Seite 1 von 1

Fragen zu AHK und Wohnwagenbetrieb

Verfasst: Sa 19. Jul 2003, 21:02
von jawolf30
Hallo miteinander,brauche mal wieder Ratschläge ;-))Habe an meinen 76er Ford Taunus 2.0l V.6 eine Anhängerkupplung angebaut.Möchte unseren vor einigen Wochen erworbenen 68er Eriba PAN (nochmals herzlichen Dank an Martin Kraut...)damit zu Oldietreffen bewegen...1) WAS muss ich nun tun: Muss ich zum TÜV die AHK eintragen lassen oder wie geht das vor sich ??( Die AHK ist gebraucht, Einbauanleitung, Schaltplan für die Elektrik, Briefkopie des Ford Taunus inden sie eingebaut war liegt vor, Typschild an AHK ist vorhanden)2) An meinem Taunus ist an der Fahrerseite ein Spiegel montiert; weiterhin sind auf beiden Kotflügeln ganz vorne Talbot/Hella-Zusatzspiegel montiert (leider-gefällt mir nicht; war aber schon so...)Muss ich beim Wohnwagenziehen "Zusatzelefantenohren" montieren oder kann/darf ich mit den vorhandenen Spiegelnfahren ??Mit fordlichen - mal wieder fragenden - GrüssenJürgen...so - und nun bringe ich mal die Liste mit den Autokosenamen auf aktuellen Stand :-))

Fragen zu AHK und Wohnwagenbetrieb

Verfasst: Sa 19. Jul 2003, 23:20
von 3=6
Hallo Jürgen,meine AHK ist auch erst ein paar Monate am DKW, daher kann ich dir zumindest zum Teil Auskunft geben!Die Kupplung muss eigentlich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Es gibt wohl auch die Möglichkeit, die Eintragung in den Brief "aufzuschieben" (bis eh mal wieder eine Änderung erfolgt), dann muss man aber wohl immer eine zusätzliche Bescheinigung mitführen (so ähnlich hat es mir der freundliche Mann beim Tüv erklärt), um die Fahrt zum Tüv kommst du also nicht herum.Ich hab die Kupplung daher einfach direkt "ordentlich" in die Papiere (also in den Brief - und einen neuen Schein gabs dann natürlich auch) eintragen lassen - hat man schließlich früher auch so gemacht! Ging bei mir völlig problemlos, bin mit Brief, Anbauanleitung, Auto und knapp 50 Euro zum Tüv, nach gut 15 Minuten war alles erledigt!Bei den Spiegeln kann ich dir nix genaues sagen, derzeit habe ich nur einen Innenspiegel und meinen linken Außenspiegel.....! Aber ich habe meinen WoWa auch noch lange nicht fertig, wenn es soweit ist muss auf alle Fälle ein Spiegel auf die rechte Seite. Solange der WoWa aber nicht breiter als das Auto ist braucht man doch eigentlich keine dieser schrecklichen, weit nach außen ragenden Wohnwagenspiegel zum anklemmen (oder doch - gibts da Vorschriften??? *grübel*)CU Marius

Fragen zu AHK und Wohnwagenbetrieb

Verfasst: So 20. Jul 2003, 22:34
von Knutschkugel
Moin JürgenDie (fachgerechte) Montage der Hängerkupplung u. Steckdose muß beim TÜV geprüft und abgenommen werden, ABE der Kupplung ist erforderlich.Dafür gibt's ein Gutachten, das man entweder ständig mitführen muß, oder in den FZ Papieren eintragen lässt.Ein Spiegel auf der rechten Seite ist vorgeschrieben, wenn das Sichtfeld des Mittelspiegels (durch Ladung od. Hänger) verdeckt ist, die Kotflügelspiegel sind sicher nicht optimal, aber juristisch wohl ausreichend.Zu Wohnwagenspiegeln gibt es keine präzisen Vorschriften, es wird dem Ermessen des Fahrers, überlassen, für ‚gute Sicht' zu sorgen, also Auslegungssache.Ich ziehe meinen kleinen Pan mit einem Golf ohne zus. Spiegel und kann genug in den normalen Spiegeln sehen, muß aber gestehen: Direkt nach hinten sehe ich nur in Kurven, oder wenn ich einen kleinen ‚Schlenker' mache.Verspiegelte Grüße, Detlef

