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Oldtimerzulassung f. Mercedes /8
Verfasst: So 29. Okt 2000, 11:03
von Scheff
Hallo!Ich habe einen Mercedes /8 Coupe Bauj. 1970 mit einer nachträglich eingebauten Dieselmaschine, die seit ca. 15 Jahren in dem Wagen ist.Nun war ich zur Tüvvollabnahme, Tüv hat er gekriegt, aber keine Oldtimerzulassung mit H-Kennzeichnung, da wie die meinten der Wagen sich nicht in einem Originalzustand befindet, da es diesen Wagen nie als Diesel gab.Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir bei dem Problem helfen könntet, weil so zulassen möchte ich ihn nicht, da die Steuérn dann sehr hoch sind. Ich danke im Vorraus!!!!!!!!
Oldtimerzulassung f. Mercedes /8
Verfasst: So 29. Okt 2000, 15:32
von stang-fan
Hi Scheff,Ich würde mal sagen: "Dumm gelaufen!"Wenn es das /8 Coupe original nicht mit Diesel gab, gibts -soweit ich weis- keine H-Nummer .Nichtoriginale Umbauten dieser Art sind prinzipiell schon mit dem H-Kennz. vereinbar, dann muß aber nachgewiesen werden, daß der Umbau mind. 20 Jahre alt ist. (z.B. alte Rechnungen, falls den Motor eine Werkstatt eingebaut hat.)Zum Steuersparen bleibt in den nächsten 5 Jahren also nur die 07-Nr.Kopf nicht hängen lassen!Andi
Oldtimerzulassung f. Mercedes /8
Verfasst: So 29. Okt 2000, 15:59
von Old Cadillac
Ist ja super wie einheitlich das geregelt ist. Ich kenne einen 1953 Chevrolet mit V8, dem passenden Automatikgetriebe und modifizierter Hinterachse. Und was hat er? Genau, H-Kennzeichen. Den 1953 Chevy gab es auch nicht mit V8 Motor sondern nur mit den 6 Zylinder.Thomas
Oldtimerzulassung f. Mercedes /8
Verfasst: So 29. Okt 2000, 17:03
von Ulrich
Zitat:Original erstellt von Old Cadillac:Ist ja super wie einheitlich das geregelt ist. Ich kenne einen 1953 Chevrolet mit V8, dem passenden Automatikgetriebe und modifizierter Hinterachse. Und was hat er? Genau, H-Kennzeichen. Den 1953 Chevy gab es auch nicht mit V8 Motor sondern nur mit den 6 Zylinder.ThomasJa, aber das H-Kennzeichen kann trotzdem völlig korrekt vergeben worden sein!Hierzu ein Auszug aus dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern vom TÜV Süddeutschland, siehe auch unter
www.tuevs.de: Kap. III: Motor und AntriebEs können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.(...)Ausnahmen:- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mind. 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).- Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den o.g. Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich
Oldtimerzulassung f. Mercedes /8
Verfasst: So 29. Okt 2000, 20:27
von Old Cadillac
Danke Ulrich! Man lernt doch nie aus. Demnach könnte es (theoretisch) ja auch so sein, das ein Cadillac von 1960 die Sitze eines 1970 Cadillac hat und H-Kennzeichen bekommt... Wenn das mit dem Motor schon geht dann könnte man ja auch mit der Innenausstattung... Also manchmal kann ich die H-Richtlinien echt nicht begreifen. Auf der einen Seite regen die sich wegen einer falschen Lackierung auf und auf der anderen Seite ist ein total falscher Motor absolut in Ordnung. Mit anderen Worten: Kauft sich jemand ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen, so darf er sich auf keinen Fall sicher sein, daß der Wagen auch original ist. Thomas
Oldtimerzulassung f. Mercedes /8
Verfasst: So 29. Okt 2000, 22:25
von Ulrich
In der Tat!Unter der Adresse
http://www.tuevs.de/auto/zulass/mytkqmcydzxp.html kann man sich den kompletten "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" kostenlos herunterladen.Mit Hilfe des Kataloges und einer Absprache mit dem nächstgelegenen TÜV sollte man schon VORHER wissen, ob man mit dem geplanten Umbau ein H-Kennzeichen erhalten kann oder nicht.P.S.: Den Tip mit dem Link habe ich auch irgendwo hier aus dem Forum, habe aber vergessen woher und bin jetzt auch zu faul zum Suchen, wer immer diesen Beitrag veröffentlichte, dem gilt mein Dank! Echt hilfreich, der Anforderungskatalog!!![Diese Nachricht wurde von Ulrich am 29. Oktober 2000 editiert.]
Oldtimerzulassung f. Mercedes /8
Verfasst: So 29. Okt 2000, 23:37
von Old Cadillac
Besten Dank für den Link. Sehr interessant.Thomas
Oldtimerzulassung f. Mercedes /8
Verfasst: Mo 30. Okt 2000, 16:59
von Meissner
Eine interessante Seite für Mercedes-Fans:
www.mercedesclubs.de !!!
Oldtimerzulassung f. Mercedes /8
Verfasst: Sa 11. Nov 2000, 21:44
von DEUVET
Wir haben sehr lange gefeilt an den Richtlinien zum H-Kennzeichen. Ursprünglich waren sie vom TÜV weitaus restriktiver formuliert, andere Motoren als orginal sollten überhaupt nicht zulässig sein. Die Formulierungen sind bewusst oft so ausgelegt, das ein wenig Spielraum bleibt. Grundsätzliche Überlegung: Bei neueren Fahrzeugen sollte mehr auf Originalität Wert gelegt werden als bei älteren, denn die Teile sind zu bekommen. Trotzdem gab es viele typische Umbauten, denen man ein H-Kennzeichen nicht verweigern soll. Der Mercedes ist so ein Grenzfall. Eigentlich sollte er kein H-Kennzeichen bekommen, denn ein solcher Umbau ist ja nicht in dem Sinne erfolgt, einen Oldtimer zu erhalten.Ist der Umbau aber älter als 20 Jahre, kann er als historisch angesehen werden (denn damals dachte ja keiner an die Oldtimer-Karriere des Coupés).Also: Umbau älter als 20 Jahre: OldtimerUmbau jünger: für H-Kennzeichen bitte wieder rückgängig machen.Genauso wie man sich nicht sicher sein kann, dass ein frisch getüvtes Fahrzeug verkehrssicher ist, kann man sich leider auch nicht sicher sein, dass ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen in allen Bereichen orignal ist. Ein DEUVET-Fahrzeugpass hilft hier doch ganz erheblich weiter - aber auch der ist nie eine 100prozentige Garantie - aber man bemüht sich doch sehr ...