Rote Nummer Zugfahrzeug
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- Registriert:Fr 19. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
@ Klaus: ja ja, das kommt dabei heraus, wenn Gesetze/Verordnungen so schlecht (auslegbar) gemacht werden. Es sollte eine "Direktwahl" und qualitätsbezogene Besoldung für Minister geben... Gruß. Rolf
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Kein Unterschied
Es gibt keinen prizipiellen Unterschied zwischen 06 und 07, das ist eben ein weitverbreiter Irrtum! Und die Idee mit der
mitgeführten Eintragungbescheinugung ist zwar gut, doch ohne Zulassung ist diese nicht viel wert.
Und da sich schon die Polizei oft nicht mit den Nutzungsbedingungen auskennt, ist der Ärger schon vorprogrammiert.
So, und bevor nun hier ohne Fakten weiter"gefaselt" wird, zeigt mir mal die Stelle im Gesetz, wonach Anhängerbetrieb
mit Roter Nummer inzwischen gestattet sein soll!
Klaus
mitgeführten Eintragungbescheinugung ist zwar gut, doch ohne Zulassung ist diese nicht viel wert.
Und da sich schon die Polizei oft nicht mit den Nutzungsbedingungen auskennt, ist der Ärger schon vorprogrammiert.
So, und bevor nun hier ohne Fakten weiter"gefaselt" wird, zeigt mir mal die Stelle im Gesetz, wonach Anhängerbetrieb
mit Roter Nummer inzwischen gestattet sein soll!
Klaus
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Re: Kein Unterschied
Der einzige Irrtum ist der, welchen du per se nicht einsehen willst: Dein Kenntnisstand zu dieser Materie !Altopelfreak hat geschrieben:Es gibt keinen prizipiellen Unterschied zwischen 06 und 07, das ist eben ein weitverbreiter Irrtum!
Erzählst etwas von "Bewegungsfahrten" und fehlenden Unterschieden zwischen "06" und "07".
Wenn du es genau wissen willst in deiner Wortwahl: "Lustfahrten" wie zu Oldtimerveranstaltungen sind z.B. mit einer "06" explizit nicht mehr erlaubt seit FZV; Ausnahme wäre wenn ein dort vereinbarter Besichtigungstermin wahrgenommen werden soll.
Chris.
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Re: Kein Unterschied
Na dann zeig mir mal die Stelle im Gesetz, die den Anhängerbetrieb mit roter Nummer verbietetAltopelfreak hat geschrieben: So, und bevor nun hier ohne Fakten weiter"gefaselt" wird, zeigt mir mal die Stelle im Gesetz, wonach Anhängerbetrieb
mit Roter Nummer inzwischen gestattet sein soll!
Klaus

Grüße
- Dannoso
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Re: Kein Unterschied
Hä?Altopelfreak hat geschrieben:Es gibt keinen prizipiellen Unterschied zwischen 06 und 07, das ist eben ein weitverbreiter Irrtum! ...
Klaus
06 ist eine Nummer für Händler und 07 für Sammler alter Fahrzeuge. Mit jeweils anderen Nutzungsbestimmungen. Das ist sehr wohl ein Untersccheid.
Grüsse
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Re: Kein Unterschied
kat hat geschrieben:Na dann zeig mir mal die Stelle im Gesetz, die den Anhängerbetrieb mit roter Nummer verbietetAltopelfreak hat geschrieben: So, und bevor nun hier ohne Fakten weiter"gefaselt" wird, zeigt mir mal die Stelle im Gesetz, wonach Anhängerbetrieb
mit Roter Nummer inzwischen gestattet sein soll!
Klaus
Grüße
Zeig erst mal,daß das im Rahmen der zulässigen Nutzungsarten erlaubt ist.
Bei einer 06 könnte man testen wollen ob sich der Wagen als Zugfahrzeug eignet.Ob man dies aber deutlich vom Standort der Firma entfernt wirklich vorbringen kann?
Nun ist das mit der 06 so eine Sache:Hier im Kreis genießen die Narrenfreiheit.Wenn da ein Fahrzeuganhänger gebraucht wird kommt der gebrauchte Pajero mit 06 zum Einsatz.
Und nach Mannheim natürlich das 06 Wohnmobil mit 2 Tonnen Anhänger für den Stand.
Aber das ist ja nicht "unser" Problem.
