Rote Nummer Zugfahrzeug

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Altopelfreak
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Wer ist nun pe(nn)dantischer..

Beitrag von Altopelfreak » Fr 2. Sep 2011, 22:00

der DEUVET oder ich?

Wenn sich wenigstens einer von euch mal den Inhalt des DEUVET-Link durchgelesen hätte, würdet ihr sehen, daß dort haargenau das gesagt wird, was ich
euch die ganze Zeit versucht habe zu erklären!

Es kann doch nicht so schwer zu begreifen sein, was ein historisches Gespann darstellt! Ein Trailer mit einen zweiten Oldie drauf, der transportiert wird, ist
es jedenfalls nicht. Und das ist, wenn wir mal bei der DEUVET-Aussage bleiben, nun einmal unzulässig!

Es gab Zeiten, da wurde selbst innerhalb der Oldie-Szene sehr darauf geachtet, jeden Mißbrauch der Roten 07 zu unterbinden. Seit jedoch die frühere 49. Ausnahmeverordnung in die neue ZVo übernommen und damit Gesetz wurde, scheint sich die Mentalität eher ins Gegenteil verkehrt zu haben.

Ach ja, wer hat es denn in der Zwischenzeit von seiner Zulassungsstelle schriftlich bekommen?

Klaus

1300VC
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Re: Wer ist nun pe(nn)dantischer..

Beitrag von 1300VC » Sa 3. Sep 2011, 08:32

Altopelfreak hat geschrieben: Es gab Zeiten, da wurde selbst innerhalb der Oldie-Szene sehr darauf geachtet, jeden Mißbrauch der Roten 07 zu unterbinden.
Ja genau, früher da war einfach alles sowieso besser :mrgreen: .
Da wachte u.U. noch ein Blockwart darüber, daß sich jeder ans "Gesetz" hielt.
Immer diese Disziplinlosigkeit in der Szene...

Altopelfreak
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Du liegst gar nicht so verkehrt

Beitrag von Altopelfreak » Sa 3. Sep 2011, 09:23

[quote="1300VC

Ja genau, früher da war einfach alles sowieso besser :mrgreen: .
Da wachte u.U. noch ein Blockwart darüber, daß sich jeder ans "Gesetz" hielt.

quote]
Offensichtlich gab es schon im "3. Reich" eine Rote 07, schau mal in der aktuellen Oldtimer-MARKT auf S. 162:
Schon der "Berlin-Rom-Wagen" war damals damit unterwegs!

kat
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Re: Wer ist nun pe(nn)dantischer..

Beitrag von kat » Mo 5. Sep 2011, 20:48

Altopelfreak hat geschrieben:der DEUVET oder ich?

Wenn sich wenigstens einer von euch mal den Inhalt des DEUVET-Link durchgelesen hätte, würdet ihr sehen, daß dort haargenau das gesagt wird, was ich
euch die ganze Zeit versucht habe zu erklären!

Es kann doch nicht so schwer zu begreifen sein, was ein historisches Gespann darstellt! Ein Trailer mit einen zweiten Oldie drauf, der transportiert wird, ist
es jedenfalls nicht. Und das ist, wenn wir mal bei der DEUVET-Aussage bleiben, nun einmal unzulässig!

Es gab Zeiten, da wurde selbst innerhalb der Oldie-Szene sehr darauf geachtet, jeden Mißbrauch der Roten 07 zu unterbinden. Seit jedoch die frühere 49. Ausnahmeverordnung in die neue ZVo übernommen und damit Gesetz wurde, scheint sich die Mentalität eher ins Gegenteil verkehrt zu haben.

Ach ja, wer hat es denn in der Zwischenzeit von seiner Zulassungsstelle schriftlich bekommen?

