Amerik. Fahrzeug H-Zulassung welche Papiere sind nötig?
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- Registriert:So 24. Feb 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,ich bin neu hier im Forum und habe gleich mal eine Frage.Und zwar bin ich schon lange auf der Suche nach einem Mustang I und habe mir schon mehrere Autos angesehen. Nun habe ich ein Fahrzeug gefunden was in gutem Zustang ist und zudem noch in meine Preisklasse fällt.Jetzt gibt es allerdings noch ein paar Probleme mit dem Papieren. Das Fahrzeug ist Bj. 1966 und wurde 30 Jahre lang in Colorado von einer Frau gefahren. 1996 hat es ein Händler nach Deutschland importiert. 2 Wochen nach dem Import wurde es von einer Familie gekauft die es ihrem Vater auf den 50. Geburtstag geschenkt haben. So, derjenige fuhr das Auto dann von 1996 bis heute mit dem 07er Kennzeichen, so daß für das Auto noch kein deutscher Brief existiert.Ich möchte das Auto nun nach Kauf mit H-Zulassung zulassen. Das sollte soweit kein Problem darstellen, weil das Auto noch komplett original ist. Nun weiß ich aber nicht ob die vorhandenen Papiere ausreichen um das Fahrzeug auf H-Zulassung anzumelden. Die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung fehlt nämlich. Ich habe aber den amerik. Brief und den Kaufvertrag von 1996 in dem unter dem Punkt Sondervereinbarungen steht:1. Das Fahrzeug wurde aus den USA importiert und ist ordnungsgemäß eingeführtworden und vollständig verzollt.2. Die "Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung einesKraftfahrzeuges" wird dem Käufer übergeben.Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung hat der Verkäufer bei der Zulassung auf 07 bei der Zulassungstelle abgegeben. Ich habe schon beim Zoll angerufen und mich erkundigt, die können mir keine Kopie der Bescheinigung anfertigen.So,hat jemand Erfahrung mit solchen Problemen und könnte mir da weiterhelfen?GrußPatrick
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- Registriert:Mi 30. Jan 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Amerik. Fahrzeug H-Zulassung welche Papiere sind nötig?
Hallo,ich bin ja der Meinung, das der Nachweis der 07-Anmeldung ausreichend ist, um die Verzollung bei der Zulassungsstelle zu belegen. Bei der Zulassungsstelle des Vorbesitzers sollte eigentlich auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung sein, zumindest der Vermerk, dass sie vorlag (diesmal aber von einer Behörde). Selbstverständlich erstellt Dir der Zoll keine Kopie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, da Du mit der Abfertigung absolut nichts zu tun hast (und das damals abfertigende Zollamt vermutlich gar nicht weist), das ganze läuft unter dem Begriff "Steuergeheimnis".Aber wenn Du mehr tun willst, der Händler, der die Abfertigung damals vorgenommen hat, sollte noch die Unterlagen bei sich haben. Damit ist der Nachweis der Verzollung auch zu erbringen.GrussPeter
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Amerik. Fahrzeug H-Zulassung welche Papiere sind nötig?
Hallo !Ich meine, daß ich, als ich Autos direkt aus USA holte und sie auf meine 07er Nummer hab schreiben lassen, diese Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll nicht abgeben musste. Ne, musste ich auch nicht, habe ich gerade noch mal nachgesehen. Evtl. doch mal beim Händler und Verkäufer nachfragen ob die da ist.Lasse Dir eine Kopie vom roten KFZ Schein machen um ggf. beweisen zu können, daß der Wagen schon mal zugelassen war. Allerdings werden die einzelnen Wagen auf einer 07er Nummer nicht beim KBA erfasst sondern nur das Kennzeichen. Das KBA weiß also nicht, daß der Wagen schon in D. lief.Evtl. schließt sich Deine Zulassungsstelle mit der vom Verkäufer kurz und die Bestätigen dann, falls es so ist, daß die Bescheinigung damals abgegeben wurde, wie Peter schon schrieb.GrüßeThomas
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Amerik. Fahrzeug H-Zulassung welche Papiere sind nötig?
Hi,danke für eure Antworten.Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung die der Verkäufer (laut seiner Aussage) bei der Zulassungsstelle abgegeben hat, meinte ich diese hier:2. Die "Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung einesKraftfahrzeuges" wird dem Käufer übergeben.Das ist wahrscheinlich die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA und nicht die vom Zoll oder? GrußPatrick
- Th. Dinter
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Amerik. Fahrzeug H-Zulassung welche Papiere sind nötig?
