Einradanhänger
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Einradanhänger
Hallo,ich habe einen alten Einradanhänger (PAV) und möchte den mit einem Kleinwagen ziehen. Für den Hänger gibt es weder Brief noch ABE. Ein Freund meinte das Ding wäre zulassungsfrei und dürfte einfach so gezogen werden. Stimmt das?Vielen Dank im voraus, hanseat
Einradanhänger
Hallo!Einradanhänger (max B=1000 mm H=1000mm L=1200mm und zul Ges Gew max 150kg bei 30 kg Stützlast) sind zwar zulassungsfrei benötigen aber eine Betriebserlaubnis.Dies gilt ncht für Anhänger,die vor dem 1.7.61 erstmals in den Verkehr gekommen sind.Das größte Problem dürfte die Zugeinrichtung sein,diese muß nämlich eine Bauartgenehmigung haben(wurde 1973 vorgeschrieben)Dadurch in BRD praktisch verschwunden.Denn wenn die Zugeinreichtung im Fahrzeugbrief eingetragen werden muß,kann man auch gleich einen "richtigen" Anhängermit Kugelkopfkupplung benutzen.Grüße
Einradanhänger
Zitat:Original erstellt von AAS: Denn wenn die Zugeinreichtung im Fahrzeugbrief eingetragen werden muß,kann man auch gleich einen "richtigen" Anhängermit Kugelkopfkupplung benutzen. Hallo,mir geht es vordergründig erst mal nicht ums transportieren. Sondern um die Optik. Sieht doch irre nach 50's aus wenn hinter einem Goggo ein Köfferchen mit Sackkarrenrad hängt. Ein vollverzinkter Hänger aus dem Baumarkt sieht da nicht besonders authentisch aus...Grüße, hanseat
Einradanhänger
Hallo!Leider ist die Optik nicht maßgebend-rechtlich ist das Ding ein Anhänger!Grüße
Einradanhänger
Finde den Tüv-menschen ders auch schön findet, dann hasst gewonnen.Denn TÜV = GOTT, die können dürfen und wissen alles.(ok, letzteres ist gelogen)