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Fortsetzung:Traurige/Interessante Geschichte
Verfasst: So 15. Jul 2001, 21:08
von bremer
Hallo!Erinnert Ihr euch noch an die Geschichte mit dem ´68er Strichacht Mercedes, der nach dem Verkauf einen Motorschaden hatte und dann auch noch schwere Rostschäden??Tja, ich habe den Wagen heute zurückgenommen.Mein TÜV(Dekra) hat mich da in eine ganz miese Situation gebracht! Der Wagen hat wirklich einige Löcher im Unterboden/Schweller. An einigen Stellen konnte man mit dem Finger Löcher reindrücken.Auf der Bühne sieht ein Auto echt anders aus als nur mal eben mit dem Wagenheber an der Seite angehoben...! Aber die Dekra hatte eine Hebebühne...! Nur der Prüfer hatte wohl keine Zeit und Lust diese zu benutzen. Den guten Mann werde ich jetzt erst mal zur Rede stellen. Hat vielleicht schon mal jemand Ähnliches erlebt? Inwieweit kann ich den haftbar machen? Rechtsanwaltskosten,Transport zurück zu mir,..? Tja,und auf dem Motorschaden bleibe ich auch sitzen! Da ich im nächsten Monat für ein Semester ins Ausland gehe, verkaufe ich den Wagen jetzt so wie er ist. Interesse? 1000,-DM,ohne jede Gewähr!!Diesmal mit Kaufvertrag!!!!! Und mit Zusatz:Restaurierungsobjekt. Hat jemand noch mehr Vorschläge zur Absicherung??
Fortsetzung:Traurige/Interessante Geschichte
Verfasst: Mo 16. Jul 2001, 13:20
von axel
hallo bremer,jaja, so dunkel erinnere ich mich an den telefon-terroristen, dem du das *gute stueck* verkauft hattest.....aber bei allem aerger beneide ich dich um eine so laessige tüv-abnahme, wie du sie andeutest! bei meinen autos kriechen sie denen immer bis in den a..... (bildlich gesprochen!).alles gute deinen (schon regenerierten ?) nerven.axel
Fortsetzung:Traurige/Interessante Geschichte
Verfasst: Mo 16. Jul 2001, 23:09
von ali 50
Dekra steht ja auch für Dekret!!In Absatz 2 des Dekrets steht, dass der Prüfer durch Nichtbenutzen der Hebebühne kein umfassendes Urteil zum Zustand deines geliebten Oldie machen kann, tut er es trotzdem, so wird auch automatisch zum Ankauf des nicht vollständig untersuchten Verkaufsobjektes gezwungen, sofern ein Verkauf an Dritte rückgängig gemacht wird.Also keine Bange!Verkauf ihm den Technologieträger.
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Verfasst: Di 17. Jul 2001, 16:12
von Roland Kunz
HalloPrüfstellen belangen ist recht schwierig. Soweit ich weiss wurden die Regeln für die Kontrolleure verschärft. Denoch bestätigt die Prüfung nur den Zustand im Augenblick der Abnahme. Was danach passiert dafür kann der Prüfer ja nichts. Denoch hätte bei einer "ordentlichen" Prüfung die Korrosionsschäden auffallen müssen.Da du je nicht vom Fach bist konntest du annehmen ein fahrzeug mit den angezeigten Mängeln vorgeführt zu haben.Da solltest du mal ins Recht´s Forum rüber.Was war jetzt mit dem Motorschaden ? Grüsse
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Verfasst: Mi 18. Jul 2001, 09:51
von trabanti
Das ist das Deutsche Rechtssystem, mir ist sowas ähnliches wieder fahren.Beschädigung an meheren Autos(Blech) verursacht durch Schuld von der Frau des Familienrichters Lin..... beim Amtsgericht in Wilhelmshaven.Alle Autos wurden Bezahlt aber Der Schaden an meinen Trabbi nicht, laut Landesgericht in Oldenburg braucht sie es nicht.Sie sagte wortwörtlich weil es ein Trabbi ist zahlt sie nicht.Ausgleichende Gerechtigkeit, jetzt sollte ich noch andere Kosten bezahlen, wir teilten den mit nichts gibt, entweder sind alle gleich.Aber in Wilhelmshavener Rechtssystem gibt es nur korupte Machenschaften (Du bekommst meine, dann darf ich Deine).Du musst bevor du hier gegen einen Klage einreichst erst den Anwalt fragen haben sie ........ Kontakte zu dem Verursacher, sonst wird nichts daraus.Siehst und ich habe das Urteil, passiert was durch mich,dann die braucht nicht zu zahlen, ich auch nicht mehr, jetzt bin ich auf der anderen Seite.Irgend wo bleibt immer jemand auf der Strecke.Die am besten Lügen können bekommen immer Recht.Nun lass dich nicht unter kriegen.Man hätte Rechtsverdreher werden sollen, aber mit diesem Gewissen ein Leben lang gepeinigt zu sein, ICH NICHT.[Diese Nachricht wurde von trabanti am 18. Juli 2001 editiert.]
