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Simnann
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Beitrag von Simnann » Do 15. Jan 2004, 15:23

Habe mir einen Daimler-Benz l 206dg (1977)gekauft. Er wurde 1977 von Weinberg ausgebaut. Nun bin ich am ueberlegen, ob ich ihn auflasten sollte oder als Oldtimer anmelden sollte. Kenne mich noch!! nicht so aus. Hoffe ihr könnt mir helfen.

PeF
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Beitrag von PeF » Do 15. Jan 2004, 15:25

Hallo,die Frage ist einfach zu beantworten, H-Kennzeichen ab 2007, aber Sondermobil ist doch bei einem Wohnmobil möglich, wenn ich mich nicht täusche.GrussPeter

Frank the Judge
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Beitrag von Frank the Judge » Do 15. Jan 2004, 15:30

Sondermobil als Camping- oder Bürofahrzeug. Beides steuerlich gleich eingestuft. Meine Schulbusse laufen alle als Sonder-KFZ "Büromobil".Wenn Du einen Betrieb hast, kann das sogar steuerliche Vorteile bringen. Kein Mensch kann Dir sagen, ob Du ein rollendes Büro brauchst oder nicht. Erst recht kein Finanzamtsdetektiv.Grüße

Rene E
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Beitrag von Rene E » Do 15. Jan 2004, 15:30

Für ein H-Kennzeichen muß er älter als 30 Jahre sein (1974). Wenn es ein Wohnmobil ist muß der Ausbau auf einem Basisfahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, älter als 20 Jahre sein (ist ja hier der Fall)Das Sammlerkennzeichen "rote 07" könntest Du dafür bekommen, dann kannst Du den Wagen aber nur sehr eingeschränkt nutzen. Urlaub darfst Du dann mit dem Auto nicht mehr machen, nur noch damit zu Oldtimertreffen fahren.Also laste ihn auf!Dann brauchst Du, auch wenn er 30 Jahre geworden ist, kein H-Kennzeichen.Die LKW-Steuer für 3,5 t ist nicht unwesentlich teurer, als die 190 EUR für das H-Kennzeichen.[Diese Nachricht wurde von Rene E am 15. Januar 2004 editiert.]

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Do 15. Jan 2004, 21:51

Hallo,wieso auflasten, hat der nicht die 2,8to??Und wenn, dann natürlich nur auf 3,49to.Könnte aber mit Veränderungen an den Federn verbunden sein. Auskunft gibt jede DB-Nutzfahrzeug-Vertretung. Möglicherweise reichen auch 3,2to, weil man dann m.u. die Federn lassen kann.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

der Braun
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Beitrag von der Braun » Fr 16. Jan 2004, 10:27

Um die Gewichtsbesteuerung z.B. bei Wohnmobilen zu erlangen, reicht ein zulässiges Gesamtgewicht von 2801 kg. Dann beläuft sich die Jahressteuer auf 172 Euro. Falls der Weinsberg-206 dieses zGg serienmäßig nicht hat, würde ich mir einen verständnisvollen TÜV- oder Dekra-Prüfer suchen, der mir die notwendigen 2801 kg einträgt. Erfahrungsgemäß findet sich einer, wenn man persönlich danach fragt und die Steuer-Problematik erklärt.Freundliche GrüßeMartin

Simnann
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Beitrag von Simnann » Mi 21. Jan 2004, 14:35

Falls das eben nicht angekommen ist. Danke für die Antworten. Mein Liebling ist momentan noch auf 2.5 to zGg zugelassen. Wäre toll, wenn das mit dem TÜV wirklich klappen würde. Ist es richtig, das dann die Versicherungskosten steigen?Bleibt aber im Endeffekt egal, da ich dann 700€ steuern sparen kann, die ich dann ins Auto investieren könnte!!

der Braun
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Beitrag von der Braun » Mi 21. Jan 2004, 19:38

@SimnannGrundsätzlich erhöht sich die Versicherungsprämie durch die Auflastung nicht. Wohnmobile werden idR pauschal versichert, jedenfalls nicht nach Gewichtsklassen.Die Versicherungsprämie erhöht sich oft nur dann, wenn man das Fahrzeug als Lkw zulässt, also bei TÜV/Dekra die Fahrzeugart im Kfz-Brief von SoFz Wohnmobil in Lkw geschlossen umändern lässt. Für Lkw gelten idR höhere Versicherungsprämien.Freundliche GrüßeMartin

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