Unfall-Abschleppkosten
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- Registriert:Di 11. Apr 2006, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,schon letztes Jahr im August ist mir jemand ins Auto geknallt (Peugeot 403). Schaden: Kotflügel-Frontmaske-Achsschenkel usw.Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt: der andere wars!Seither streite ich mich mit der gegnerischen Versicherung.Wahnsinn wie die versuchen einen über den Tisch zu ziehen.Nach langem hin und her haben sie das meiste bezahlt,Streitpunkt sind nur noch die Mietwagenkosten, aber das ist kein Oldtimer spezifisches Thema.Desweiteren weigert sie sich die Abschleppkosten zu mir nach Hause zu bezahlen.Genauer:Nach dem Unfall wurde das Fahrzeug zum Bergungsplatz des Abschleppers gebracht, Ein Gutachter kam, hat festgestellt dass eine Reparatur wirtschaftlich vertretbar ist, daraufhin habe ich den Wagen zu mir schleppen lassen (ca 50 km).Die gegnerische Versicherung argumentiert jetzt das ich das Fahrzeug nur bis zur nächsten Vertragswerkstatt hätte schleppen lassen dürfen und weigert sich komplett die Kosten für dieses zweite Abschleppen zu bezahlen.Mein Argumentation dass die nächste Vertragswerkstatt wohl kaum in der Lage wär einen Oldtimer Bj.61 zu reparieren stößt auf taube Ohren.Mein Anwalt weiß auch nicht so Recht, hat keine Oldtimererfahrung.Mein Frage: kennt jemand die Rechtsprechung bzw. ein Urteil, dieses Problem, dass bei einem Unfall mit einem Oldtimer die nächste Werkstatt nicht in der Lage sein dürfte die Reparatur durchzuführen sollte doch schon öfter aufgetaucht sein.Gruß HansBeitrag geändert:20.03.08 21:20:28
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- Registriert:Sa 31. Mär 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Unfall-Abschleppkosten
Hallo,ich bin nicht der Fachmann, meine aber, daß die Versicherung lediglich die Abschleppkosten einmalig bezahlen muß. Oldtimerspezifisch bedeutet dies, daß Du nach dem Unfall den Abschlepper darauf hinweisen kannst, daß eine Vertragswerkstatt keinen Sinn macht und er das Fahrzeug bitte an andere Stelle verbringen soll (eigene Garage z.B.). Dies habe ich auch schon so erlebt und damit keine Schwierigkeiten gehabt. Der Gutachter wäre dann auch dort hingekommen.Ein erneutes Verbringen an einen anderen Ort ist kein Abschleppen und meiner Meinung nach nicht der Versicherung in Rechnung zu stellen.Viele GrüßeStöffi
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- Registriert:Mi 13. Mär 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Unfall-Abschleppkosten
Hallo Hans,ich sehe das - leider - genau so wie Stöffi. Mein Sohn hatte auch im letzten Sommer einen Unfall mit seinem Peugeot 403 (!) Baujahr 1960 und da war die Schuldfrage auch klar. Zu reparieren war der Wagen auch. Er war allerdings noch rollfähig, sodass wir ihn nach Hause bringen konnten. Einen Abschlepper hatte ich nach einem Unfall mit meinem Citroen 11 CV gebraucht. Er wollte den Wagen auch erst zu seiner Werkstatt bringen, konnte aber auf Anraten der Polizei auch den Wagen zu mir nach Hause bringen lassen. Und hierher kam dann auch der Gutachter.Leider scheinz die Versicherung - in diesem Fall - mal im Recht zu sein.Gruss Helmut
Unfall-Abschleppkosten
Hallo, es ist leider so, entweder direkt nach Hause, in die Werkstatt oder zum Schrottplatz. Die Versicherung muss nur eine einmalige Leistung erbringen und die entstandenen Kosten übernehmen.GrüßeChristophPs. Achtung! Bei Haftpflichtschäden immer einen "eigenen" Gutachter beauftragen. Bei Kaskoschäden kann die Versicherung einen bestimmen.Beitrag geändert:21.03.08 17:58:11
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Unfall-Abschleppkosten
Hallo,na das sieht dann wohl eher schlecht für mich aus.Ich kann nur jedem raten so ein Unfallszenario einmal genauestens "trocken" durchzuspielen, im Fall des Unfalles ist man doch eher zu geschockt um die lauernden Fallstricke zu erkennen.Gruss Hans
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Unfall-Abschleppkosten
Hi HansL,vielleicht schon zu spät aber es müssen von der Versicherung unter Umständen die zweiten Abschleppkosten übernommen werden WENN du den ersten Abschleppvorgang nicht in Auftrag gegeben hast. z.B. wenn die Polizei den Abschleppvorgang in Auftrag gegeben hat.www.oldtimer-info.deWollt hier eigentlich auf eine URL verweisen in der es genauer erklärt wird, aber das scheint dieses Forum nicht zuzulassen, aus was für Gründen auch immer.Beitrag geändert:07.05.08 12:16:12Beitrag geändert:07.05.08 12:17:27