Seite 1 von 1

Rotes Kreuz bei Ex-BW Fahrzeugen erlaubt?

Verfasst: Mi 11. Apr 2001, 14:15
von treez
Ich grübele an folgender Frage: Dürfen ausgemusterte Sanitätsfahrzeuge der Bundeswehr mit auflackiertem roten Kreuz auf weißem Grund normal zugelassen werden oder müssen die Zeichen entfernt werden?

Rotes Kreuz bei Ex-BW Fahrzeugen erlaubt?

Verfasst: Mi 11. Apr 2001, 14:22
von bob
Ich habe vor nicht allzu langer Zeit einen Artikel über dieses Problem in der "Markt" gesehen;mit dieser besonderen Frage hat sich die Zulassung in rezenter Vergangenheit beschäftigt und ich weiss nur noch,dass die Bestimmungen "zufriedenstellend für die Sammler von Einsatzfahrzeugen" ausgegangen sein sollen.Bestimmt ist aber Konkreteres zu erfahre,sorry,dass ich nicht genauer antworten kann.

Rotes Kreuz bei Ex-BW Fahrzeugen erlaubt?

Verfasst: Mi 11. Apr 2001, 17:09
von RA-Wilke
Hallo Treez,das Rote Kreuz ist ein Hoheitsabzeichen und muss nach der Ausmusterung beim Einsatz im Straßenverkehr entfernt oder zumindest abgedeckt werden. Bataillonsabzeichen und das Tarnleitkreuz (wenn vorhanden) darfst Du dranlassen.

Rotes Kreuz bei Ex-BW Fahrzeugen erlaubt?

Verfasst: Fr 13. Apr 2001, 19:06
von DEUVET
Beim Tarnleitkreuz gehen die Meinungen auseinander: Da es angestrahlt wird bei eingeschalteter Tarnbeleuchtung, wird es von manchen als Bestandteil der Beleuchtug angesehen. Da der Tarnbeleuchtungs-Stromkreis aber ohnehin ausser Betrieb gesetzt werden muß, kann es ja gar nicht angestrahlt werden ...Wie gesagt, die Meinungen gehen auseinander.Es ist schon ein Kreuz Martin, DEUVET

Rotes Kreuz bei Ex-BW Fahrzeugen erlaubt?

Verfasst: Fr 13. Apr 2001, 19:06
von DEUVET
Beim Tarnleitkreuz gehen die Meinungen auseinander: Da es angestrahlt wird bei eingeschalteter Tarnbeleuchtung, wird es von manchen als Bestandteil der Beleuchtug angesehen. Da der Tarnbeleuchtungs-Stromkreis aber ohnehin ausser Betrieb gesetzt werden muß, kann es ja gar nicht angestrahlt werden ...Wie gesagt, die Meinungen gehen auseinander.Es ist schon ein Kreuz Martin, DEUVET