Import aus Jordanien
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Import aus Jordanien
Hallo zusammen,ich habe gerade eine Anfrage über unseren US-Car Club bekommen, in der ein derzeit in Jordanien arbeitender Deutscher fragt, was wohl der Import eines 77'er Chevrolet Impala kosten würde, wenn er in 1 Jahr nach Deutschland zurückkehrt.Den Wagen hat er anscheinend schon gekauft und fährt ihn auch in Jordanien.Bei einem normalen Import sind ja die entsprechenden Zollsätze und die Einfuhrumsatzsteuer fällig (die kuriose Leuchtmittelsteuer nicht zu vergessen).Wie sieht das Ganze bei einem Fahrzeug aus, das bereits im Ausland auf den Importeur zugelassen war ?Ich weiss (durch einen Freund der in den USA gelebt hat) das bei einer derartigen Konstellation die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug als Umzugsgut zollfrei (bzw. mit ermässigtem Satz) und ohne die Einfuhrumsatzsteuer zu importieren.Allerdings ist das schon einige Jahr her.Meine Frage ist also :Besteht diese Regelung immer noch, und was ist dabei zu beachten ?Was bei einer Zulassung zu beachten ist, ist mir klar.Danke im Voraus für die HilfeEddi/CHP-Cobra
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Soweit ich weiss, gilt die Regel mit dem Umzugsgut noch.MfGAndreas
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Hi,das ist auch meine Information.Das Fahrzeug muß mindestens (nachweislich) 1 Jahr im Besitz des Importeurs sein. Ob es in dieser Zeit auch auf ihn zugelassen sein muß, weiß ich nicht. Aber ich denke, das sind Fragen, die auch jede internationale Spedition beantworten kann. (Gelbe Seiten).grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Hallo, Umzugsgut aber nur dann, wenn der Betreffende für die Zeit im Ausland keinerlei Wohnsitz in Deutschland hatte, also komplett abgemeldet war. Ich hab aus Neuseeland mal ein Fahrrad importiert, als ich für ein Jahr unten war. Musste es dann nachverzollen, weil ich hier noch gemeldet war.GrüßeSchimmi
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Hallo nochmal,ich hab mittlerweile was im Web gefunden.Für alle die ggf. mal ein ähnliches Problem haben sollten, hier der entsprechende Link : http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuer ... index.html Gruss Eddi
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Brauchst keine Spedition fragen - frag das Zollamt (hat fast jede größere Stadt!)Ich kenne das auch noch mit der 1-Jahres-Regel - habe ich selbst von profitiert .Ich denke die mindestens ein Jahr alte Zulassung auf demn Importeur ist ein eindeutiger Nachweis, alles andere (Kaufverträge,...) könnte vom Zollamt angezweifelt werden. Markus
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Hallo, Umzugsgut ist möglich, muss mindestens 6 Monate im Ausland auf den Umziehenden zugelassen sein. Auflage: Muss auch ein Jahr hier in Deutschland auf den Umziehenden zugelassen sein. Vorsicht wird am letzten Tag der Frist durch Zoll kontrolliert.Weitergende Hilfe gerne (kein kommerzielles Angebot!!!!) direkt durch mich. Einfach ansprechen.