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herabsetzen des zul . Gesamtgewichts

Verfasst: Sa 8. Jan 2005, 04:52
von frankypa
Hallo,mich würde mal interresieren ob es möglich ist einen Mercedes 319 Bj in den 60ern auf 3500kg max zul Gesamtgewicht umtragen zu lassen. Normalerweise hat er 3600kg aber mit meinem Führerschein Klasse B darf ich dank der EU nur bis 3500kg fahren. Auch über andere Infos über dieses Fahrzeug würde ich mich freuen!Vielen DankMfG Franky

herabsetzen des zul . Gesamtgewichts

Verfasst: Sa 8. Jan 2005, 12:27
von w191
Hallo!Von 3600 auf 3500 normalerweise kein ProblemTrotzdem wichtig:Wie hoch ist das Leergewicht?Welche Fahrzeugart?(LKW?)Grüße

herabsetzen des zul . Gesamtgewichts

Verfasst: Sa 8. Jan 2005, 14:57
von Martin1501
Hallo Franky,nähere Infos zu diesem mittlerweile leider sehr seltenen Typ findest Du zum Beispiel hier: http://www.319er-club.de Herzliche GrüßeMartin

herabsetzen des zul . Gesamtgewichts

Verfasst: Sa 8. Jan 2005, 19:19
von Karl Eder
Hallo Franky,es sollte auch dahingehend kein Problem sein, das der L 319 z.B. in Österreich praktisch immer auf 3500 kg HGG typisiert war, d.h. es gab das auch serienmäßig.

herabsetzen des zul . Gesamtgewichts

Verfasst: Sa 8. Jan 2005, 20:53
von Th. Dinter
....theoretisch kann man jedes Auto auf (tatsächliches)Leergewicht + Gewicht des Fahrers ablasten.Nur der darf dann auch der Fahrer kein dickes Frühstückspaket mitnehmen.Spaß beiseite: bei einem Lkw ist es kein Problem, 100Kg abzulasten. Es liegt ja am Fahrer, daß er sich mit der Beladung daran hält.grußthomasedit: es dürfte vernünftig sein, auf 3490Kg abzulasten, da ab 3,5 auch jährlich Bremsensonderuntersuchung fällig ist. Oder wurde das inzwischen geändert??th [Diese Nachricht wurde von Th. Dinter am 08. Januar 2005 editiert.]

herabsetzen des zul . Gesamtgewichts

Verfasst: Sa 8. Jan 2005, 21:17
von hallo-stege
Hallo Franky,sollte kein wesentliches Problem sein, mein ehemaliger 319 war auch von 4200 auf weniger als 3500 kg abgelastet. Es gibt eine verbindliche Arbeitsanweisung (zu § 19(3) StVZO) zu solchen Ablastungen ohne technische Änderung mit folgendem Wortlaut:"Der nach der Ablastung verbleibende Nutzlastanteil sollte mindestens 20 % des neuen zGG, bzw. das neue zGG sollte mindestens 125 % des Leergewichtes betragen" Gruß von Frank[Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 08. Januar 2005 editiert.]

herabsetzen des zul . Gesamtgewichts

Verfasst: Sa 8. Jan 2005, 23:28
von w191
Hallo!Mein 319 ist auf 3t abgelastet und hat ein Leergewicht von 2450 kg(geschlossener Feuerwehrkasten Schlingmann mit 10 Türen).Für die Ablastung mußte lediglich das Fabrikschild geändert werden.Vorteil:Man darf schneller als 80 fahren und eben mit Klasse B,Steuer macht gegenüber 3,6 t nicht so viel aus (ca 36€ im Jahr).Problem könnte bei Lkw Zulassung die Versicherung werden(falls nicht H-Zulassung oder So-Kfz)da diese "Sprinterklasse" extrem ungünstig ist.Wenn ich mich an meine Fahrschulzeit recht erinnere gab es die BSU auch erst für LKW ab 6T,heute jedenfalls (Sicherheitsprüfung)erst über 7,5 T erforderlich.Grüße

herabsetzen des zul . Gesamtgewichts

Verfasst: So 9. Jan 2005, 19:38
von Filly
HalloDen meisten Oldtimerversicherungen ist es egal, als was der LKW zugelassen ist. H-Kennzeichen, So.-Kfz. oder normale Zulassung spielen keine Rolle ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren. Aufgrund der Einstufung in den günstigen Oldie-Tarif der Versicherung ergeben sich natürlich Nutzungseinschränkungen, wie z.B. Kilometerbegrenzung und kein gewerblicher Güterverkehr.Bei der Ablastung würde ich auf den Eintrag "abgelastet ohne technische Änderung" achten. Dann ist eine Wiederherstellung des Originalzustandes ohne Probleme möglich.Gruß Christoph