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Suche: Tips für Kaufabwicklung
Verfasst: Do 12. Jun 2003, 01:22
von david_w
Hallo !Ich bin nun fündig geworden: Es wird ein Mercedes Benz 280 SE 3,5 sein !Nun stehe ich vor dem Problem der Kaufabwicklung:Das Auto ist etwa 600 KM von mir entfernt, ist aber fahrbereit, und hat aktuell ein H Kennzeichen mit neuem Tüv und AU. (und Gutachten, Zustand 2).Ich habe geplant nun dorthin zu fahren (liebe deutsche bahn...) und mit dem Wagen wieder heimzufahren.Jetzt kommen 103 Fragen zu Versicherung etc. auf:1.) Ich bin erst 22.2.) Ich habe ein Alltagsauto zur Verfügung, dieses ist aber auf meinen Vater angemeldet.Welche Versicherung akzeptiert das ?3.) Ich bin eigentlich nicht auf Autos angewiesen, ich kann gut ÖPNV nutzen.4.) Ich will den Benz nicht bei Schnee, Nässe & v.a. SALZ fahren.Was ratet ihr mir ? Welche Versicherung ? Auf meinen Vater versichern ? Muss ich selbst noch ein Gutachten machen lassen, wenn eines vom Vorbesitzer vorhanden ist (jünger als 1/2 Jahr) ?Haftpflicht ist klar, Teilkasko auch Vollkasko weiss ich nicht so recht.Kann ich den angemeldeten Wagen vom Käufer abholen und mit dessen Kennzeichen heimfahren um Ihn dann hier umzumelden ? Ich hatte sowas mal bei "normalem Gebrauchtwagenkauf" gehört.Lohnt sich eine ADAC Versicherung ? Ist diese Auto-gebunden oder Fahrer-gebunden ?Dann noch die Kaufverträge, hat jemand Musterverträge ? Oder Links zu solchen ?Außerdem bin ich über jeden weiteren Tip dankbar den ihr mir geben könnt. Vielen Dank für die Antworten schonmal im Voraus,Euer David.
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Verfasst: Do 12. Jun 2003, 03:46
von Chaosschrauber
Uff, das sind ja gleich drei (oder noch mehr ) Wünsche auf einmal. Also ich versuch es mal zu beantworten: Bei Kaufverträgen ist der Fantasie keinerlerlei Grenzen gesetzt. Du kannst Dir selber einen ausdenken und alles reinschreiben, was Du willst. Oder aber Du gehst zum ADAC und holst Dir dort einen Vordruck. Die sind recht professionell gemacht (mit Durchschlag und so), kosten nichts und gibt es auch für Nichtmitglieder, soviel ich weiß.Auch die Autoversicherungen haben solche Vordrucke.Mitgliedschaft im ADAC würde ich jedem Automobilisten anraten, obwohl ich schon sowohl gute, als leider auch schlechte Erfahrungen mit den gelben (B)engeln gemacht habe. (Sind halt auch nur Menschen)Die Leistungen der Mitgliedschaft beziehen sich auf das Mitglied, seinen Ehepartner, seine minderjährigen Kinder, auf das Mitglied zugelassen, oder von ihm bessene, oder geführte Fahrzeuge.Andere bevorzugen den AvD.Ich würde an Deiner Stelle den Wagen erst auf Deinen Vater zulassen und dann in Ruhe klären, ob Du die Prozente von seiner Versicherung überschrieben bekommst, wenn Du einen eigenen Vertrag dort abschließt. Oder aber Du suchst Dir eine bessere Versicherung, wenn Du willst.Da der Wagen sowieso schon H zugelassen ist, wäre eine spezielle Oldtimerversicherung nicht schlecht.Oldie Car Cover soll recht gut sein.Haftplicht ist wie der Name schon sagt Pflicht. Vollkasko lohnt sich nur bei Neuwagen, oder bei Oldtimern mit einem guten Gutachten.Teilkasko ist (hart ausgedrückt) eine "Autoradio- und Lackversicherung". Ohne Selbstbeteiligung ist sie fast so teuer wie die Vollkasko!! Mit Selbstbeteiligung greift sie aber nur bei wirklich großen, fremdverschuldeten Schäden, außer bei Vandalismus.Im Klartext: normales Autoradio oder kleinere Lackschäden zahlst Du. Bei Unfall zahlt eh der Unfallgegner. Vandalismus zahlt sie , wie gesagt, auch nicht.Ich finde Teilkasko schwachsinnig!Aber entscheide selber!Natürlich kannst Du das Fahrzeug mit dem Kennzeichen Deines Vorbesitzers überführen, wenn der einverstanden ist.In den Kaufvertragsvordrucken unterschreibst Du, daß Du das Fahrzeug innerhalb von X Tagen ummeldest und das seiner Versicherung meldest.Will er dieses nicht, muß er das Fahrzeug vorher abmelden und Du besorgst Dir dann bei Deinem Straßenverkehrsamt ein Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) Dazu brauchst Du aber den Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung, Personalausweiß und eine Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen (kriegst du bei Deiner Versicherung).Dies ist aber nur sinnvoll wenn der TüV abgelaufen ist, oder Du es erstmal nicht selber zulassen willst. Ansonsten kannst Du das Fahrzeug besser direkt richtig zulassen, (bzw. ummelden). Dazu brauchst Du dieselben Unterlagen, nur statt der Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen, eine normale Doppelkarte.Letzte Möglichkeit: Überführung auf Anhänger oder Abschleppwagen. Viel Spaßund laß Dich nicht über den Tisch ziehen!Dein Chaosschrauber
