Kennt jmd das Auto??

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1300VC
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Kennt jmd das Auto??

Beitrag von 1300VC » So 26. Sep 2010, 22:50

Auszug aus dem Anforderungskatalog des TÜV Süd:Zitat:"Seite 3 von 14Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 21c StVZO:Grundsätzliches zum Geltungsbereich der Richtlinie für Oldtimerfahrzeuge:• Nur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,können als Oldtimer positiv begutachtet werden und die Schlüsselnummer „98“erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter. Bei der Festlegung desFahrzeugalters legen manche Zulassungsbehörden nicht das exakte Datum derErstzulassung zugrunde, sondern nehmen lediglich Bezug auf das Jahr derErstzulassung. Z.B. wird am 15. Januar 1999 ein VW Käfer mit einer EZ vom 28.November 1969 anerkannt. Da die Vorgehensweise diesbezüglich unterschiedlich ist,wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit der zuständigen Verwaltungsbehörde imEinzelfall Kontakt aufzunehmen.•• Gleichzeitig zur Begutachtung nach § 21c StVZO erfolgt eine Untersuchung imUmfang einer HU nach § 29 StVZO, wenn das Fahrzeug eine gültigeBetriebserlaubnis besitzt und die letzte HU mehr als zwei Monate zurückliegt. Liegtkeine gültige Betriebserlaubnis vor, ist ein Gutachten gem. § 21 StVZO und eineBegutachtung gem. § 21c StVZO erforderlich.• Die Originalität (siehe „Anforderungskatalog“) muß gegeben sein. Bei einigenMerkmalen kann im Einzelfall davon abgewichen werden (Absprache mit demzuständigen Oldtimer-Fachmann).• Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassungerfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. siemüssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge werdengrundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr als 20Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im Anforderungskatalogausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die Fahrzeuge und derenUmbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen. Z.B. sindscharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig."Ist eigentlich eindeutig.Chris.

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mo 27. Sep 2010, 00:02

Hallo, ist trotzdem nur eine Arbeitsanweisung, kein Gesetz und keine Verordnung. Gruß. Rolf

StevieP2
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Beitrag von StevieP2 » Mo 27. Sep 2010, 06:54

Zitat:Original erstellt von Gerrus am/um 26.09.10 19:40:10Des sind die eilsten DIe wo voll lange nur rumgestanden sind und wo man dann alles selber machen kann Voll hamma Bitte vor dem Antworten:www.duden.deSteffen

wagalaweia
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Beitrag von wagalaweia » Mo 27. Sep 2010, 09:26

Mit einer 06 dürfen Sie aber nicht an Treffen und Ausfahrten teilnehmen?Grüße

two-lane
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Beitrag von two-lane » Mo 27. Sep 2010, 09:36

Da nun nicht jeder-ausgebildeter KFZ-ler ist,-bei Mercedes, Citroen und... gearbeitet hat,-einen Zweitwohnsitz in Texas hat,-einen "kompetenten" Prüfer kennt,-...hielt ich meinen Hinweis für angemessen.Davon ab:Zitat:Original erstellt von Johnny Burnette am/um 26.09.10 21:04:29wieso das denn? Der Umbau muß doch nur authentisch seinWen auch nur "Handlungsanweisung", sollte man die Richtlinie für eine "Argumentationsstrategie" sicherlich kennen.Schön, daß ich Ihnen mit dem Hinweis also wahrscheinlich auch helfen konnte.netten Grußtwo-laneBeitrag geändert:27.09.10 09:33:53

two-lane
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Beitrag von two-lane » Mo 27. Sep 2010, 11:47

