Auto verkauft / Brief zusenden ?

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Willi
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Auto verkauft / Brief zusenden ?

Beitrag von Willi » Mi 25. Dez 2002, 18:42

Hallo,ich habe ein Fahrzeug von mir verkauft, daß im Monent im Winterschlaf ist (also vorübergehend abgemeldet). Der neue Besitzer wohnt weit weg, Geld ist auch noch keines geflossen (Bei Abholung war vereinbart). Nun möchte der fast neue Besitzer, daß ich den Brief an seine zuständige Zulassungsstelle sende, damit er sich ein Rotes Kennzeichen holen kann. Ist das OK, und bekommt er ohne weiteres den Brief ausgehändigt ? Oder sollte ich ihm den Brief direkt zusenden? Dann hat er aber den Brief, wer ist dann rechtsmäßig der Besitzer ?Fragende Grüße Willi

STANDARD-TRIUMPH
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Beitrag von STANDARD-TRIUMPH » Mi 25. Dez 2002, 19:28

Hallo Willi,also für die Zulassungsstelle ist automatisch Besitzer, wer den Fahrzeugbrief hat.Ich kann mich nicht erinnern, dass ich bei der Zulassung eines Autos irgendwann mal nach einem Kaufvertrag gefragt wurde.Sicher steht im Falle eines Falles das Auto noch in deiner Garage. Aber so richtig was damit anfangen kannst du ohne Fahrzeugbrief auch nicht.Und wenn das Geld nicht rüberkommt, kannst du den Wagen nicht mehr anderweitig veräussern ohne Brief.Grundsätzlich sollte der Brief also erst aus der Hand gegeben werden, wenn alles Geld beim Verkäufer ist. Eher würde ich das Auto gegen eine Anzahlung schon vorher aus der Hand geben als den Brief. Du siehst sonst verdammt alt aus, wenn der Käufer nicht zahlt oder nur einen Teil bezahlt nach dem Motto "da waren ja versteckte Mängel.. " u.s.w. .GrußGerhard[Diese Nachricht wurde von STANDARD-TRIUMPH am 25. Dezember 2002 editiert.]

gagamohn
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Auto verkauft / Brief zusenden ?

Beitrag von gagamohn » Mi 25. Dez 2002, 19:37

Hallo Willi,ein Überführungskennzeichen(früher rote Nummer) bekommt man an der Zulassungsstelle auch ohne Brief. Deshalb braucht er den Brief nicht. Er muß sich nur von seiner Versicherung eine Doppelkarte für Kurzkennzeichen holen und damit zum Amt um ein Kennzeichen zubekommen.Ich würde den Brief nicht ohne Kaufvertrag und Geldübergabe hergeben.GrußBernd

Willi
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Beitrag von Willi » Mi 25. Dez 2002, 19:52

Hallo Bernd,was braucht dann der Käufer für Unterlagen oder techn. Daten vom Fahrzeug ? Oder kann er ohne irgendwelche Angaben ein Kurzkennzeichen für ein beliebiges Auto haben ?Gruß Willi

capri2600rs
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Beitrag von capri2600rs » Mi 25. Dez 2002, 20:07

selbstverständlich bekommt man so ein kurzzeitkennzeichen zwecks überführung etc ohne daten und ohne brief !!!was will man denn zb machen,wenn man zu einem automarkt in eine andere stadt fährt,um dort ein auto zu kaufen,aber noch gar nicht weis welches man überhaupt kauft ?lass dich blos nicht dazu überreden den brief aus der hand zu geben,bevor du alles (100%) geld in der hand bzw. auf dem konto hast !stell dir nur mal beispielsweise vor,da is einer,der hat das gleiche auto wie du,nur hat er keinen kfz-brief... (weil es zb gestohlen ist...) dann braucht man nur noch so einen dummen finden der seinen kfz-brief mit der post schickt... prima...

gagamohn
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Beitrag von gagamohn » Mi 25. Dez 2002, 20:30

Hallo Willi,wie schon von Capri geschrieben braucht man keinerlei Angaben zu dem Fahrzeug.GrußBernd

Willi
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Beitrag von Willi » Mi 25. Dez 2002, 20:32

Hallo zusammen,danke für die prompten Antworten, jetzt ist alles klar. Habe nochmals per Internet / Zulassungsstelle Stuttgart nachgeschaut > man braucht wirklich nichts Auser Doppelkarte und ausweis) . Mich wundert es zwar, in diesem Fall aber passend.Danke nochmals,Gruß Willi

tommes
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Beitrag von tommes » Mi 25. Dez 2002, 21:44

Hallo Willi,ist ja an sich alles schon gesagt: Brief nur gegen Geld!! Laß ihn überweisen, nach Zahlungseingang erhält er den Brief per Post (versichert!). Hier ist das ebay-Prinzip absolut i.O. Für die roten Nummern braucht er keinen Brief, aber Du kannst diesen ja einscannen oder kopieren und verschicken Fax oder mail, dann hat er auch alle techn. Daten etc. Grundsätzlich gilt (wie oben auch schon gesagt: Wer den Brief hat, ist Eigentümer des Fahrzeugs!Gruß Tommes

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Fr 27. Dez 2002, 17:18

@tommes:eben nicht!Wer Brief und!!! Fahrzeug im Besitz hat, ist Eigentümer.Das geht doch in etwa auch aus den Ausführungen oben hervor.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

tommes
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Beitrag von tommes » So 29. Dez 2002, 12:46

Hallo Thomas,für die juristischen Feinheiten gibt es ja im Forum bestimmt berufenere als mich. Ich sehe nur den Brief als rechtliche Legitimation, Nachweis des Eigentums des Fahrzeugs (also nicht Besitz!), da ja die Existenz eines Kaufvertrags beim Umschreiben nicht hinterfragt wird. Ganz banal ausgedrückt, ich besitze (hierfür reicht ja der Besitz) den Brief und lasse das Fahrzeug nun auf mich umschreiben. Damit müßte ich auch Eigentümer des Fahrzeugs sein (der Vorgängen könnte hier nur noch Besitzer sein). So meine Sicht der Dinge, allerdings sind meine 2 Semester BGB auch schon einige Jahre her - also das soll dann hier mehr die pragmatische (laienhafte) Sicht darstellen. Ich danke wir sollten das jetzt nicht weiter verkomplizieren.Was unterm Strich rauskommt ist auf jeden Fall die Möglichkeit von einigem Ärger beim Verschicken des Briefs ohne Übergabe des Kaufpreises (und darum gings ja).Wünsche allen einen guten Rutsch!Gruß Tommes

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