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Verfasst: Do 12. Jun 2003, 08:24
von RA-Wilke
Hallo David,zu dem, was Dir der chaosschrauber geschrieben hat, gibt's ja kaum noch etwas zuzufügen.Deshalb noch etwas Werbung in eigener Sache: Einen Kaufvertrag kannst Du Dir auf dieser Seite unter der Rubrik "Downloads" herunterladen. Wichtigster Unterschied zwischen Haftpflicht und Teilkasko: Die Teilkasko deckt auch die Totalentwendung (Diebstahl) ab.
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Verfasst: Do 12. Jun 2003, 11:25
von Mr. Hobbs
Zitat:Original erstellt von Chaosschrauber:...Will er dieses nicht, muß er das Fahrzeug vorher abmelden und Du besorgst Dir dann bei Deinem Straßenverkehrsamt ein Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) Dazu brauchst Du aber den Fahrzeugbrief, Abmeldebescheinigung, Personalausweiß und eine Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen (kriegst du bei Deiner Versicherung)....Hallo David,das ist so nicht richtig, Du brauchst für ein Kurzzeitkennzeichen weder Brief noch Abmeldebescheinigung, Du versicherst, dass das Fahrzeug überführt wird und verkehrssicher ist. Der Wagen darf abgemeldet sein, Du brauchst die Abmeldebescheinungung aber dann für die Wiederzulassung. Die Kennzeichen sind 5 Tage gültig.Wenn der Wagen schon ein "H" hat, kannst Du ihn auf Dich zulassen, Du musst bloss wegen Deines Alters abklären, ob die Oldtimer-Versicherung das akzeptiert, bei einem Bekannten, der gerade 18 ist, hat es nicht geklappt.Viel Erfolg und Spass mit dem Mercedes wünschtAch ja, einen Mustervertrag kannst Du Dir auch bei mobile.de herunterladen.Christoph[Diese Nachricht wurde von Mr. Hobbs am 12. Juni 2003 editiert.]
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Verfasst: Do 12. Jun 2003, 15:50
von fliermann
Hallo,@chaosschrauber: Deine Ausführungen ("Vollkasko lohnt sich nur bei Neuwagen, oder bei Oldtimern mit einem guten Gutachten.Teilkasko ist (hart ausgedrückt) eine "Autoradio- und Lackversicherung". Ohne Selbstbeteiligung ist sie fast so teuer wie die Vollkasko!! Mit Selbstbeteiligung greift sie aber nur bei wirklich großen, fremdverschuldeten Schäden, außer bei Vandalismus.Im Klartext: normales Autoradio oder kleinere Lackschäden zahlst Du. Bei Unfall zahlt eh der Unfallgegner. Vandalismus zahlt sie , wie gesagt, auch nicht.") sind z.T. ziemlich falsch und oberflächlich. Die Prozente seines Vaters kann David gar nicht bekommen, da er 1.) nicht lange genug den Führerschein hat und 2.) sein Vater dann keine Prozente mehr hätte. Das Vernünftigste wäre eine Oldtimerversicherung (ohne Prozente) und wenn die Gesellschaft einen "Alltagswagen" vorschreibt, muß halt sein Vater als Halter und Versicherungsnehmer herhalten. Eine Teilkasko halte ich für SEHR sinnvoll (nein, ich bin kein Anhänger von irgendwelchen Versicherungen), aber die Teilkasko deckt z.B. Hagel- und (viel wichtiger) GLASschäden. Evtl. ist auch eine Vollkasko angebracht. Sie deckt zusätzlich noch Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle. Mach´s vom Beitrag abhängig, ob es sich lohnt. Ein Gutachten brauchst Du nicht unbedingt, oft aktzeptieren die Versicherungen Fotos und Deine Wertangabe. Kaufverträge gibt´s unter
www.tuevs.de . Eine Mitgliedschaft im ADAC halte ich für sinnvoll, gerade die PLUS-Mitgliedschaft mit Schutzbrief. Die Abholung Deiner Neuerwerbung gestaltet sich am einfachsten, wenn der Käufer Dir das Auto angemeldet gibt und Du es dann einfach ummeldest bzw. vorübergehend stillegst.Also aufpassen!!! Aber trotzdem: Der 280 SE gerade als 3.5 ist ein Traumauto. GrußFRANK[Diese Nachricht wurde von fliermann am 12. Juni 2003 editiert.]
