Restaurieren in Tschechien
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Stimmt nicht.Zitat: Das Gemeinschaftszollrecht gilt ab dem 01. Mai 2004 grundsätzlich auch in den Beitrittsstaaten. Waren, die sich im Beitrittszeitpunkt im zollrechtlich freien Verkehr der Beitrittsstaaten befinden, werden mit dem Beitritt Gemeinschaftswaren. Im Übrigen entfallen ab dem 01. Mai 2004 sämtliche Zollförmlichkeiten im Warenverkehr zwischen den Beitritts- und den alten Mitgliedstaaten. Dies gilt auch für den Reiseverkehr.siehe auch: http://www.zoll-d.de/a0_aktuelles/eu_osterweiterung/ Stefan
