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Fahrgestellnummer umschweissen

Verfasst: Fr 2. Jan 2004, 11:30
von elferhelfer.com
Hallo,ich zerlege gerade einen 72er 911-Targa und wollte diesen eigentlich selber restaurieren. Leider bin ich nach Vermessung und Bestandsaufnahme zu dem Schluß gekommen, daß es sich vermutlich nicht lohnen wird, dieses Auto zu restaurieren. Eine Schlachtung macht eher Sinn, da fast alle Anbauteile und Technikteile mir frisch überholtem Motor in hervorragendem Zustand und somit wertvoll sind. Nur eben die Karosserie...Kurzum, grob gesagt, bräuchte ich eigentlich nur ein einziges Teil, das getauscht werden müsste: die Karosserie.Aber wenn ich mir eine rostfreie Karosserie besorge, vielleicht aus einem späteren Baujahr mit Vollverzinkung, würde das ja bedeuten, daß ich sozusagen "Umkarosserieren" müsste, also der neuen Karosse meine alte FIN geben.Ich habe gehört, daß sowas im Motorrad-bereich eigentlich gang und Gäbe ist, wenn der Rahmen verrostet ist, einfach einen neuen zu nehmen. Auch bei alten Autos hab ich schon öfter gehört, daß sowas gemacht wird, um z.B. aus einem BMW 1602 einen 2002Tii zu machen. Ok, klar, das hat einen faden Beigeschmack und mir ist klar, daß ein einfaches Umschweissen der betreffenden Nummer möglich wäre, ohne daß es selbst für Kenner möglich wäre, das nachzuvollziehen. Das wäre dann aber eigentlich schon eine Fälschung. Aber im Endeffekt macht doch der berühmte Kienle mit seinen Blitzeblank-SL's nichts anderes. Er baut auf Grundlage eines Papieres (Des Fahrzeugbriefes) ein komplett neues Auto auf, wo kein einziges Blechteil mehr original ist.Um mich klar und deutlich auszudrücken:ich denke an eine legale Möglichkeit, und will kein Plagiat bauen, was problemlos möglich wäre. Vielleicht ist es sowieso legal und möglich sozusagen "ein sehr großes Blechteil" um die Fahrgestellnummer einzuschweissen???Oder es geht nur mit Segen des TÜV's??Vielleicht hat jemand Hinweise für mich. Ich wäre sehr dankbar, da ich an meinem 911 sehr hänge und der mir die letzten Jahre viel Spass gemacht hat.Was mir natürlich klar ist, daß ich offiziell Besitzer von beiden Autos sein muss.GrüßeWinnie

Fahrgestellnummer umschweissen

Verfasst: Fr 2. Jan 2004, 17:50
von Willi
Hallo Winnie,Setze Dich doch einfach mit Deinem TÜV in Verbindung. Da gibt es klare Spielregeln (Die ich nicht auswendig kenne) . Es ist auch möglich, die alte Fahrgestellnummer durchzustreichen und eine neue rein. Muß aber mit Absprache mit dem TÜV sein. Beim Vater Deines Porsches (Käfer) wird dies laufend in alle Richtungen gemacht, da es anders öfters gar nicht mehr anders geht. Aber immer mit Absprache des Tüv´s .Gruß Willi

Fahrgestellnummer umschweissen

Verfasst: Fr 2. Jan 2004, 21:12
von hallo-stege
Hallo Winnie,die "Spielregeln" findest Du in § 59 StVZO. Viele Grüße von Frank

Fahrgestellnummer umschweissen

Verfasst: Mo 5. Jan 2004, 01:33
von KW
brauchst vonner zulassungsbehörde eine unbedenklichkeitsbescheinigung, die nachweist das beide autos nicht geklaut sind und keine verbrechen damit begangen wurden, etc. dann kann der tüv dir die einschlagen und begrenzen.Das einschlagen kannste im prinzip selber machen, der tüv setzt dann nur die begrenzungsstempel dran.Ich selbst hatte das problem, dass die nummer bei mir elektrisch eingraviert wurde und nachem sandstrahlen weg war.Hab sie dann eingeschlagen und gleich begrentzt.So brauch ich blosnoch die unbedenklichkeitsbescheinigung.Wenn ich sie erst beim tüv begrenzen lassen würde, hauen die mir ja wieder den lack kaputt *g*.Ansonsten kannste die auch einfach ausschleifen/rausdengeln/zuschweissen/zuspachteln und 2 cm höher neu einschlagen, ohne begrenzung.Kräht kein Hahn nach.Edit: Das ist übrigends bei austauschkarosserien gang und gebe.[Diese Nachricht wurde von KW am 05. Januar 2004 editiert.]

Fahrgestellnummer umschweissen

Verfasst: Mo 5. Jan 2004, 12:23
von elferhelfer.com
Hi, danke für den Tip.Wenn ich das in der StVO lese, denke ich macht es keinen echten Sinn...GrüßeWinnie