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Verfasst: Do 12. Jun 2003, 16:37
von sg641
Hallo,kann dem Vorredner nur beipflichten.Die Teilkasko ist meiner Meinung nach die sinnvollere Variante, da es mittlerweile Gesellschaften gibt die auch bei Teilkasko Vandalismus bei Oldtimern mit abdecken (halte ich für sehr wichtig, da selbst schon Opfer geworden).Damit bleibt für die wesentlich teurere Vollkasko nur noch der selbstverschuldete Schaden, und sich gegen eigene Dummheit zu versichern halte ich für verzichtbar.Auch ADAC-Mitgliedschaft ist sinnvoll, ich hab den Service schon einmal mit meinem Oldie in Anspruch genommen.Bei der Plus-Mitgliedschaft sind alle Fahrzeuge und alle Familienmitglieder versichert.Gruß, Stephan
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Verfasst: Do 12. Jun 2003, 21:38
von Zoe
Obacht mit dem sogenannten Schutzbrief des ADAC. Ich würde die Finger davon lassen wenn ich mein Auto aufheben möchte. Wenn es nicht gerade ein Oldtimer mit sehr hohem Marktwert ist den jedes Kind im Lande kennt, dann verweigert die ADAC Schutzbriefversicherung gern die Leistung mit Hinweis, das ja ein Totalschaden vorliege "Waaaas, das Auto ist ja schon 25 Jahre alt!". Meistens dann natürlich, wenn Du im Ausland liegengeblieben ist weil ein Kurbelwellenlager heißgelaufen ist oder sowas. "Ja, wir schleppen das Auto zur nächsten Fachwerkstatt". Tja, nur leider gibts die für diese Marke nicht mehr. "Dann erstatten wir Ihnen die Rückreisekosten und die Verschrottungsgebühren". Prima, genau das was man so braucht, nicht wahr?Geh lieber zum AvD, der hat einen Oldtimerschutzbrief, da gibt es diese Totalschadens-klausel nämlich nicht.Zoe
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Verfasst: Fr 13. Jun 2003, 02:57
von Chaosschrauber
Hallo Leute!1. @ Mr.Hobbs: Mag sein, daß ich nicht mehr auf dem neuesten Stand bin, aber daß ich zumindest den Fahrzeugbrief für das rote Kennzeichen, sowohl bei meinem BMW (das war 1989), als auch bei einem VW-Bus (Mitte der 90er) seinerzeit gebraucht habe, weiß ich noch sehr genau. In ertsterem Fall mußte ich ihn mir vom Vorbesitzer zuschicken lassen und im zweiteren Fall lößte das eine größere Suchaktion aus, da es sich um ein Vereinsfahrzeug handelte und ewig nicht zugelassen war.Vielleicht war/ist unser Straßenverkehrsamt auch oberpingelig.(Könnte Euch da noch ein paar lustige Stories erzählen. Ich liebe Straßenverkehrsamt und TüV! Da gibt es immer was zu lachen. Gerade mit Oldtimern) 2:@Fliermann: Aus dem Schreiben Davids schließe ich ("2. Ich habe ein Alltagsauto zur Verfügung, dieses ist aber auf meinen Vater angemeldet"),daß er bereits ein Fahrzeug auf seinen Vater zugelassen besitzt und das er dann, wenn er eine eigene Versicherung abschließt, die Prozente für dieses Alltagsfahrzeug übernehmen kann.Ob er dafür noch nicht lange genug den Führerschein besitzt, weiß ich nicht. Ich würde auf jeden Fall mal mit dem zuständugen Versicherungsvertreter der Versicherung des Vaters reden. Bei guten Kunden, haben die manchmal recht entgegenkommende Ideen!Verhandlungen mit den Geschäftsstellen von Versicherungen sind dagegen meistens ziemlich ernüchternd.