Bei eBay reingefallen...
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
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- Registriert:So 8. Feb 2004, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
"Seit dem 1.1.2002 gilt bei Verkäufen eine Frist von zwei Jahren für Gewährleistung/ Sachmängelhaftung (Gebrauchtwaren: ein Jahr). Als privater Verkäufer kann man sie ausschließen oder verkürzen, z.B. mit so einer Formulierung: „Ich bin privater Verkäufer und es gilt hier eine 14-tägige Frist für die Gewährleistung“. Zitat Ende Axel Gronen ist Autor des Buchs „eBay Dirty Tricks.Wie aus der Artikelbeschreibung ersichtlich,ist ein Gewährleistungsausschluß nicht vorgenommen worden. Somit besteht eine gute Chance auf Wandlung bzw. Minderung, einfach verhandeln.Viel Viel Viel GlückAxel48[Diese Nachricht wurde von axel48 am 11. Juni 2004 editiert.]
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- Registriert:So 28. Mär 2004, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo motocoupe,wenn er weder in der Auktion noch im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen hat, dann kannst Du ihn dranbekommen.Du kannst den Kauf aber auch rückgängig machen, wenn ein Mangel im Angebotstext verschwiegen wurde.Ruf den Kerl an, mach ihm Feuer unter dem Hintern ( hoffe, Du hast Rechtschutz ) und drohe ihm, daß wenn er sich auf Stur stellt die "Lagerung" des Vehikels in Rechnung gestellt wird. Erklär ihm auch deutlich, daß das verschweigen von Mängeln eine Täuschung ist und da kann er sich mit keiner Klausel im Vertrag rauswinden.Zudem sichere die Versteigerungsseite auf Deinem Rechner.Viel Glück !Original-CommoPS :Mir ist schon öfters aufgefallen, daß die Seriosität eines Angebots direkt mit der Zahl der Rechtschreibfehler im Angebotstext korreliert
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- Registriert:Fr 20. Jun 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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@motocoupeSchau doch mal ins Juni-Heft des Oldtimer Markt, Rubrik "Der dicke Hund", da gehts genau um dieses Thema.So wie die Ebay Anonce ausschaut dürftest Du Glück haben, er hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.Nur wenn ich den Text les, nehm ich an der Legasteniker kapiert gar net was Du von ihm willst Viel Glück und immer eine Hand breit Erde unterm Bulldogwünscht Dir Matthias[Diese Nachricht wurde von escortmk1 am 11. Juni 2004 editiert.]
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Hallo Jörg,ruf' mich am Montag mal im Büro an: 06192 - 90 10 14.GrußTripower
Freunde sind wie Sterne: Man kann sie nicht immer sehen - aber sie sind immer da!
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Hallo,...mit einer Besichtigung vor dem kauf wäre das nicht passiert. Hilft jetzt Dir nicht weiter. Aber ein grund, warum ich so selten bei ebay was ersteigere - mir ist der Weg zu weit... Und viele Dinge die mich interessieren würden sind irgendwo im Norden oder Osten unsrere Republik.bis demnäx
- don.qui.shot
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Nichts für ungut, aber bereits die Lektüre des Angebots läßt erkennen, daß der Anbieter nicht so recht "kundig" zu sein scheint, wenn man die Rechtschreibung betrachtet. Meist läßt sich daraus auch auf die Qualität des Objektes schließen (oder zumindest auf die Qualität der Beschreibung - ebay verfügt über eine Rückfrage-beim-Verkäufer-Funktion). Von so etwas läßt man besser die Finger - oder man will sich eine echte Rarität "schnappen" - dann darf man sich nicht beklagen.Mit ein wenig Erfahrung bei ebay (mit billigeren Teilen) wär das nicht passiert...
