Eintragung eines G-Kats aus Schlachtfahrzeug

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treez
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Eintragung eines G-Kats aus Schlachtfahrzeug

Beitrag von treez » Do 3. Okt 2002, 15:30

Ich besitze einen Audi 80 Quattro (Typ 81) Bj. 84 mit einem 5 Zyl. "JS" Motor in einem prima Zustand. Da das Auto keinen Kat besitzt und auch keine G-Kat Nachrüstsätze angeboten werden, wollte ich aus einem Schlachtfahrzeug (auch Audi Quattro!) des nachfolgenden Typs (Typ 89) einen Motor mit G-Kat, Steuerelektronik Auspuff etc. ausbauen und in meinen Wagen einbauen. Technisch gesehen würde alles 100%ig funktionieren und alle Abgaswerte der "G-Kat"-Norm entsprechen. Nur mußte ich mich belehren lassen, das mir wohl niemand so einen Umbau ohne Einzelgutachten eintragen würde. Also eine sehr teure Sache.Das einzige was ohne ein Einzelgutachten eingetragen werden könnte, wäre eine G-Kat Anlage, die aus genau demselben Fahrzeug stammt (Typ, Motor, Allrad etc.) Nach sowas werde ich allerdings lange suchen können, weil es einfach keinen Kat für den Wagen gab.Hat vielleicht mal jemand einen G-Kat umgebaut und diesen eingetragen bekommen? War der aus demselben Fahrzeugtyp und mußte der orig. Fahrzeugbrief des "Spender´s" vorgelegt werden, oder genügte eine Kopie?Würde ich sehr über ein paar Erfahrungen von Euch freuen - Gruß Dirk

Guido944
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Eintragung eines G-Kats aus Schlachtfahrzeug

Beitrag von Guido944 » Fr 4. Okt 2002, 01:03

Ich hab in meinem 944 mal einen Kat nachgerüstet.Es war ein Originalkat. Ich brauchte nur von Porsche die ABE, daß dieser Kat für mein Fahrzeug zugelassen ist. Das war alles.Tschoe, Guido

Roland Kunz
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Eintragung eines G-Kats aus Schlachtfahrzeug

Beitrag von Roland Kunz » So 6. Okt 2002, 13:24

HalloSelbstverfreilich gabs den 81er mit Kat und zwar in den USA, Japan und Hong Kong.Seit einiger Zeit ist der Kateintrag für Nachrüster stark vereinfacht worden so das Mustergutachten vergleichbarer Motoren und ähnlicher Fahrzeuge angewandt werden können.Red mal mit deinem lokalen TÜV wie die Scahlage für dein vorhaben ausgelegt werden kann.Grüsse

80gte76
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Eintragung eines G-Kats aus Schlachtfahrzeug

Beitrag von 80gte76 » So 6. Okt 2002, 20:43

Hallo Dirk,das Problem bei der Geschichte ist folgendes: Niemand kann definitiv sagen welche Abgasgrenzwerte das komplett umgerüstete Fahrzeug erreichen würde!!! Und zwar aus folgendem Grund:Die Abgaseinstufung (Schlüsselnummer zu 1 Stelle 5 und 6 im Fahrzeugschein) erfolgt nicht anhand einer durchgeführten Abgasuntersuchung (Wie sie alle zwei Jahre beim G-Kat Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist.), sondern wird bei der sogenannten Typprüfung des Fahrzeugs auf einem Rollenprüfstand mit der CVS-Methode ermittelt. Ganz Kurz (Die Materie ist allerdings um einiges schwieriger...): Auf dem Rollenprüfstand wird ein festgelegter Zyklus nachgefahren und ein Teilstrom des Abgases in Beuteln aufgefangen und analysiert. Anhand der Ergebnisse wird geschaut welche Grenzwerte erreicht werden und dann entsprechend eingestuft...Nun ist es so das auch das Gewicht des Fahrzeugs und die Getriebe- und Achsübersetzung und der komplette Antriebsstrang z.B. der Abrollumfang der Reifen etc. das Ergebniss verändern! Frei gewähltes Beispiel:Wenn Du z.B. mit dem Typ 89 Audi bei einem gewissen Punkt der Fahrkurve im 2ten Gang mit 2500 Umdrehungen fährst hast Du eine gewisse Abgasemission. Mit dem umgerüsteten Typ 81 würdest Du in dem selben Punkt der Fahrkurve meinetwegen im 2ten Gang mit 3200 Umdrehungen fahren, was eine andere Abgasemission zur Folge hat und damit haben wir das Problem...Ergo: Niemand kann ohne eine Abgasprüfung genaues sagen! (Mann kann zwar Vermutungen anstellen, aber das bringt ja nun mal auch nicht richtig weiter...) Ein solches Abgasgutachten kann zum Beispiel im Institut für Fahrzeugtechnik beim RWTÜV in Essen durchgeführt werden. Nur sind die Kosten (ab ca. 1000 Euro aufwärts - hab ich mal aufgeschnappt...?!) für den Privatmann eigentlich uninteressant!Weiterhin werden bei den "neueren" Abgasnormen auch die Verdunstungsemissionen des Fahrzeugs gemessen etc., etc....Also entweder noch mal genau nachhaken ob es denn nicht doch einen Nachrüstanbieter gibt oder einfach mal bei den Profis der Abgasprüfstellen der TÜV´s anklingeln...Gruß Christoph

F102
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Eintragung eines G-Kats aus Schlachtfahrzeug

Beitrag von F102 » So 6. Okt 2002, 21:54

Hallo,ich habe einen Nachrüstkatt für alte Vierzylinder Audis mit Vergaser. Gemessen wurden die Werte nur an einem Audi 100 LS. Das Gutachten deckt allerdings Fahrzeuge vom Audi 60 (40KW) über den Audi Coupe´S (85KW) bis zum Audi 100 Typ 44mit 55KW ab. Auch der VW Iltis ist mit im Gutachten, da er einen Audimotor hat.Zur Zeit habe ich den Kat in einem Audi 80 Typ 81 (55KW) mit Automatik. Bei den Nachrüstanlagen die mit Schlüsselnummer 77 eingetragen werden gibt es eine Vorschrift das Hubraum und Leistung um einen gewissen Betrag Vom getesteten Fahrzeug abweichen dürfen, nur der Motor muß von der Bauart gleich sein.Gruß Frank

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