Bei einer 07 wäre eigentlich nur das Mitführen eines historischen Anhängers und Teilnahme an einem Treffen begründbar.(ob rechtens kann ich auch nicht sagen)
Die Auffassunfg des Deuvet man könne mit EINER 07 einen Zug bewegen ist mir in Praxis übrigens noch nicht vorgekommen.Ist auch ein Widerspruch zur Zulassungsverordnung-d.h. man müßte im Einzelfall eine Ausnahme vom Amt haben.
Aber ich dachte immer DEUVET wollte sich schon vor Jahren um dieses Problem kümmern?
Mit einer 06er darf der Firmenchef übrigens nicht mit seinem Oldtimer an Veteranenveranstaltungen teilnehmen.
Grüße
- Th. Dinter
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Re: Rote Nummer Zugfahrzeug
....jetzt mußt Du mir aber mal erklären, wo die Teilnahme an einem Treffen gefordert wird. Es geht um die Fahrt zu einem Treffen....
Das ist ja gerade das Interessante, daß ich auch als Zuschauer zu einer Veranstaltung fahren kann...
Und woraus ist die Art des Anh. abzuleiten??
Davon steht meines Erachtens nix drin(wenn da seit neuestem was geändert wurde, bin ich natürlich auf dem Holzweg...)
gruß
thomas
Das ist ja gerade das Interessante, daß ich auch als Zuschauer zu einer Veranstaltung fahren kann...
Und woraus ist die Art des Anh. abzuleiten??
Davon steht meines Erachtens nix drin(wenn da seit neuestem was geändert wurde, bin ich natürlich auf dem Holzweg...)
gruß
thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Re: Kein Unterschied
Da es nicht ausdrücklich verboten ist, auf der Fahrt zum Oldtimertreffen einen Anhänger mitzuführen,ist es aus meiner Sicht erlaubt. Da kann ein Campinganhänger (alt oder neu) am Auto hängen, wenn man darin beim Treffen übernachten will, oder ein Trailer mit einem alten Auto oder Motorrad (bei einem mehrtägigen Treffen kann ich ja einen Tag mit dem Zugfahrzeug die Ausfahrt mitfahren und am anderen mit dem Fzg., das auf dem Anhänger stand) . Selbst wenn ich für jemanden einen Zentner Ersatzteile auf dem Anhänger mitbringe, ist das aus meiner Sicht genauso erlaubt, als wenn ich sie in den Kofferraum packe (was ja auch nicht verboten ist).wagalaweia hat geschrieben:
Zeig erst mal,daß das im Rahmen der zulässigen Nutzungsarten erlaubt ist.
Wenn es aber um allgemeine Fahrzeugtransporte (z.B. Kleinbagger für den Garten), Baustofftransporte o.ä. geht, gebe ich Dir recht, daß das wohl kaum unter die zulässigen Nutzungsarten fällt, analog zu den von Dir erwähnten Fahrten mit 06er Nummer.
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Zulassungsstelle soll es schriftlich geben
Aber das wissen wir doch: In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Dafür gibt es zahllose Beispiele.
Lasst es euch doch von der Zulassungsstelle schriftlich geben, daß ihr mit der 07 Anhänger ziehen dürft. Wenn die sich weigert,
dann wird das seinen Grund haben.
Der Gebrauch Roter Nummern ist leider nach wie vor mit reichlichen Rechtsunsicherheiten befaftet. Und es nützt euch doch nichts,
hinterher in langen Prozessen Recht zu bekommen, nachdem ihr nicht weiterfahren durftet, die Nummer eingezogen wurde, die Teilnahme am Treffen gelaufen ist,
von Ärger und Verdruß sowie Kosten f. zusätzliche Übernachtung und Rückreise ohne Auto mal ganz abgesehen.
Klaus
Lasst es euch doch von der Zulassungsstelle schriftlich geben, daß ihr mit der 07 Anhänger ziehen dürft. Wenn die sich weigert,
dann wird das seinen Grund haben.
Der Gebrauch Roter Nummern ist leider nach wie vor mit reichlichen Rechtsunsicherheiten befaftet. Und es nützt euch doch nichts,
hinterher in langen Prozessen Recht zu bekommen, nachdem ihr nicht weiterfahren durftet, die Nummer eingezogen wurde, die Teilnahme am Treffen gelaufen ist,
von Ärger und Verdruß sowie Kosten f. zusätzliche Übernachtung und Rückreise ohne Auto mal ganz abgesehen.
Klaus
Re: Rote Nummer Zugfahrzeug
Hatte nicht der DEUVET mal ein Merkblatt zu diesem Thema herausgebracht?