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Hallo Motocoupe,einer Wandlung dürfte nichts im Wege stehen, meiner Meinung nach. Zum einen hat er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen ( grober Fehler, die Ebay Ersteigerung gilt bereits als Kaufvertrag ) und zum anderen ist der Fehler sehr offensichtlich. Im Grunde genommen ist davon auszugehen, daß er davon gewusst haben muß denn immerhin läuft der Motor. Wenn der läuft, versuche ich doch in der Regel auch mal ein paar Meter zu fahren. Ob Dir die vorhergehende Anzeige was hilft ist möglich, ist aber nicht Vertragsgegenstand.Möglicherweise kannst Du sogar eine Erstattung der Dir entstandenen Kosten verlangen aber das wird Dir Gerrit besser erklären. Viele GrüßeTom
- Th. Dinter
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...auch ich habe die Hoffnung, daß die schwarzen Schafe bei eBay weniger werden, noch nicht aufgegeben.Bisher hatte ich allerding einigermaßen Glück.Die Erfahrung, daß es Legastiker nicht so genau nehmen, hatte ich auch. Eine andere ist, daß es im östlichen (Neu-)Teil der Republik mit der korrekten Schilderung der negativen Eigenschaften nicht so ernst genommen wird.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Zitat:Original erstellt von Th. Dinter:Eine andere ist, daß es im östlichen (Neu-)Teil der Republik mit der korrekten Schilderung der negativen Eigenschaften nicht so ernst genommen wird.Kann ich so nicht bestätigen. Vielleicht ist es auch nur so, dass dort "drüben" noch etwas häufiger die (von Käufer und Verkäufer beiderseits stillschweigend akzeptierte) Einsicht vorherrscht, dass man es eben bei Gebrauchtwarentransaktionen mit GEBRAUCHT- und NICHT mit NEUwaren zu tun hat und dass der Verkäufer somit nicht immer dafür geradestehen kann, wie lange das GEBRAUCHTteil hinterher noch weiterhin tadellos funktioniert oder ob bereits ein nicht sofort erkennbarer Mangel vorhanden ist. Schwarze Schafe gab und gibt's immer und überall - und der relativ offensichtliche Mangel in Motocoupes Fall soll damit ja auch nicht beschönigt werden - aber diese Einsicht herrschte früher auch hierzulande (z.B. bei Teilemärkten - in Vor-eBay-Zeiten) tendenziell eher vor. Heute will dagegen jeder eine Garantie für alles (egal wie alt und klapprig) haben und dafür möglichst nix zahlen - und so entstand dann das neue Verbraucher"schutz"gesetz, wegen dem die Privatverkäufer die stereotype Ausschlussklausel in ihre Auktionsangebote setzen. Gewonnen ist bei Privatverkäufern damit also für den Käufer (wenn der Verkäufer HALBWEGS wach ist und an die Klausel denkt) gar nix, dafür weigern sich immer mehr Profihändler, Bastler-Gebrauchtkarren (und sicher außerhalb des Autosektors auch andere Gebrauchtwaren) ab einem gewissen Alter noch an Privat zu verkaufen, weil sie dann für windigste Garantieansprüche geradestehen müssten (denn "gekauft wie besehen" geht ja nicht mehr). Folge: Viele kundige Käufer, die gerne kaufen würden (und Mängel akzeptieren würden), können nicht mehr, weil die Verkäufer sich halt nicht mehr darauf einlassen, sondern die Kisten lieber gleich an den Schrotti durchreichen oder in den Ostblock verhökern. So gesehen ist dieses Verbraucher"schutz"gesetz also für den halbwegs aufgeklärten Käufer oft ein echter Schuss ins Bein. Trotzdem: Wer ein gebrauchtes Fahrzeug unbesehen kauft, handelt ja schon ein kleines bisschen leichtsinnig. Das ist bei eBay auch nicht anders als bei sonstigen Fahrzeugverkäufen, denn schwarze Schafe gab's schon immer und die Menschheit wird durch eBay auch nicht besser. Motocoupe, ich wünsche Dir zwar, dass Du die Sache rückgängig machen kannst, aber ich glaube, Du musst aufpassen, dass der Verkäufer Dir nicht wegen unterlassener Besichtigung vor Kaufabschluss eine Teilschuld anhängt. Grüße von einem, der bei eBay (bis auf zwei nie erhaltene Lieferungen und 2 oder 3 etwas zu optimistische Zustandsbeschreibungen) in über 600 Transaktionen noch keine Probleme hatte. (Eine bessere Quote erreicht man - mal von den Nichtlieferungen abgesehen, die aber auch keine Erfindung von eBay-Verkäufern sind - auch auf Floh- oder Teilemärkten nicht, wenn man nicht permanent ellenlange Prüfungen vor Ort macht)Stephan[Diese Nachricht wurde von arondeman am 12. Juni 2004 editiert.]
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Ich fände es irgendwie schade, wenn jeder Gebrauchtwagen- oder Gebrauchttreckerkäufer sich immer betrogen fühlt, wenn etwas defekt ist.Einerseits werden die Köpfe geschüttelt über vermeintliche Spinner, die auf ihrem Grundstück irgendwelche vermeintlichen Raritäten verkommen lassen, anstatt sie retaurierungswilligen Idealisten zu vermachen. Andererseits erinnert man sich bei jedem Furz daran, dass man doch irgendwann mal eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat und man schon sooo lange eingezahlt hat und jetzt wäre doch mal die Gelegenheit ....Da wundert es mich nicht wenn die Leute ihren Krempel lieber behalten und verrotten lassen, anstatt wegen ein paar Euro Erlös sich möglicherweise Ärger mit einem möglichen Querulanten einzuhandeln.Konkret zu diesem Fall: Kann man denn erwarten dass ein Traktor Bj. 58 im unrestaurierten Originalzustand eine makellose Technik hat, auch wenn der Verkäufer nichts dazu sagt? Der Verkäufer schreibt nichts von Defekten, andererseits schreibt er auch nicht dass die Technik OK ist!Naja was soll ich sagen, die Frankfurder warn schon immer bisi komisch