Alle Achtung Aldi Werkzeug

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Riesenmaus
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Beitrag von Riesenmaus » Di 14. Mär 2006, 20:30

Du sprichst mir aus der Seele, oldsbastel. Das heißt: Wenn auch nur ein einziges Teil dieser Werkzeuge von Aldi die Normen nicht einhält, dann ist 'ne Rückrufaktion fällig.Die entsprechenden Behörden sind sogar verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen ...Also schätze mal: So dramatisch wird's nicht sein oder die beiden Aldi-Brüder sind gerade dabei sich selbst einen einzuschenken. Ich kenne übrigens die Anforderungen, die Aldi-Nord an die Zulieferer für E-Geräte stellt. Das ist durchaus nicht lasch - schon als Selbstschutzmaßnahme.Gruß vonRiesenmaus

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Mi 15. Mär 2006, 10:17

Zitat:Original erstellt von Riesenmaus:Das heißt: Wenn auch nur ein einziges Teil dieser Werkzeuge von Aldi die Normen nicht einhält, dann ist 'ne Rückrufaktion fällig.Deine Aussage ist genauso falsch! Das Werkzeug muss als technisches Arbeitsmittel die Anforderungen des GPSG erfüllen, wobei es sich hier aber um Migrationsprodukte handelt. Dazu sind keine Normen erforderlich. Normen sind freiwillige Vereinbarungen der Industrie. Der Hersteller kann die gleiche Sicherheit auch auf andere Weise erreichen. Wenn das Werkzeug die gesetzlichen Beschaffenheitsanforderungen nicht erfüllt, dann haben die Aufsichtsbehörden zahlreiche Möglichkeiten, die bis zum Inverkehrbringes-Verbot oder der Öffentlichkeitswarnung reichen. Für die damit verbundene Produktprüfung kann die Prüfstelle dann Normen zugrunde legen. Bei dem Thema gibt es auch bei den TRs einigen Nachholbedarf. (Guggst du unter den beiden Internetseiten im Profil).Aldi und andere Ketten lassen ihre technischen Produkte in der Regel von einer benannten Stelle prüfen, wobei es auch da Unterschiede gibt. Während der TÜV Product Service auch die Bedienungsanleitung prüft bzw. durch Dienstleister erstellen lässt, hat der TÜV Rheinland damit nichts am Hut. Von dort kenne ich Geräte, die aufgrund der Bedienungsanleitung nie hätten in Verkehr gebracht werden dürfen.[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 15. März 2006 editiert.]

Riesenmaus
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Beitrag von Riesenmaus » Do 16. Mär 2006, 00:57

Na, ich weiß nicht ... Wenn die Normen nicht eingehalten werden und es gibt Probleme, dann sind die Aldis aber in ziemlicher Erklärungsnot. Deshalb halten die meisten die Normen ein - macht einfach zu viele Probleme, es nicht zu tun.Dann muss man nämlich BEWEISEN, dass man eine zumindest gleichwertige Lösung gefunden und verwirklicht hat. Liegt dann bereits ein derartiger Verriss vor, dann sieht's mit diesem Beweis aber schlecht aus. Also: Ich würde meinem Kunden in so einem Fall einen Rückruf empfehlen. Wenn die bei Werkzeugen ähnliche Anforderungen an den Handelsvertrag stellen, wie bei E-Geräten, dann wälzen sie den Schaden eh auf den Hersteller ab.Gruß vonRiesenmausPS.: Hab übrigens schon mal so einen Rückruf empfohlen, wurde vom Mutterunternehmen nicht beachtet und ... am Ende war die deutsche Division mächtig froh, dass sie meine Bemerkungen dazu an die Verantwortlichen weitergeleitet haben. War ein großes Theater!

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Do 16. Mär 2006, 10:16

Zitat:Original erstellt von Riesenmaus: Also: Ich würde meinem Kunden in so einem Fall einen Rückruf empfehlen. Nie und nimmer würde ich das so pauschalisieren! Es gibt reichlich Hersteller, deren Lösungen weit besser sind, als die in der Norm beschriebenen (so es denn überhaupt eine Norm für das Produkt gibt!).Normen sind freiwillige Vereinbarungen der Industrie, die die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung (!!!!!) wiederspiegeln und die ein Hersteller anwenden kann oder auch nicht, wobei die Anwendung der (Sicherheits)Normen deutliche Vorteile hinsichtlich der Beweislastumkehr hat - aber auch nur, wenn diese Normen harmonisierte Normen im Sinne der EU-Richtlinien sind. Nicht mehr und nicht weniger. Für die Handwerkzeuge gilt ohnehin nur die Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit. "CE" iss' nich'(!!!!), aber eine GS-Prüfung ist möglich.Eine Ausnahme bei den Normen bzw. technischen Regeln bildet die VDE 0100, der von hinten durch die Brust ins Auge quasi ein Gesetzesstatus zukommt. Das liegt aber auch daran, dass die Niederspannungs-Richtlinie noch nach dem alten Harmonisierungskonzept der EU verabschiedet wurde, in dem den Normen eine andere Bedeutung zukommt. Wenn es um Verstöße gegen die VDE 0100 geht, wird auch die Marktaufsicht ganz schnell ganz nervös! Über 70% aller Produktmängel, die zur Untersagungsverfügung führen, hängen mit der elektrischen Sicherheit zusammen. Ein gutes Beispiel sind die chinesischen Lichterketten von Achmed Kiff - Import/Export alljährlich zur Weihnachtszeit. Advent, Advent, eine Lichterkette brennt ...In einem Haftungsfall stellen die Normen die anerkannten Regeln der Technik dar. Selbst bei einem Sachverständigengutachten reicht das aber längst nicht aus. Im Haftungsfall wird nicht der "Stand der Technik", sondern der "Stand von Wissenschaft und Technik" und die "Best Practice" zugrunde gelegt. Das ist ein ganz anderes Kaliber! Wir arbeiten viel mit einem sehr renommierten und bekannten Fachanwalt für Technikrecht aus Süddeutschland zusammen, mit dem wir im Moment auch wieder versuchen, eine Untersagungsverfügung zu verhindern bzw. rechtswirksam werden zu lassen. In der Tat ist die Untersagungsverfügung bereits erlassen. Für das betroffene mittelständische Unternehmen mit rund 50 Mitarbeitern geht es jetzt um die Existenz, da der betroffene Massenartikel einen großen Teil des Geschäftes ausmacht!RA Heuer (dürfte dir ja was sagen, oder ) sagte mir auf einer tekom-Tagung mal, dass er den Stand der Wissenschaft und Technik für seine Mandanten in die Werkverträge schreibt. . Auf meine Anmerkung, dass das Knebel-Verträge seien, stimmte er mir zu. Allerdings seien solche Verträge noch nicht sittenwidrig. [Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 16. März 2006 editiert.]

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Beitrag von 1300VC » Mo 3. Apr 2006, 21:29

So, so, Snap-On taugt nichts ?? Vielleicht doch überbelastet beim Einsatz ??Also ich habe Nüsse und Ratschen von Snap-On und Facom. Es sind bisher die einzigen, welche nicht kaputt gegangen sind. Im übrigen gewährt Snap-on seit einigen Jahren wegen EU-Recht nur noch 30 Jahre Garantie, da eine lebenslange in der EU gesetzlich nicht zulässig, da wettbewerbsverzerrend ist.....Und immer daran denken: Werkzeuge nur mit soviel Kraft belasten, für die sie ausgelegt worden sind. Dann geht auch nichts kaputt.....

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