Fragen zu AHK und Wohnwagenbetrieb

Verfasst: Mo 21. Jul 2003, 07:51
von Georg Spitzer
Die AHK muß eingetragen werden, da es sich dabei ja um einen nicht unerheblichen Eingriff in die "Statik" des Autos handelt. Außerdem ist da ja auch noch die Anschluß-Steckdose, die ebenfalls korrekt funktionieren muß. Zum Thema Wohnwagenspiegel: Auch wenn die Zusatzspiegel uncool aussehen, sind sie dennoch enorm wichtig. Zunächst einmal muß jedes Fahrzeug mit Zusatzsspiegeln ausgerüstet werden, wenn der Anhänger breiter ist als das Auto und somit die freie Sicht nach hinten versperrt ist. Zum anderen erweist Du Dir damit selbst einen Gefallen. Da ich selbst Wohnwagenfahrer bin, weiß ich, wovon ich rede. Ich habe schon die blödesten Gespann-Unfälle auf Campingplätzen gesehen, die z. T. durch mangelnde Sicht nach hinten (gerade beim Einparken oder beim Spurwechsel auf Autobahnen) entstanden. Die Elefantenohren kannst Du ja wieder abmontieren, wenn der WoWa abgestellt ist. Es gibt prima Spiegel, die mit Gummibändern befestigt werden und das Auto definitiv nicht beschädigen. Wäre schade um deine Oldies, wenn sie eine Delle bekämen, nur weil Du "nichts siehst".Freundlich Gespann-fahrend grüßend,GS

Fragen zu AHK und Wohnwagenbetrieb

Verfasst: Sa 26. Jul 2003, 11:09
von fliermann
Hallo,die AHK muß NICHT (mehr) eingetragen werden. Es reicht eine TÜV-Abnahme und das Mitführen der entsrechenden Paiere. Vorteil: Wenn die AHK mal wieder abgebaut wird, muß man sie auch nicht mehr austragen lassen. Nachteil: Wenn das Papier verloren geht, mußt Du die Kupplung erneut abnehmen lassen. Mann KANN die Kupplung aber natürlich weiterhin eintragen lassen.GrußFRANK

Fragen zu AHK und Wohnwagenbetrieb

Verfasst: Sa 26. Jul 2003, 12:17
von cafe.in
[Hallo,schließe mich meinen Vorrednern an. AHK muss eingetragen werden. Keinesfalls sollte man etwas zuvor anhängen, sonst hat man im GAU - keinen Versicherungsschutz, d.h. ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis.Übrigens nicht vergessen: das Blinkrelais austauschen gegen das mit Hängerbetriebsanschlüssen.mfg

Fragen zu AHK und Wohnwagenbetrieb

Verfasst: So 27. Jul 2003, 21:27
von jawolf30
Hallo,wollte nur kurz "Rückmeldung" geben:Die AHK ist seit Freitag vom TÜV abgenommen (nunja - sie ist noch am Auto...hihi); Blinkrelais hatte ich ausgetauscht ;-)Habe nun zwei DinA4Blätter !!, die ich mit den Fahrzeugpapieren mitführen muss...Da steht u.a. drauf, dass man(n) "bei Gelegenheit" auch in den Brief eintragen lassen KANN...Suppi..Ich mache mir da mal gleich Kopien von: dann hat sich auch die Sache mit dem eventuellen verlieren...achso: der Spass kostete eine Gebühr von 32,50 Euro :-(((Elefantenohren: habe günstig fast neuwertige HAGUS-Spiegel erstanden (25 Euronen)...Werden am Kotflügel eingehängt; waren (incl. Eriba PAN) schon in Erprobung: Oldtimertreffen Lobbach-Lobenfeld...Funktionierte prima!!!Mit fordlichen (und PANischen) GrüssenJürgen

Fragen zu AHK und Wohnwagenbetrieb

Verfasst: So 27. Jul 2003, 21:42
von ID19
Hallo Jürgen,herzlichen Glückwunsch zur Eintragung der Kupplung - habe diesen Beitrag eben erst entdeckt. Ich hoffe, Du hast noch viel Freude an "meinem" alten Wohnwagen hast und ich freue mich, dass er in gute Hände gekommen ist!!Beste Grüße, auch an Deine FrauMartin