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Verfasst: Mi 18. Jul 2001, 12:19
von bremer
Tja,auf dem Motorschaden bin mal eben ganz locker sitzengeblieben!Mein Anwalt sagte, obwohl der Schaden bei dem Käufer auftrat,muß dieser dafür nicht haften.Ist mir jetzt auch wurscht. Die ganze Sache hat mir schon mehr als genug Kopfschmerzen bereitet und Geld gekostet, wahrscheinlich gebe ich den Wagen bald an den "Libanesen an der Ecke",der zahlt ´n Tausender und verschifft ihn nach Sonstwohin.Nicht das ein neuerlicher Käufer (auch fürn Tausender) später,wenn er keinen Bock mehr hat, mir wieder den TÜV-Bericht unter die Nase hält und das Ganze von vorne los geht!
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Verfasst: Mi 18. Jul 2001, 13:55
von ali 50
Ja, ich habe durch meinerseits eigenes Nichtverschulden einen Impakt in meinem Olympia gekriegt gehabt, Zeugen waren anwesend, als Zuhörung wollte der Schuldige seine Schuld nicht angeben, er meinte, dass kein Beweis auch bei nicht schriflicher Zeugenangaben sowieso nicht gelten würde, so kam das Ganze vor Gericht, sie hat den zweiten Richter offiziel nicht gekannt aber nach dem Verhandeln haben sie sich gedutzt, was ja auch nicht so normal ist. In der zweiten Instanz wurde dann ein Zeuge vorgeladen, der bei dem Auffahren überhaupt nicht anwesend war, dieser meinte dann das von mir Geschilderte nicht so erlebt zu haben. Die Sache wurde dann an den Experten gegeben, dieser hat sofort um neue Zeugenaussagen gebeten, ich musste dann alle anfallenden Kosten der Expertise des Sachverständigen unterschreiben, sonst wäre er nicht weiter mit dem Prozess. Moral von meiner Geschichte.All Bics are iqual, but some are more iqual then athers.Das war's!
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Verfasst: Mi 18. Jul 2001, 14:07
von trabanti
Das ist Deutsches Recht, es heisst geb ich dir. gibts du mir.Viele Sachen werden schon vorher ausgemacht egal von welcher Seite der Rechtsverdreher, erst Kohle, heisst erst schröpfen, die Kohle ist mir sicher.So wird Deutsches Recht gebrochen.warum trägt Justicia eine Augenbinde, weil sie das Elend dort nicht ertragen kann.Man könnte meinen Bestechung ist alles(nach Artikel 5/Absatz 1 des GG ist das freie Meinungsäusserung und kann nicht belangt werden)?[Diese Nachricht wurde von trabanti am 18. Juli 2001 editiert.]
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Verfasst: Mi 18. Jul 2001, 18:41
von ali 50
Richtig Trabanti,Recht bekommen und Recht haben sind zwei verschiedene Handschuhe die man erst bewilligt haben muss, will man sich mit Justitzia anlegen, warum hat der Verursacher die Gerechtigkeit gepachtet, er sollte doch der fahrlässigen Gefährdung des Gutes anderer in Sachen Rechtssprechung abgeleitet sein, warum spielt Beziehungen haben im Fall des Schlichtens nach gesetzlicher Uebertretung in diesem Fall bei Herr ... aus ... anders als bei dem normal Versterblichen, hat es mehrere Klassen von Rechthabern hier?Ich musste in meinem Fall für alles vom andern Verursachtes aufkommen und hinzu musste ich noch die Kosten meiner Reparationen selbst monatlich abstossen,was auch für mich nicht einfach war, gottseidank haben meine Mutter und der Schwiegereltern ihren Beitrag hinzugebracht, andrerseits weiss ich wirklich nicht wie es ausgeganegen wäre.Ali
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Verfasst: Mi 18. Jul 2001, 23:06
von festus
Manchmal tut es mir wirklich leid, dass ich einen Beitrag geöffnet habe. Zeit- und Geldverschwendung!