Seite 1 von 1
Fahrzeugbrief beantragen
Verfasst: Mo 27. Nov 2000, 09:10
von Noreika
Hallo, ich restauriere zur Zeit eine JAWA 175 ccm Villiers Bj. 1936. Das Motorrad kommt direkt aus der Tschechei und hat noch keinen deutschen Brief. Bei dem Motorrad war ein Zertifikat von einem Musum mit techn.Daten in Tschechisch und die Zollpapiere. Was muß ich tun um einen deutschen Brief zu bekommen? An welche Behörden muß ich mich wenden? Wann fange ich am Besten damit an damit das Fahrzeug im Sommer angemeldet werden kann.
Fahrzeugbrief beantragen
Verfasst: Mo 27. Nov 2000, 10:31
von Gordini
Hallo,Du gehst zum Strassenverkehrsamt, legst die Papiere vom Zoll vor und beantragst den Fahrzeubrief. Fang' jetzt schon damit an.Mit freundlichen GrüssenChristoph
Fahrzeugbrief beantragen
Verfasst: Mo 27. Nov 2000, 10:51
von stang-fan
Hallo Noreika!Folgende Vorgehensweise:Beim KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Baujahr, Fahrgestellnr. Hubr. und Ursprungsland beantragen (dauert max. 4Wochen).Beim TÜV/Dekra/... ein Datenblatt erstellen lassen. (Im Idealfall akzeptieren die das Museumszertifikant als Muster) Die sagen dann auch, was für eine Zulassung geändert werden muß (ggf. Blinker,...)Nachdem diese Veränderungen erfolgt sind, nochmals beim TÜV antanzen und normale HU/AU machen (ggf. H-nummer-Gutachten zusätzlich)Dann mit folgenden Unterlagen zur Zulassungsstelle:- Kaufvertrag- Zollbescheinigung- KBA-Beschei.- Brief alt (Bescheid vom Museum)- TÜV-Unterlagen (Datenblatt/HU/AU/...)(ich hoffe, ich hab nix vergessen)Zur Sicherheit bei der Zulass.-stelle anrufen, ob diese Unterlagen ausreichen, dann am Besten auch gleich wegen "Brief" vom Museum als Nachweis über den Vorbesitz erkundigen, ob er anerkannt wird.Viel Glück und gute NervenAndi
Fahrzeugbrief beantragen
Verfasst: Mo 27. Nov 2000, 19:05
von DEUVET
Halt!Alle Tipps sind zwar richtig, bedenke aber, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KB nur noch vier Wochen gültig ist. Danach ist sie wertlos.Deswegen empfehle ich, sie erst zu beantragen, wenn abzusehen ist, dass man auch das Fahrzeug bald zulassen will. Willst Du die Java aber beispielsweise erst im Frühjahr zulassen, beantrage die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst ca. 4 Wochen vor geplantem Zulassungstermin.Und: eine AU brauchst Du bei der Java natürlich nicht, obwohl das bei neueren Autos prinzipiell richtig ist (an Erstzulassung 1.7.69)Grüße, Martin, DEUVET