Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

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mpuckhaber
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von mpuckhaber » Mi 11. Okt 2006, 10:41

Hallo,der Tag der Oldtimerzulassung rückt näher. Mein Wolga GAZ M21 hat das Oltimergutachten (21c) ohne Anmerkungen überstanden. Leider sieht das bei der Vollabnahme nach §21 etwas anders aus:Vor allem stört sich der verantwortliche Ingenieur an den Rückleuchten, in denen Blinker und Rücklicht nach altem amerikanischen Vorbild integriert ist. D.h. es blinkt rot. Wenn das Licht an ist, blinkt das Rücklicht. Dies sei für Vollabnahmen seit 1997 nicht mehr zulässig.Die Variante, die Rückfahrscheinwerfer zu Blinkern umzuwidmen und einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer unter die Stoßstange zu hängen, existiert zwar, verunstaltet aber (meiner bescheidenen Minung nach) den Originalzustand und auch die Optik.Daher die Frage: Gibt es keine Ausnahme von der Regel für Oldtimer im Originalzustand? Der Wagentyp ist ja früher genauso auch in der DDR gelaufen.Ich suche also Argumente. Gibt es welche, vielleicht sogar dokumentiert? Für Hilfe wäre ich (wie immer) sehr dankbar!GrußManfred

mpuckhaber
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von mpuckhaber » Mi 11. Okt 2006, 10:46

Ups,ich stelle die Frage noch einmal unter "Behörden- und Rechtsfragen". Sorry.

Buckeltaunus
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von Buckeltaunus » Mi 11. Okt 2006, 13:07

Hallo,also das mit den Brems-Blinklichtern ist mir neu. Mein Taunus 12M P4 hat auch diese Kombileuchten - jedoch seine letzte Vollabnahme war 1964 Ich denke, da solltest Du noch ein wenig nachforschen ob das alles so stimmt was der Prüfer gesagt ... wenn der Mann immer alles wüsste, wäre er nicht Prüfer geblieben Lieben GrußBuckeltaunus

Frank the Judge
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von Frank the Judge » Mi 11. Okt 2006, 13:22

Rote Blinker werden neuerdings nicht mehr zugelassen, wenn das Auto nach dem 01.01.1970 gebaut bzw. zugelassen wurde.Alles andere bekommt eine Ausnahmegenehmigung. Neuere Autos müssen umgebaut werden.

mpuckhaber
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von mpuckhaber » Mi 11. Okt 2006, 13:22

Die gut informierten Kollegen im anderen Forum haben eine Liste mit Ausnahmen von der STVZO verlink. Es wird also wohl ohne Umbau gehen.Danke für die guten Wünsche!Manfred

Buckeltaunus
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von Buckeltaunus » Mi 11. Okt 2006, 13:27

OK, der Stichtag sagt dann alles aus - in der Tat kenne ich auch nur amerikanische Autos mit diesen Blinkleuchten die nach 1970 vom Band gelaufen sind...Ich weiß noch was es für ein Zirkus gewesen ist, meinem 1968er Trabant Kombi, der seit 1968 in Westdeutschland unterwegs ist (Familienbesitz), den Prüfern klar zu machen, dass die beiden gelben Bremslichter so original gewesen sind...GrußBuckeltaunus

ND
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von ND » Do 12. Okt 2006, 08:09

Ich zitiere:StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnungin der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. August 2000 (BGBl. S. 1273) §§ 72, Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen§ 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind 1. Bremsleuchten für gelbes Licht und2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichtes übernimmt, weiterhin zulässig. § 54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren.Das sollte genügen, um die Lage klar zu machen. Jede gegenteilige Aussage würde ich mir schriftlich bestätigen lassen.Die Aussage, dass das bei neuen Vollabnahmen nicht mehr gilt obwohl das Fzg ne EZ vor 1970 hat, ist mir neu und ich halte das fuer nicht richtig. Wer die gegenteilige Aussage in der STVZO findet, soll bitte Bescheid geben. NDBeitrag geändert:12.10.2006 16:35:55

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Vette58
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von Vette58 » Do 12. Okt 2006, 12:07

Vollabnahme im Mai diesen Jahres für meine Corvette Bj. 1958. Die hat natürlich auch nur rote Rückleuchten für Blinker und Bremse.Offensichtlich schlecht informiert dein Prüfer.Aber mal am Rande, brauchst du zum §21c Gutachten ZUSÄTZLICH noch ein §21-Gutachten?GrußUli

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Beitrag von mpuckhaber » Do 12. Okt 2006, 15:13

Ich brauche 21c für die Einstufung als historisches Fahrzeug, 21 insgesamt aber als Bestätigung für die Verkehrssicherheit etc. 21c soll immer mit einer HU oder 21er Prüfung gemacht werden (steht z.B. in den Richtlinien für die Oltimer-Begutachtung vom TÜV Süd).Ich finde, das hat schon seine Berechtigung. Schließlich will ich ja nicht nur ein historisch erhaltenes Fahrzeug stehen haben, sondern auch im Straßenverkehr bewegen. HU wird also (zulkünftig) alle 2 Jahre fällig...@Frank, ND etc. Danke für die Details. Ich probier es mal bei dem bisherigen Prüfer. Man kann ja nicht alles wissen und er scheint Argumenten gegenüber zugänglich

mpuckhaber
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?

Beitrag von mpuckhaber » Di 17. Okt 2006, 10:08

Kurzes Update:Der verständige Prüfer hat die Rückleuchten mit roten Blinkern akzeptiert. Es gab noch eine Diskussion um die Blinker vorne, die sich mit den Standlichtern eine Zweifadenbirne teilen - und entsprechend nicht orange sondern weiß-gelblich blinken. Aber auch das hat er schließlich akzeptiert: Ist ja ein Oldtimer und war schon immer so.Jetzt noch zur Zulassungsstelle (wenn Axa endlich die Doppelkarte schickt) und dann rollen wir auch offiziell "deutsch".Danke für die Infos für die Vollabnahme!

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