TÜVG FÜR ENGLISCHES KITCAR HILFEEEEE
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Zitat:Original erstellt von arondeman:..Wie sieht das denn nach dem mittlerweile geltenden EU-Recht aus? Gibt es da nicht einen Paragraphen, nach dem ein Auto, für das einmal in einem (irgendeinem) Mitgliedstaat der EU eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist, auch in jedem anderen EU-Mitgliedstaat eine Betriebserlaubnis (sprich: Zulassung) bekommen muss?...Das gilt nur für Fahrzeuge mit EG-Gesamtbetriebserlaubnis. Die hat das Kit-Car garantiert nicht.In GB gibt's für diese Art Fahrzeuge (Eigenbauten, Kleinserien) extra die Q-Plates, für die vereinfachte Abnahmekriterien gelten.Die Tommies verteidigen diese "Errungenschaft" beharrlich gegen die Brüsseler Bürokraten.Dennoch ist es nicht unmöglich so ein Fahrzeug auch hier zuzulassen. Der TÜV hat viel Ermessensspielraum (Stichwort "in-etwa Wirkung"), den die Prüfer unterschiedlich auslegen.
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mein auto hat keine q-plate, es ist ganz normal zugelassen, das eingetragene datum der erstzulassung ist 1975!!!
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bei q-plates gibt es etwa seit 1983 und bei dieser art der zulassung gilt immer das zulassungsdatum auch als erstzulassung, sprich baujahr!!!