Klaus
Im Deuvet-Link geht es im wesentlich darum, wie man einen Anhänger auf 07er-Nummer zuläßt. Auf die Frage eines normal zugelassenen Anhängers (schwarze Nummer) wird nur am Rande eingegangen. Und auf die Frage, ob man einen zweiten Oldi per normal zugelassenen Trailer ziehen darf, wird überhaupt nicht eingegangen ;)

Ich habe von der Zulassungsstelle nichts schriftlich bekommen, weil ich auch nichts angefragt habe ;)

Grüße

Altopelfreak
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Eindeutige Aussage

Beitrag von Altopelfreak » Di 6. Sep 2011, 12:16

Auch wenn nur am Rande darauf eingegangen wird, für mich lässt die DEUVET - Aussage eigentlich kaum Fragen zum Thema offen. Hier nochmal
das Zitat:
klar definiert: Neben Probe- und Überführungsfahrten sind es “An- und Abfahrten zu sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen” (49. AV zur StVZO, §1 Absatz 1 sowie Erl. 13, II, Abs. 1). Das Ziehen eines normalen Anhängers fällt in aller Regel nicht darunter.Als Besonderheit im Sinne der 49. Ausnahmeverordnung sind jedoch Anhänger anzusehen, die zusammen mit dem Zugfahrzeug ein historisches Gespann darstellen. Wird dieses Gespann auf einer Oldtimerveranstaltung dargestellt, so erfüllt es die Vorschrift. Ein solches historisches Gespann ist im Gesetz natürlich nicht definiert. Als im Sinne der Verordnung sind jedoch Gespanne anzusehen, deren Anhänger ebenfalls als historisch anerkannt werden können. Er muss also selbst mindestens 20 Jahre alt, original erhalten, restauriert oder gut gepflegt sein. Damit ist gewährleistet, dass sowohl Zugfahrzeug als auch Anhänger von historischem Interesse sind. Somit ist nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Oldtimer-Pkw mit rotem 07-Kennzeichen mit einem Oldtimer-Anhänger - sei es ein Wohn- oder ein Transportanhänger - zu einer Oldtimerveranstaltung fährt. Auch eine Probe- oder Überführungsfahrt sowie eine Fahrt zur Wartung eines solchen Gespannes sind zulässig. Das gleiche gilt für Oldtimer- Anhänger hinter Oldtimer-Lkw. Hier steht die Darstellung eines gesamten zeitgenössischen Lastzuges noch weitaus mehr im Vordergrund als bei den Oldtimer-Pkw. Nicht im Sinne der Verordnung ist es jedoch, wenn mit den beschriebenen Gespannen Transportaufgaben erledigt werden. So ist der Campingurlaub mit dem auf 07- Kennzeichen eingetragenen Fahrzeug ebenso wenig zulässig wie die Einkaufsfahrt zum Baumarkt.

Schon aus den Nutzungsbedingungen der Roten 07 ergibt sich, dass sich das Ziehen eines Transportanhängers, egal ob zum Baumarkt oder zur Oldtimerveranstaltung, verbietet.

Die Angabe "Alter von 20 Jahren" ist jedoch nicht mehr aktuell.
Die empfohlene Möglichkeit, ein historisches Gespann, z. B. mit einem Fahti-Wohnanhänger aus den 50ern, mit ein-und derselben Roten Nr. zu bewegen, ist zwar folgerichtig logisch, dürfte jedoch mancherorts an bürokratischen Hürden scheitern. In BaWü z. B. wird kein drittes rotes Schild ausgegeben.

Auch wenn die Rote Nr. inzwischen Bestandteil der ZVO ist, kann ich dennoch nur an eure Vernunft appellieren, mit deren Nutzung lieber eine Nummer zu vorsichtig zu sein, in unser aller Interesse. Sonst riskieren wir nur weitere Restriktionen, denn rechtliche Grauzonen, intensiv genutzt, fallen irgendwann auf und dann werden sie erfahrungsgemäss mit totaler Überreaktion des Gesetzgebers geschlossen.

In diesem sinne
Klaus

wagalaweia
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Re: Rote Nummer Zugfahrzeug

Beitrag von wagalaweia » Di 6. Sep 2011, 13:33

Hallo!
Das ist eine reine DEUVET Meinung/Auslegung ohne irgendwelche Rechtskraft.Und die 20 Jahre gab es nie bzw sind häufig-auch vom TÜV- falsch interpretiert worden.
In der alten Begutachtungsrichtlinie ging es im gesamten Text um ein genau 30 Jahre altes Auto.

Grüße

kat
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Re: Eindeutige Aussage

Beitrag von kat » Di 6. Sep 2011, 17:29

Altopelfreak hat geschrieben: Schon aus den Nutzungsbedingungen der Roten 07 ergibt sich, dass sich das Ziehen eines Transportanhängers, egal ob zum Baumarkt oder zur Oldtimerveranstaltung, verbietet.
Zum Baumarkt verbietet es sich sicherlich, aber nicht zur Oldtimerveranstaltung. Genausowenig ist es verboten, das für die Oldtimerveranstaltung erforderliche Gepäck im, auf oder hinter dem 07er Auto zum Veranstaltungsort zu transportieren.