(rein meine Erfahrung, muß nicht für andere gelten)3. Das mit dem Zahlen bei Vandalismus, ist mir bei Teilkasko neu und natürlich bei einem Oldtimer kein schlechtes Argument.Ansonsten finde ich sie aber dennoch nicht sinnvoll.Es kommt nämlich auf den Ksosten/Nutzen Faktor an.In meiner Familie stehen (überwiegend die Alltagsfahrzeuge)seit 40 Jahren, teils mehrere Fahrzeuge mangels ausreichender Garagenplätze unter freiem Himmel. Bisher hatten wir noch keinen Hagelschaden. Auch Vandalismus kam, Gott sei Dank, nicht vor.Geklaute Autoradios gab es dagegen bereits 5 (davon 2 vor der eigenen Haustür).Drei wurden ersetzt, wegen Teilkasko ohne Selbstbeteiligung. Bei einem Weiterem wurden die dabei verursachten Schäden (hauptsächlich Lackierung) bezahlt, da sie die Selbstbeteiligung überschritten. Wenn ich die Kosten für alle die gezahlten (als ich noch so dumm war) und nicht gezahlten Teilkaskogebühren zusammenrechne (besonders bei ohne Selbstbeteiligung), komme ich auf einen Betrag, dafür könnte ich mir zwei weitere Oldtimer besorgen, bzw. restaurieren oder durch Hagel, bzw. Vandalismus zerstören lassen.Zugegebener Weise kann ich viele Schäden selber reparieren und habe meine Oldtimer immer im schlechten Zustand, also billig, eingekauft und selbst wieder aufgebaut.Bei einem reinen Oldtimer Käufer und Besitzer (Nichtschrauber), der obendrein über geringes Eigenkapital verfügt, kann, besonders wenn er in "unruhigen Gegenden" wohnt oder verkehrt, eine Kasko schon sinnvoll sein.Ich für meinen Teil, spare mir das Geld für wirklich notwendige Reparaturen, Ersatzteile, und/oder weitere Fahrzeuge. Dafür lebe ich mit dem leicht erhöhten Risiko und habe alle Fahrzeuge nur Haftpflicht versichert. Aber das muß jeder selber entscheiden.Mit öligem Gruß,Chaosschrauber
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Verfasst: Sa 14. Jun 2003, 00:04
von Mr. Hobbs
Zitat:Original erstellt von Chaosschrauber:...1. @ Mr.Hobbs: Mag sein, daß ich nicht mehr auf dem neuesten Stand bin, aber daß ich zumindest den Fahrzeugbrief für das rote Kennzeichen, sowohl bei meinem BMW (das war 1989), als auch bei einem VW-Bus (Mitte der 90er) seinerzeit gebraucht habe, weiß ich noch sehr genau. ... Hallo Chaosschrauber,das ist sicher richtig, aber ein rotes Kennzeichen (06; 07) ist kein Kurzzeitkennzeichen mit 5 Tage Gültiggkeit.Habe so eines mehrmals beantragt und nie den Brief oder die Abmeldebescheinigung benötigt.Ausserdem gelten einige Neuregelungen seit 1996 ("H", Saisonkennzeichen, 07 u.a.)Beste GrüsseChristoph[Diese Nachricht wurde von Mr. Hobbs am 14. Juni 2003 editiert.]
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Verfasst: Mo 23. Jun 2003, 04:47
von Willi
Hallo David,ich würde einfach mal mit der Versicherung (Deines Vaters) reden. Vollkasko ist bei Klassikern (was der 108 / 3,5 auf jeden Fall ist) gar nicht so teuer. Und Telkasko lohnt sich immer. Glas ist teuer, und ein Hagelschaden geht erst recht ans Geld. Dazu gibt es noch dier Möglichkeit, das Fahrzeug nur 6 Monate im Jahr anzumelden. Frag mal.Gruß Willi[Diese Nachricht wurde von Willi am 23. Juni 2003 editiert.]