Genau das meinte ich (quod erat demonstrandum):Zitat:Original erstellt von Johnny Burnette am/um 27.09.10 11:00:23Ich war sogar vor ein paar Jahren baff erstaunt als mir ein bekannter Polizist sogar erklärte ich dürfte damit sogar einen Anhänger ziehen wenn ich das als Probe bzw. Überführungsfahrt deklarieren würde. Nicht jeder ist mit einem Polizisten bekannt.Im Falle der Nutzung eines 06er Kennzeichens (mir als "Hinz und Kunz" nicht vergönnt) würde ich mich vielmehr auf die Primärquellen (wird sicher eine entsprechende Verordnung geben) verlassen.two-lane

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Mo 27. Sep 2010, 11:53

Das Ziehen von einem regulär zugelassenen (Brems-)Anhänger hinter einem mit 06er Nummernschild betriebenen Fahrzeug ist bei Erprobungsfahrten im Hochgebirge Gang und Gebe. Wüßte nicht warum das plötzlich nicht mehr erlaubt sein sollte oder wie man solche Prototypen sonst zulassen sollte (außer natürlich mit ausländischem "Manufacturer's Plate").

Thomas404
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Beitrag von Thomas404 » Mo 27. Sep 2010, 15:56

Zum 06er-Kennzeichen (Beitrag 21 und 22): Aus dem Gedächtnis zitiert sind mit diesem Probefahrtkennzeichen Überführungsfahrten, Fahrten zur Erprobung der Gebrauchstüchtigkeit sowie Fahrten "zur Anregung der Kauflust" erlaubt. Mit den genannten Verwendungszwecken kann man die Teilnahme an Treffen und Ausfahrten wohl begründen. Wenn man aber sein Custom Car darüber hinausgehend nutzen will, wird es kritisch. Zu dem Kennzeichen gehörte zumindest in der Zeit, als ich damit gelegentlich zu tun hatte, ein Nachweisheft für die damit durchgeführten Fahrten, das eigentlich vor Fahrtbeginn auszufüllen war. Zugegebenermaßen wurde das gerne "aus Versehen" vergessen, damit das teure Nachweisheft nicht zu schnell voll wurde.Ich hatte einige Jahre einen Kollegen, der sein 06er-Kennzeichen, das er noch besaß, weil er früher einmal als Selbständiger eine Kfz-Werkstatt betrieben hat, an einen alten Fiat Punto geschraubt hat, mit dem er täglich zur Arbeit gefahren ist. Wenn da jemand hineingestochen hätte, hätte ich nicht unbedingt in der Haut meines Kollegen stecken mögen, denn begründe mal tägliche Probefahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Die Folgen hätten sein können: (1) Entzug des Probefahrtkennzeichens, (2) Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis, wenn er mit dem 06er-Kennzeichen ein Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung als Alltagsfahrzeug benutzt hat,(3) evtl. Anzeige wegen Steuerhinterziehung.In der Firma, in der ich gelernt habe, haben wir bei Bedarf von einer befreundeten Werkstatt deren 06er-Kennzeichen ausgeliehen. Irgendwann wollte diese es nicht mehr verleihen, da das ebenfalls eigentlich nicht zulässig ist, und es wohl einen konkreten Fall gegeben hatte, in dem dem Inhaber sein 06er Kennzeichen wegen eines solchen Verstoßes entzogen worden war.Keine Primärquelle, aber ein Erfahrungsbericht.Viele GrüßeThomas

wagalaweia
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Beitrag von wagalaweia » Mo 27. Sep 2010, 16:05

"Anregung der Kauflust" ist weggefallen.06 : Für Probe und Überführungsfahrten im Rahmen der betrieblichen Erfordernis.07 :Für Probe und Überführungsfahrten und zusätzlich ausdrücklich zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.Grüße

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Chrysler-Tommy
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Beitrag von Chrysler-Tommy » Mo 27. Sep 2010, 16:38

Oldies mit 06er Nummer sieht man allerdings bei fast jeder Veranstaltung. Seit Jahren schickt die Firma Opel z.B. ihre Oldies mit 06er Nummern auf alle größeren Rallyes.Ist das legal oder nicht ?GrußTommy

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