Grüße

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Re: Rote Nummer Zugfahrzeug

Beitrag von 1300VC » Di 6. Sep 2011, 20:16

... sinnlos, manche WOLLEN nicht verstehen....

Chris.

MG
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Re: Rote Nummer Zugfahrzeug

Beitrag von MG » Di 6. Sep 2011, 22:44

Hallo in die Runde,

ich benutze diesen Thread mal für mich - Entschuldigung an Tripower - löschen falls unmöglich:
Am Wochenende habe ich einen anderen kleineren Trailer gekauft. Jetzt steht mein Trailer-Schatz, wie gesagt Bj. 1977, für einen schnellen Verkauf
von € 990,- (nicht verhandelbar) zur Disposition.

Kurz die Daten:
Eigengewicht 470 kg lt. Brief
zul. Gesamtgewicht 1.500 kg
Tandemachse
eine Achse in diesem Jahr nagelneu
neue Elektrik
neue Winde
neues Edelstahlseil für die Winde
neue Bremsseile
neu lackiert, allerdings mit dem Pinsel (Rahmen grün und Radläufe silber)
Reserverad
Auflaufbremse vor 2 oder 3 Jahren überholt

Abzugeben Ende September!

Kontakt über eMail zweieichen (at) versanet.de

Grüße
manfred

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Gepäck ja, Hund im Auto riskant

Beitrag von Altopelfreak » Mi 7. Sep 2011, 00:35

wagalaweia hat geschrieben:Hallo!
Das ist eine reine DEUVET Meinung/Auslegung ohne irgendwelche Rechtskraft.Und die 20 Jahre gab es nie bzw sind häufig-auch vom TÜV- falsch interpretiert worden.
In der alten Begutachtungsrichtlinie ging es im gesamten Text um ein genau 30 Jahre altes Auto.

Grüße
Da liegst Du falsch! Das ursprüngliche Mindestsalter laut 49. Ausnahmeverordnung für die Rote 07 war 20 Jahre, von Anfang an, also ab 1994. Nur Bremen verlangte eigenmächtig 25 Jahre. Erst mit Einführung der neuen ZVO und der damit einhergehenden Überführung ins Strassenverkehrsgesetz wurde das Mindestalter auf 30 Jahre angehoben und damit dem H-Kennzeichen angeglichen, weil die Politik ein einheitliches Oldtimeralter gefordert hatte. Natürlich wären 25 Jahre ein konsequenter Kompromiß gewesen, so wie ja auch von Minister Wissmann für das H-Kennzeichen anfangs geplant, was aber durch den unseligen Herrn Johannes Rau torpediert wurde, indem dieser unerwartet im Bundesrat die Zustimmung verweigerte und 35 Jahre forderte.

Natürlich ist der Deuvet kein Gesetzgeber, doch zu seiner Ehrenrettung sei gesagt, daß er auf alle Oldtimer-relevanten Verordnungen und Gesetzesentwürfe massgeblichen Einfluß nehmen konnte. Dies ist dem unermüdlichen Einsatz von Martin Kraut, Peter Schneider und einigen weiteren Mitstreitern zu verdanken, ohne deren seinerzeitigem Engagement wir heute mit ziemlich leeren Händen dastünden. Auch wenn längst nicht alles erreicht werden konnte, was wünschenswert gewesen wäre.

Und mit der Nutzung Roter Nummern bleibt es bei einer rechtlichen Grauzone, die dem Nutzer wenig Sicherheit bietet. Ein KFZ-Gewerbler mit seiner Roten 06, für den Auseinandersetzungen mit Behörden und Anwälten zum Tagesgeschäft gehören, kann das eher unter unternehmerischem Risiko wegstecken als ein privater Oldtimer-Sammler, der an sein gutes Recht glaubt.

Sehen wir es einmal so: Die Nutzung der Roten Nummer nähert sich in dem Maße dem Mißbrauch, in dem das Fahrzeug dabei einen Nutzen erfüllt.
Es wurde schon einmal eine Rote 07 entzogen, nur weil ein Hund mit im Auto saß! Und jetzt kommt Ihr mit euren Anhängern!

Antworten
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