Umweltplakette/ H- Kennzeichen und Eintragung Reifengrößen

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phil1800
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Umweltplakette/ H- Kennzeichen und Eintragung Reifengrößen

Beitrag von phil1800 » So 11. Apr 2010, 15:56

Hallo,wahrscheinlich 2 dumme Fragen, aber ich habe dazu bereits im Archiv gesucht und nichts gefunden:1.) Mein Volvo hat ein H- Kennzeichen, ist ASU- befreit (BJ 1968). Brauche ich eine Umweltplakette und wenn nicht, wie belege ich das ich in eine Umweltzone einfahren kann?2.) Als Bereifung ist neben der orginalen Größe nur ein Reifenformat (195/60/15) auf den optionalen KPZ Felgen eingetragen. Ich möchte aus Optik- und Verfügbarkeitsgründen nun auf 195/65/15 wechseln. Diese Größe ist in der Freigabe, neben vielen anderen, angegeben. Muss ich jedes freigegebene Format einzeln eintragen lassen oder nur das Gutachten mitführen?Danke aus Düsseldorf!phil1800

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alteschätzchen
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Umweltplakette/ H- Kennzeichen und Eintragung Reifengrößen

Beitrag von alteschätzchen » So 11. Apr 2010, 16:23

Zu 1: Du benötigst keine Umweltplakette. Das "H" im Kennzeichen ist dein Freifahrtschein.

wagalaweia
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Beitrag von wagalaweia » So 11. Apr 2010, 19:07

Zu 2 :Mitführen des "Gutachtens" (bei Volvo ist das eine zig mal kopierte Herstellerfreigabe)reicht nicht.Grüße Wala

180Ponton
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Umweltplakette/ H- Kennzeichen und Eintragung Reifengrößen

Beitrag von 180Ponton » So 11. Apr 2010, 21:17

Hallo,kleine Ergänzung zu 1), die ich auch erst auf der TC in Essen erfahren habe:In Baden-Württemberg (und nur dort) sind Fahrzeugebis Baujahr 1970 von den Fahrverboten ausgenommen,auch wenn sie weder ein H-Kennzeichen nochein 07-Kennzeichen noch eine Plakette tragen.Sollte man doch ein Knöllchen bekommen, kann mandagegen mit Hinweis auf das Baujahr vorgehen. Aber halt nurin Baden-Württemberg.SternengrußHelu

SEAT
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Beitrag von SEAT » So 11. Apr 2010, 21:20

Zitat:Original erstellt von 180Ponton am/um 11.04.10 21:17:39In Baden-Württemberg (und nur dort) sind Fahrzeugebis Baujahr 1970 von den Fahrverboten ausgenommen,auch wenn sie weder ein H-Kennzeichen nochein 07-Kennzeichen noch eine Plakette tragen.Meines Wissens endete diese Ausnahmeregelung am 31.12.2009.Gruß,Thomas

Mario
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Beitrag von Mario » So 11. Apr 2010, 21:25

Nein, Thomas. Siehe hier unter "Allgemeinverfügung Baden-Württemberg". In Punkt 2 am Ende des Absatzes der unterstrichene Satz ist maßgeblich.Viele GrüßeMario

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Tripower
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Beitrag von Tripower » So 11. Apr 2010, 21:39

Hallo Mario,auch ich komme nach Lesen der Ausnahmegenehmigung zu dem Schluß, daß diese bis zum 31.12.2009 befristet war.Wörtlich heißt es dort:2. Diese Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 31.Dezember 2009. Sie wird unterden folgenden Bedingungen erteilt: (...)Der von Dir zitierte Satz "Die Bedingungen in Nummer 2 gelten nicht für die in Nr. 1.3 b., c. und d. genanntenFahrzeuge." bedeutet demnach nur, daß für die Oldtimerfahrzeuge die Bedingungen zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht gelten, also diese bedingungslos erteilt werden kann - allerdings eben nur innerhalb der befristeten Geltungsdauer.Gibt es da definitiv andere Statements von offizieller (amtlicher) Seite?Mit interessiertem GrußTripower
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Beitrag von Mario » Di 13. Apr 2010, 18:53

Hallo Gerrit,es gibt (noch) keine offizielle Verlautbarung von amtlicher Seite. Ich klemme mich aber dahinter, da ich nicht einer Mißinterpretation meinerseits zum Opfer fallen möchte.Ich ging bislang davon aus, daß der ganze Punkt zwei für die in Punkt 1.3b,c und d genannten Fahrzeuge ohne Belang ist.Viele GrüßeMario

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Beitrag von Tripower » Mi 14. Apr 2010, 10:30

Der Teufel sitzt - wie so oft - auch bei Gesetzestexten im Detail.Es heißt dort nämlich nicht "Nr. 2 gilt nicht für (Oldtimerfahrzeuge)", sondern nur "die Bedingungen in Nr. 2 gelten nicht für ....".Das bedeutet aber grundsätzlich, daß "Nr 2." im übrigen auch für Oldtimerfahrzeuge gilt - und damit auch die befristete Geltungsdauer.Es sollte mich wundern, wenn Du von amtlicher Seite eine andere (verbindliche) Auskunft bekommst.Mit gespannten GrüßenTripower
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Beitrag von Mario » Fr 30. Apr 2010, 15:44

Hallo Gerrit,ich versprach ja, zu informieren, sobald ich einen Bescheid über die aktuelle Situation bekomme.Es ist also tatsächlich so, daß die Ausnahmen für Oldtimer OHNE Kennzeichnung (H- oder 07) am 31.12.2009 ausgelaufen sind. Einen Antrag kann man zwar stellen, doch dieser wäre auf ein Jahr befristet und müßte ein zwischenzeitlich strengeres Genehmigungsverfahren durchlaufen. Ich habe mich in meiner Interpretation der Ausnahmeverfügung geirrt und kann jeden, den ich damit verunsichert habe, hierfür nur um Entschuldigung bitten.Viele GrüßeMarioBeitrag geändert:30.04.10 15:42:03

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