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Welche Reifen darf ich fahren ?

Verfasst: Sa 2. Mär 2002, 22:10
von Christoph Schupp
Hallo zusammen,ich möchte, nach den zahlreichen Reifenbeiträgen, jetzt meinen Ford P5 neu bereifen. Blos welche Größe darf ich fahren ? Laut Brief sind nur Reifen der Größe 6,40-13 erlaubt. Vielen Dank für Eure Hilfe !!!Gruß Chris

Welche Reifen darf ich fahren ?

Verfasst: So 3. Mär 2002, 14:32
von em pee
Kann mioch erinnnern, dass es früher eine Reifendimension 6.40 SR 13 gab.Ansonsten müsste es ein 185/80 R 13 sein.Schau mal unter www.reifendirekt.de rein.(Oder auch Lambrook tires)MfGM.P.

Welche Reifen darf ich fahren ?

Verfasst: So 3. Mär 2002, 18:43
von RekordC71
Hallo!Die 6,40-13 hatte ich im alten Rekord-Brief auch drin! Der hatte ab Werk 165er Reifen, den Querschnitt weiß ich allerdings nicht. Der TÜV hat mir übrigens bei der H-Abnahme anstandslos 185/70 auf 14 Zoll-Stahlfelge eingetragen.GrußDennis

Welche Reifen darf ich fahren ?

Verfasst: So 3. Mär 2002, 18:53
von PeF
Zum Thema Reifengröße für H-Zulassung habe ich mal den Auszug aus dem Anforderungskatalog des TÜV beigefügt.Wenn ich das richtig deute, darfst Du mit bis zu zwei Nummern größeren Reifen das H-Kennzeichen erweben, aber welche Voraussetzungen für die normale Eintragung erforderlich sind, ergibt sich daraus leider nicht.***Reifen/Räder Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen: · Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht.· Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche Umrüstungen(Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS).· Werksfreigegebene Umrüstungen· Reifengröße max. 2 „Nummern“ breiter als am Original.Beispiel: MG-B Grundausstattung: 165SR14 mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).· Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.· Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich.· Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine „Hot-Rod-Fahrzeuge“).· Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren. *****GrussPeter