgekehrt die deutsche Botschaft in SA:Deutsche Botschaft180 Blackwood St.0001 PretoriaTelefon: +27 (0) 12-3443854Telefax: +27 (0) 12-3439401 3. Und, sozusagen als letzte Hoffnung: http://www.plates.co.za Das ist ein Stelle, wo man sich Nr.-Schilder erstellen lassen kann. Deren E-mail in Johannesburg ist: mail@plates.co.zaBezweifel zwar, dass die direkt helfen koennen aber die wissen bestimmt, wer weiterhelfen kann. So, mehr war auf die Schnelle nicht hinzukriegen. Ich hoffe, das reicht... Fang' ruhig bei der Botschaft der SA in Berlin an, auf deren Website http://www.suedafrika.org gibts auch ein Kontaktformular, da kannst Du Deine Anfrage gleich formulieren!Schöne Grüße, UlliP.S.: Laß mich wissen, wenns geklappt hat, würde mich auch mal interessieren.

DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Mi 29. Nov 2000, 21:02

Jungs, machts doch nicht so kompliziert!Der TÜV Süd in Heilbronn (Herr Gerst) hat die Typenblätter für die Kisten, dann anhand der Fahrgestellnummer das Baujahr nachweisen, macht der TÜV gleich mit, und bei der Abnahme nach §21c (H-Kennzeichen-Abnahme) wird dann der 1.7.64 eingetragen - vielleicht auch das Herstellungsdatum, wenn man den TÜV-Onkel recht schön bittet.Freigabe in Flensburg beantragen und Brief ausstellen lassen.Wegen der PKW-Zulassung: ist er geschlossen? Dann sollte es wohl möglich sein.Ich fahre als Altagsauto übrigens auch einen Landy, allerdings keinen Oldtimer.Nur Mut und nicht zu kompliziert machen!

dg5dbv
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Beitrag von dg5dbv » Do 30. Nov 2000, 12:36

Hallo,Erst mal vielen Dank für alle Infos.@ulrich:Ja ich bin Funkamateur. Ich versuche es mal über die ZA Botschaft, da hätte ich ja auch selbst drauf kommen können ...@stang-fan:Die Daten zu bekommen ist über den Rover-Club kein Problem, nur wenn ich da mit ner Briefkopie oder nem selbstabgetippten Datenblatt stehe, wird mir das unser Tüv-Onkel wohl kaum glauben oder ?@moderator:Hmm eigendlich wollte ich das Dach wahlweise gestalten: Mit Plane im Winter und das Hardtop im Sommer, bzw. auch die offene Ladefläche für den Winter. Also Wahlweise wie ich das schon bei meinem Alltags-landrover (1976) habe. In dem 64er sind hinten links und rechts Sitzplätze auf recht einfachen Sitzen vorgesehen, ich hoffe das reicht für PKW ?.Den Herrn vom Tüv Süd werde ich mal kontakten vielleicht kann der mir ja nen Datenblatt zufaxen. (ich wohne allerdings in NRW)TschöRoverOnOli1976 Landrover 109 Diesel 2,25l "slow & smokey"1964 Landrover 109 Petrol GS "in bits & pieces" http://www.lr-109.de

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Beitrag von DEUVET » Do 30. Nov 2000, 14:32

Das Datenblatt vom TÜV-Süd gilt für ganz Deutschland, kostet aber was!Tel. Nr. Gerst bitte per Mail bei mir abfragen: deuvet@t-online.deWenn hinten Sitze sind, geht das mit PKW in Ordnung. es ist leichter, dafür eine PKW-Zulassung zu bekommen, als eine LKW-Zulassung, denn die mag das Finanzamt gar nicht.

Hermann2
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Beitrag von Hermann2 » Mo 11. Dez 2000, 23:50

Hallo Oli und die anderen,ich restauriere auch derzeit einen Series-II Land-Rover von 1960. Die Papiere, die ich (aus Österreich) beim Kauf erhalten habe, passen nicht zu dem Auto (falsche Fahrgestell-Nummer), ich habe de facto also keine Papiere. Das Typenschild ist noch drin, da steht aber nur die Fahrzeug-Ident-Nummer drauf, ansonsten nur allgemeine Schalt-Hinweise. Muß ich jetzt ein zusätzliches Typenschild erstellen, was muß da alles drauf stehen und gibt es da bestimmte formale Vorgaben? Darf man das selber machen? Wer weiß, wo man hierzu detaillierte Infos bekommt, auch allgemein zur Vorgehensweise bei der Beschaffung neuer Papiere. Ja, ich weiß, viele Fragen, und das ist erst der Anfang...Hermann

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Beitrag von dg5dbv » Di 12. Dez 2000, 11:28

Hallo,Nach irgendeinem § in der STVZO steht das ein Typenschild mit angaben zur Fahrgestellnummer, Achsgewichte, zul. GGw.Mein 1964er hat bei der "Germanisierung" 1969 wohl so ein Typenschild erhalten. Ich denke das man das Typenschild wohl selbst dengeln darf ? Datenblatt vom Tüv (siehe mail vom Deuvnet) hilft sicherlich alle Daten zu bekommen.Die Adresse von Landrover Tracebility habe ich (fast) im Kopf:Landrover Ltd.ATT: Mr. Eric PaganLandrover TracebilityLoad LaneSolihullWest MidlandsEinfach mal nen Brief hinschicken und du erfährst den "Geburtstag" deines Landrovers.Wenn du "technical data´s" mit anfordertst erhälst du auch infos zu den Gewichten usw. leider fehlt hier manches.Anhand der ersten drei Zahlen kann man einfach herausfinden was für ein Auto das ist. (bei mir: 109, RHD, Diesel, CKD)Schreib doch ma die ersten drei Zahlen der Fgestellnummer und ich schaue in mein schlaues Buch. TschöOli1976 Landrover 109 Diesel 2,25l "slow & smokey"1964 Landrover 109 Petrol GS "in bits & pieces" http://www.lr-109.de

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Beitrag von DEUVET » Di 12. Dez 2000, 18:55

Ja, das Typenschild darf man selbst herstellen (Jeder Schilderdienst macht das auch, wenn man sich den Umgang mit Schlagzahlen und -buchstaben nicht zutraut).Typenschilder gibt es bei den Schilderdiensten, kosten zwischen 4 und 12 MarkAuf diesen Norm-Typschildern muß der Hersteller, der Fahrzeugtyp, die Ident Nr., das zul. Gesamtgewicht, die Achslast vorn und die Achslast hinten vermerkt sein, das Baujahr ist Kür (Pflicht bei zulassungsfreien Fahrzeugen).Man kann so ein Schild auch ganz selbst herstellen, der TÜV sieht aber lieber die Normschilder.Das Schild muß rechts vorn am Fahrzeugrahmen dauerhaft angebracht sein. Üblicherweise nietet man, es spricht aber auch nichts gegen kleben. Schrauben werden nicht immer akzeptiert.Das Original-Typenschild darf (sollte) am Platz bleiben.Bei Fahrzeugen vor Baujahr 69 reicht so ein Schild aus, es braucht keine Fahrgestellnummer eingeschlagen zu sein.Grüße, Martin Kraut, DEUVET

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