Seite 1 von 1
leiwagen bei unverschuldeten unfall mit oldie
Verfasst: So 19. Feb 2006, 22:25
von fritz555
wer hat Erfahrung oder kann Hinweise geben,ob man nach einem unverschuldeten Unfall mit einem Oldtimer,einen Leiwagen nehmen kann.der Oldi wird ca. 7 000 km pro Jahr gefahren.Geschäftlich steht noch ein neues Fahrzeug zur Verfügung,was aber nur geschäftlich genutzt wird und wenn privat gefahren, wird das abgerechnet
leiwagen bei unverschuldeten unfall mit oldie
Verfasst: So 19. Feb 2006, 23:20
von Manta-Simon
Auch bei einem Oldtimer steht dir ein Nutzungsausfall zu.Dazu gabs letztes Jahr ein Gerichtsurteil, frag mal beim Deuvet an.Mfg, Mark
leiwagen bei unverschuldeten unfall mit oldie
Verfasst: Mo 20. Feb 2006, 01:16
von Gordini
Zitat:Original erstellt von Manta-Simon:Auch bei einem Oldtimer steht dir ein Nutzungsausfall zu.Dazu gabs letztes Jahr ein Gerichtsurteil, frag mal beim Deuvet an.Mfg, MarkDeuvet? für die 0,49 C/min. kannst du mit einer "netten Dame" schöne Gespräche führen. Sie wird dir sicherlich weiterhelfen können.Grüße Christoph[Diese Nachricht wurde von Gordini am 20. Februar 2006 editiert.]
leiwagen bei unverschuldeten unfall mit oldie
Verfasst: Mo 20. Feb 2006, 01:21
von Altopelfreak
Hallo Oldie-Freunde,da würde mich mal interessieren, welches Kriterium die gegnerische Versicherung für die Einstufung 'Oldtimer' zu Grunde legt.Etwa das dämliche 'H' auf dem Kennzeichen?Oder gehen die allein nach Baujahr oder Zustand?Viel ärgerlicher ist aber, wenn ich einen unverschuldeten Totalschaden mit dem 08/15-Alltagsauto habe, und die Versicherung mir den Mietwagenanspruch streitig macht, weil sie zufällig herausbekommen hat, dass ich in der Garage einen Oldie oder ähnliches stehen habe, den ich nun ersatzweise alltagsmässig nutzen müsse.TschüssKlaus
leiwagen bei unverschuldeten unfall mit oldie
Verfasst: Mo 20. Feb 2006, 10:04
von fritz555
hallo manta-simon,deuvet sagt mir nichts.bitte um weiterhilfe .dankefritz
leiwagen bei unverschuldeten unfall mit oldie
Verfasst: Mo 20. Feb 2006, 11:18
von RA-Wilke
Hier mal ein Link von unserer Seite, der dir vielleicht schon weiterhilft:
http://www.oldtimer-info.de/aktuelles/O ... usfall.htm .
leiwagen bei unverschuldeten unfall mit oldie
Verfasst: Mo 20. Feb 2006, 14:52
von Manta-Simon
Zitat:Original erstellt von fritz555:hallo manta-simon,deuvet sagt mir nichts.bitte um weiterhilfe .dankefritz
http://www.deuvet.de Sowohl in der Oldtimer-Markt als auch im Zuverlässigen hatten sie dazu mal was drinnen.Ein Blick ins Deuvet Archiv sollte das schnell klären, spätestens aber ein Anruf. Wem die 49 Cent zu viel sind, der kann ja eine E-Mail schreiben ^^Nebenbei fand ich bei Google: Zitat:In einem Urteil vom 19. Januar 1998 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass auch Eigentümer von Oldtimern Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung haben können (I U 178/96). Nach der Rechtsprechung des BGH musste ein Fahrzeug für eine Entschädigung "von zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung des Eigentümers sein". Auf Oldtimer traf das bislang nicht zu. Nach dem OLG ist dies anders, wenn der Oldtimer wie jedes andere Fahrzeug auch zur Unfallzeit zum Verkehr zugelassen war und, wie der Unfall zeigt, auch benutzt wurde. Daraus lässt sich schließen, dass Oldtimerbesitzer Nutzungsausfall für ihren Oldie geltend machen können, wenn es sich bei dem verunfallten Klassiker "um ein ständig zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug handelt" - der Klassiker also als ganz normales Verkehrs- und Beförderungsmittel dient und nicht nur ein Sommerfahrzeug istMfg, Mark
leiwagen bei unverschuldeten unfall mit oldie
Verfasst: Mo 20. Feb 2006, 15:37
von Maxe
Genau das hatte ich im Dezember. Mir wurde auf einer Bundesstrasse die Vorfahrt genommen und ich habe meinem Unfallgegner einen vollen Seitenhieb verpassen müssen. Der Opel Vecctra war krumm wie eine Banane. Nachgewiesener Maßen also unverschuldet.Einen Leihwagen hätte ich mit nehmen können (Auskunft der gegnerischen Versicherung), wobei dann die Nutzungsausfallentschädigung geringer ausfällt (um die Leihwagenkosten). Ich abe es vorgezogen, mir keinen Leihwagen zu nehmen und das Geld in mein neues Auto zu investieren.Gruss Maxe
leiwagen bei unverschuldeten unfall mit oldie
Verfasst: Di 21. Feb 2006, 11:10
von RA-Wilke
Sag mal, Mark, liest du eigentlich auch das, was andere schreiben oder geht es dir nur darum, deinen Senf dazuzugeben?Das Zitat, das du bei google gefunden hast, stammt exakt von DIESER Seite und ich habe in meinem Beitrag bereits gestern darauf verlinkt!!!Ich fass es nicht...Frank