Hallo, die Unbedenklichkeitbescheinigung gibt´s normalerweise vom Zoll.Wenn die bei der Zul-stelle für die 07er abgegeben wurde, dann muß die dort noch sein bzw. bei der Rückgabe des Kfz-Scheins an den damaligen Eigentümer zurückgegeben worden sein. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gehört bis zu einer "richtigen" Zulassung zum Fahrzeug, die darf von der Zulassungsstelle nicht einbehalten werden.Normalerweise ist die U-bescheinigung für die 07 nicht nötig, andererseits beweist die 07er nicht, ob das Fahrzeug verzollt wurde.Das heißt also: der Verkäufer muß die U-bescheinigung beschaffen. Wenn er sie nicht beschafft, müßte er das Fahrzeug nochmal verzollen.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Amerik. Fahrzeug H-Zulassung welche Papiere sind nötig?
Vorsicht - werft zwei Sachen nicht durcheinander:Es gibt eine - ZOLL-Unbedenklichkeitsbescheinigung und eine - KBA-UnbedenklichkeitsbescheinigungAls ich 1996 meinen Simca-Kombi aus Australien einführte, wurde mir vom Verzollungsamt die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, unabhängig davon musste ich aber beim KBA vor der Zulassung noch die dortige Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Kam (und kommt mir noch immer) unsinnig vor, da ein vom Zoll bereits amtlich als aus dem Ausland frisch in Deutschland eingetroffen bescheinigtes Fahrzeug logischerweise nicht im KBA-Register sein KANN, aber die Behörden wollen es anscheinend so...Bei der Zulassung musste ich die Originale von beiden einreichen (habe mir aber natürlich Fotokopien aufgehoben), aber das war eine normale Zulassung. Wie ist das bei der 07er Nummer? Old Cadillacs Ausführungen scheinen mir dagegen zu sprechen, also hat da wahrscheinlich jemand geschlampt und es wird wohl auf eine hochnotpeinliche Befragung des Verkäufers hinauslaufen (schon, um Unklarheiten über den Verzollungsstatus zu vermeiden).Viel Erfolg!Stephan[Diese Nachricht wurde von arondeman am 27. April 2003 editiert.]
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Amerik. Fahrzeug H-Zulassung welche Papiere sind nötig?
Hallo,wie Stefan schon schreibt, es gibt zwei (inhaltlich) verschiedene Unbedenklichkeitsbescheinigungen.Die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung sagt nur aus, dss das Fahrzeug ordunungsgemäss beim Zoll abgefertigt wurde. Da steht von den STVO-zulassungsrechtlichen Sachen nichts drin.Die Zulassungsstellen verlangen, sofern kein deutscher Brief oder anderer EU-Nachweis vorliegt diese Zollbescheinigung. Liegt keine dieser drei Nachweise vor, dürfen sie das Fahrzeug nicht zulassen.Nun ist die 07-Anmeldung keine Zulassung, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Zulassungsstellen auf einen der drei Nachweise verzichten (dürfen), wenn das Fahrzeug auf die 07 genommen wird. Daher behaupte ich immer noch (ohne Eigenerfahrung), dass auch bei einer direkten Übernahme des Fahrzeugs nach Import auf die 07 eine zollamtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der (ersten) Zulassungsstelle vorgelegt werden musste. Andernfalls wäre es ein leichtes, alle 07-fähigen Fahrzeuge ohne entsprechende Zollabfertigung (=Abgabenfrei) hier in die 07 zu übernehmen.Ob für die 07-Anmeldung die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA erforderlich ist, entzieht sich allerdings total meiner Kenntnis.GrussPeter
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Amerik. Fahrzeug H-Zulassung welche Papiere sind nötig?
Hallo,ich habe heute nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen. Ohne die Zollbescheinigung ist eine Zulassung normalerweise nicht möglich. Der Abteilungsleiter der Zulassungsstelle hat mir aber angeboten ich solle mit dem Kaufvertrag + amerik. Brief + Bescheinigung vom Vorbesitzer das die Zollbescheinigung verloren gegangen ist, zu ihm kommen. Dann wird entschieden ob ich das Fahrzeug zugelassen bekomme, oder es neu verzollen muss.Tja und unter diesen Vorraussetzungen werde ich das Auto nicht kaufen
Schade, der Zustand war super und der Preis sehr gut. Aber ohne Papiere nützt es mir nichts. Dann geht die Suche eben weiter.Danke für eure Hilfe.GrußPatrick
